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RA wechsel? Vergleich

Mathias

Nutzer
Registriert seit
16 Aug. 2008
Beiträge
2
Hallo erstmal die Vorgeschichte
Hatte im juni 06 einen unverschuldeten Motorradunfall auf dem weg zur Arbeit.
ich hatte als folge des Unfalls Schäden in form von deckenplattenimpressionsfraktur des 1.LWK und Grundplattenimpression des 12.BWK. Hodenkontusion und P....risswunde. nach einem 5Tägigem Krankenhausaufenthalt bei dem sich niemand so richtig um mich kümmerte und alle nur sagten ja sie müssen liegen. Drängte ich auf meine Entlassung da ich zu Hause mehr ruhe hatte. Und ging brav zum weiterbehandelten arzt und zur Physiotherapie und auch zum Anwalt dieser ist aber leider nicht wirklich ein Verkehrsrechtsanwalt sonder mehr für Wirtschaftsrecht zuständig.Nach dem ich dann anderthalb Jahre nach meinem Unfall eine Nachuntersuchung durchführen ließ aufgrund von ständig wiederkehrenden schmerzen im Rücken
Stellte mein Arzt einen erheblichen Bandscheibenschaden genau zwischen den beiden Wirbeln fest. Auf die Frage ob dies folge des Unfalls sei ( hatte vorher nie rückenprobleme) antwortete er mit ja das ist mit sicherheit folge des Unfalls. Die gegnerische Versicherung hat mir bis kurz nach dem Unfall 2500Euro Vorschuss gezahlt im gegenzug habe ich die Rechnungen in höhe von ca 600Euro von meiner bekleidung und meinem Helm an die Versicherung gesendet. Direkt nach dem Unfall sagte man mir das die Schmerzen ca andauern werden der Unfall ist jetzt 2 Jahre her und die Schmerzen treten bei Motorrad fahrten, längeren Auto fahrten,mein kind tragen usw. auf. Mein Anwalt hat jetzt der Versicherung einen Vergleich angeboten in Höhe von 5tEuro. die Versicherung hat natürlich promt geantwortet und gesagt klar abzüglich des Vorschusses bekommen sie jetzt von uns noch 2500 Euro und dann ist ein für alle mal alles erledigt. Nach dem ich dann nur mal so mit einem anderen Anwalt gesprochen habe sagte der das zwar das letzte Urteil laut Schmerzensgeldtabelle 12000dm waren aber dieses Urteil von 1982 stammt und somit angemessen an die Inflation nicht unter 12tEuro ausfallen sollte.
Ich gehe Arbeiten trotz der Schmerzen da ich meinen beruf liebe.
Wenn ich mit einem Arzt klartext reden würde wäre ich schon berufsunfähig
( ich weiß nicht wie lange das noch so geht) .
Nun meine Frage
da die gegnerische Versicherung ja nun schon den einen anwalt von mir bezahlen muß was ist wenn ich mir nun den anderen nehme sitze ich dann auf den Kosten
Wie ist das ich mußte mir nach dem Unfall eine neue matratze kaufen damit ich Schmerzfrei schlafen kann ebenso ein anderes Auto da ich nicht mehr ohne servolenkung fahren konnte. Ich kann nicht mehr längere Strecken Motorrad fahren ohne erhebliche Schmerzen zu bekommen, ich kann nie mit meinem Sohn achterbahn fahren usw. wie fließen diese sachen in die bemessung ein. Wird man dafür überhaupt endschädigt?
da dies ein wege unfall war hilft einem die Berufsgenossenschaft? denn die haben sich noch garnicht gezuckt.
Wenn irgendjemand schon einmal in diesen Fragen erfahrung gesammelt hat wäre über jede idee oder hilfe dankbar.
Gruß Mathias
 
Hallo Mathias,

hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Vielleicht magst du sagen, wo du behandelt wurdest und wie deine Wirbelbrüche behandelt wurden - OP oder mit oder ohne Korsett etc.
Gern auch per PN. Da du neues Mitglied bist, solltest du dann dein Postfach regelmäßig 'leeren', damit du neue Nachrichten empfangen kannst.

Was meinst du mit: "Wenn ich mit einem Arzt Klartext reden würde wäre ich schon berufsunfähig"?

Am Wochenende dann mehr, wenn ich etwas 'wacher' bin.

Gruß
Cindy
 
Hallo Mathias,

Willkommen im Forum.

