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Radunfall als Selbständiger

Registriert seit
22 Feb. 2010
Beiträge
1
Ort
nrw
liebe mitglieder,

ich hatte letztes jahr mai einen radunfall mit schädel-hirn-trauma. ich war unschuldig, ein autofahrer fuhr mich beim rückwärtsfahren um. jetzt habe ich mehrere probleme:
1. Verdienstausfall, ich bin golf- und skilehrer wie kann und soll ich das belegen? gibt es vordrucke für meine schüler/kunden?

2. die pkv hat mir das krankentagegeld aufgrund des unfalles gekündigt(neue versicherung, noch keine drei jahre alt)
kann ich die gegnerische versicherung auch für die kündigung in regress nehmen? ich habe ein schreiben der pkv, dass sie u.a. wegen des radunfalles gekündigt hat. wie bekomme ich eine neue pkv mit krankentagegeld oder muss mir das die gegnerische versicherung bis an mein lebensende zahlen?

3. habe komplett meine romanische sprachen (französisch, italienisch) verloren: die ärzte meinen, die kommen irgendwann wieder, mein sprachzentrum ist nach der reha wieder ok, nicht 100% aber gebrauchsfähig......
frage: kann ich sprachkurse machen und wie bekomme ich die vergütet? hat jemand damit erfahrungen?

4. musste mein teilzeitstudium kurz vor abschluss (noch 1 schein) unterbrechen. kann mich sehr schwer konzentrieren, muss die versicherung mir ein weiteres semseter zahlen?

5. habe durch den unfall extreme depressionen, schwindel, gleichgewichtsstörungen, probleme mit der brustwirbelsäule und tinitus und an machen tagen extreme kopfschmerzen. kann kein extremes licht ohne sonnenbrille und auch keine lichtreflexe usw. ertragen.

habe den anwalt gewechselt aber alles dauert ewig, wenn es so weitergeht bin ich bald pleite.
danke für euere hilfe und einen schönen Tag
wünscht euch andy
 
Hallo harleydavidson6877,

zu 1)

Über "alte" Steuerbescheide und / oder über eine Bescheinigung von einem Steuerberater.

zu 2)

wenn da nicht u.a. stehen würde wäre das klarer. Normalerweise muss die Haftpflicht hierfür auch eintreten. Ich habe bisher aber noch nicht gehört, dass dieses einfach durchzusetzen war. Also stell die Ansprüche und bereite Dich auf eine längere "Diskussion" ein.

zu 3)

weiß ich nicht genau. Aber reiche diese Ansprüche doch einfach ein und warte auf die Reaktion. "Verlieren" kannst Du ja nichts.

zu 4)

ja, und evtl. auch den finanziellen Ausfall durch Deine verspätete Prüfung. Aber auch hier ist der Nachweis nicht ganz einfach, insbesondere als Selbstständiger ist das ja eher Spekulativ...

zu 5)

Gute Besserung

zu 6)

Beantragt doch einen angemessenen Vorschuss und den Rest regelt Ihr später (ich weiß, manche Versicherungen stellen komplett auf stur. Bei mir klappt das zum Glück ganz gut, nur das wir bei angemessen nicht immer einer Meinung sind ;))


MfG
max01
---
Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Hallo Andy,
zu 2. alle Ansprüche von dem Unfall sind auch über die Kündigung an die PKV und die gegn. Versicherung zu stellen.
Deine PKV kann sich nicht ihrer Pflicht entziehen alle Maßnahmen betreffend den Unfall betreffend zu regulieren, Unfallzeitpunkt vor Kündigung.
Dein Rechtsanwalt sollte dir dazu aber mehr sagen können.

Der Unfall liegt ja noch nicht so lange zurück aber Schmerzensgeld oder Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall können schon mal als Vorauszahlungen gefordert werden.

Mein Unfall war im Aug. 2008 und ich warte auch noch.
Also nicht ungeduldig werden aber immer mal den RA anschieben.

LG Wolfgang
 
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