Hallo erstmal die Vorgeschichte
Hatte im juni 06 einen unverschuldeten Motorradunfall auf dem weg zur Arbeit.
ich hatte als folge des Unfalls Schäden in form von deckenplattenimpressionsfraktur des 1.LWK und Grundplattenimpression des 12.BWK. Hodenkontusion und P....risswunde. nach einem 5Tägigem Krankenhausaufenthalt bei dem sich niemand so richtig um mich kümmerte und alle nur sagten ja sie müssen liegen. Drängte ich auf meine Entlassung da ich zu Hause mehr ruhe hatte. Und ging brav zum weiterbehandelten arzt und zur Physiotherapie und auch zum Anwalt dieser ist aber leider nicht wirklich ein Verkehrsrechtsanwalt sonder mehr für Wirtschaftsrecht zuständig.Nach dem ich dann anderthalb Jahre nach meinem Unfall eine Nachuntersuchung durchführen ließ aufgrund von ständig wiederkehrenden schmerzen im Rücken
Stellte mein Arzt einen erheblichen Bandscheibenschaden genau zwischen den beiden Wirbeln fest. Auf die Frage ob dies folge des Unfalls sei ( hatte vorher nie rückenprobleme) antwortete er mit ja das ist mit sicherheit folge des Unfalls. Die gegnerische Versicherung hat mir bis kurz nach dem Unfall 2500Euro Vorschuss gezahlt im gegenzug habe ich die Rechnungen in höhe von ca 600Euro von meiner bekleidung und meinem Helm an die Versicherung gesendet. Direkt nach dem Unfall sagte man mir das die Schmerzen ca andauern werden der Unfall ist jetzt 2 Jahre her und die Schmerzen treten bei Motorrad fahrten, längeren Auto fahrten,mein kind tragen usw. auf. Mein Anwalt hat jetzt der Versicherung einen Vergleich angeboten in Höhe von 5tEuro. die Versicherung hat natürlich promt geantwortet und gesagt klar abzüglich des Vorschusses bekommen sie jetzt von uns noch 2500 Euro und dann ist ein für alle mal alles erledigt. Nach dem ich dann nur mal so mit einem anderen Anwalt gesprochen habe sagte der das zwar das letzte Urteil laut Schmerzensgeldtabelle 12000dm waren aber dieses Urteil von 1982 stammt und somit angemessen an die Inflation nicht unter 12tEuro ausfallen sollte.
Ich gehe Arbeiten trotz der Schmerzen da ich meinen beruf liebe.
Wenn ich mit einem Arzt klartext reden würde wäre ich schon berufsunfähig
( ich weiß nicht wie lange das noch so geht) .
Nun meine Frage
da die gegnerische Versicherung ja nun schon den einen anwalt von mir bezahlen muß was ist wenn ich mir nun den anderen nehme sitze ich dann auf den Kosten
Wie ist das ich mußte mir nach dem Unfall eine neue matratze kaufen damit ich Schmerzfrei schlafen kann ebenso ein anderes Auto da ich nicht mehr ohne servolenkung fahren konnte. Ich kann nicht mehr längere Strecken Motorrad fahren ohne erhebliche Schmerzen zu bekommen, ich kann nie mit meinem Sohn achterbahn fahren usw. wie fließen diese sachen in die bemessung ein. Wird man dafür überhaupt endschädigt?
da dies ein wege unfall war hilft einem die Berufsgenossenschaft? denn die haben sich noch garnicht gezuckt.
Wenn irgendjemand schon einmal in diesen Fragen erfahrung gesammelt hat wäre über jede idee oder hilfe dankbar.
Gruß Mathias
Hatte im juni 06 einen unverschuldeten Motorradunfall auf dem weg zur Arbeit.
ich hatte als folge des Unfalls Schäden in form von deckenplattenimpressionsfraktur des 1.LWK und Grundplattenimpression des 12.BWK. Hodenkontusion und P....risswunde. nach einem 5Tägigem Krankenhausaufenthalt bei dem sich niemand so richtig um mich kümmerte und alle nur sagten ja sie müssen liegen. Drängte ich auf meine Entlassung da ich zu Hause mehr ruhe hatte. Und ging brav zum weiterbehandelten arzt und zur Physiotherapie und auch zum Anwalt dieser ist aber leider nicht wirklich ein Verkehrsrechtsanwalt sonder mehr für Wirtschaftsrecht zuständig.Nach dem ich dann anderthalb Jahre nach meinem Unfall eine Nachuntersuchung durchführen ließ aufgrund von ständig wiederkehrenden schmerzen im Rücken
Stellte mein Arzt einen erheblichen Bandscheibenschaden genau zwischen den beiden Wirbeln fest. Auf die Frage ob dies folge des Unfalls sei ( hatte vorher nie rückenprobleme) antwortete er mit ja das ist mit sicherheit folge des Unfalls. Die gegnerische Versicherung hat mir bis kurz nach dem Unfall 2500Euro Vorschuss gezahlt im gegenzug habe ich die Rechnungen in höhe von ca 600Euro von meiner bekleidung und meinem Helm an die Versicherung gesendet. Direkt nach dem Unfall sagte man mir das die Schmerzen ca andauern werden der Unfall ist jetzt 2 Jahre her und die Schmerzen treten bei Motorrad fahrten, längeren Auto fahrten,mein kind tragen usw. auf. Mein Anwalt hat jetzt der Versicherung einen Vergleich angeboten in Höhe von 5tEuro. die Versicherung hat natürlich promt geantwortet und gesagt klar abzüglich des Vorschusses bekommen sie jetzt von uns noch 2500 Euro und dann ist ein für alle mal alles erledigt. Nach dem ich dann nur mal so mit einem anderen Anwalt gesprochen habe sagte der das zwar das letzte Urteil laut Schmerzensgeldtabelle 12000dm waren aber dieses Urteil von 1982 stammt und somit angemessen an die Inflation nicht unter 12tEuro ausfallen sollte.
Ich gehe Arbeiten trotz der Schmerzen da ich meinen beruf liebe.
Wenn ich mit einem Arzt klartext reden würde wäre ich schon berufsunfähig
( ich weiß nicht wie lange das noch so geht) .
Nun meine Frage
da die gegnerische Versicherung ja nun schon den einen anwalt von mir bezahlen muß was ist wenn ich mir nun den anderen nehme sitze ich dann auf den Kosten
Wie ist das ich mußte mir nach dem Unfall eine neue matratze kaufen damit ich Schmerzfrei schlafen kann ebenso ein anderes Auto da ich nicht mehr ohne servolenkung fahren konnte. Ich kann nicht mehr längere Strecken Motorrad fahren ohne erhebliche Schmerzen zu bekommen, ich kann nie mit meinem Sohn achterbahn fahren usw. wie fließen diese sachen in die bemessung ein. Wird man dafür überhaupt endschädigt?
da dies ein wege unfall war hilft einem die Berufsgenossenschaft? denn die haben sich noch garnicht gezuckt.
Wenn irgendjemand schon einmal in diesen Fragen erfahrung gesammelt hat wäre über jede idee oder hilfe dankbar.
Gruß Mathias