Ja, du kannst deinen Anwalt wechseln. Der neue Anwalt soll vom alten Untauglichen die Akte anfordern und der Versicherung diesen Wechsel kund tun.
Wenn es ein unverschuldeter Unfall war, dann hast du ein Recht, alle dir möglichen Maßnahmen zu ergreifen, damit dir der Schaden ausgelichen wird.
Wenn ein Mistanwalt deinen Schaden nur noch vergrößert, auch damit, dass er dir zusätzlich Sorgen bereitet, dein Mandat schlecht zu bearbeiten und der Versicherung zuzuarbeiten, dann ist auch das ein Teil deines Unfallschadens.

Schmerzensgeld dient dazu, erlittene Schmerzen zu "trösten" und den Lebenswertverlust etwas "auszugleichen".

Bei Wirbelkörperverletzung durch Unfall ist auch die Bandscheibe dazwischen ein Unfallschaden. Lass dir da nichts anderes einreden.
Es ist immer die induviduelle Situation zu betrachten und nicht an der Allgemeinheit zu messen.

Auch ist zu beachten, dass Weichgewebeschäden eher einen Dauerschaden hinterlässt, im Gegensatz zu einfachen Knochenbrüchen an den Extremitäten, die meist gut ausheilen.

Gruß Ariel
 
Hallo und danke für die schnellen Antworten,
Die wirbelfrakturen wurden bei mir ohne op und ohne korsett behandelt da die vordere wirbelkante ausgebrochen ist und somit eine op höhere risiken mit sich bringen würde als die Fehlstellung der Wirbelkante ( so zitat des damals behandelten arztes) auf ein korsett wurde verzichtet da die sorge bestand das sich die muskulatur im rücken zu stark abbaut und sich so alles noch verschlechtert.
Meine Aussage darüber das ich schon berufsunfähig geschrieben wäre kommt daher das ich bei der Nachuntersuchung angegeben habe das die schmerzen nur gelegentlich auftreten dies ist leider nicht der Fall ich arbeite als Motorradmech. und muß fast täglich gebeugt arbeiten, mal schwer heben und auch bestimmte härter gefederte Kundenfahrzeuge probe fahren was mir im nachhinein dann immer ein paar tage rückenschmerzen bereitet. Aufgrund des Bandscheibenschadens muß ich aber über die zeit feststellen das sich dies immer mehr verschlechtert ich möchte aber unter allen umständen meinen Beruf solle es mir nur irgendmöglich ist ausüben.
Mein derzeitiger chef weiß nichts von meinen Körperschäden und ich weiß auch nicht wie er darauf reagieren würde( deswegen keine ehrliche aussage beim arzt).
Meine Angst besteht darin jetzt zur Versicherung zu sagen ja ich lasse mich auf einen Vergleich mit summe X ein und in ein paar jahren stelle ich fest das ich meinen beruf so nicht mehr ausüben kann. Denn wer trägt dann dafür die Kosten? Und im gegenzug wenn ich jetzt warte bis es nicht mehr geht wann erhalte ich dann schmerzensgeld Wie schon geschrieben ist die letzte Zahlung nunschon fast 2 Jahre her. Und war es nicht so das 3 jahre nach der letzten schmerzensgeld forderung die ansprüche an die Versicherung erlöschen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung aber leider nur eine fürs Verkehrsrecht ( bei der Vers. mit denen ich streite) und ich weiß nicht ob sie dies abdecken.
 
Hallo Mathias,

du siehst das schon richtig: ein Vergleich ist ein Risiko.

Ich würde, wie Ariel schon empfohlen hat, den Anwalt wechseln. Er kann notfalls Klage einreichen und neben Schmerzengeld auch alle anderen materiellen Schäden z.B. Erwerbsschaden/ Haushaltsführungsschaden etc geltend machen. Ob dazu die Matratze und ein anderes Auto gehören, kann ich dir nicht sagen.
Hier findest du Schadenspositionen bei Personenschaden:
Personenschaden

Falls der Anwalt nicht von sich aus darauf hin wirkt, sollte man das Feststellungsinteresse ansprechen.
Durch Anerkenntnis der Versicherung oder ein Feststellungsurteil können Folgeansprüche für die nächsten 30 Jahre gesichert werden.
Siehe hier: Feststellungsinteresse

Wenn nach den Wirbelbrüchen eine Fehlstellung der WS verblieben ist, muss mit Spätfolgen gerechnet werden.

Falls du eines Tages zum Gutachter darfst/mußt, kannst du dich im Forum unter der entsprechenden Rubrik auch dazu informieren.

Gruß
Cindy
 
Hallo

Ich steuere gerade auf ein gerichtliches Verfahren zu da die Seite der Verursacher blockt. Da das Verfahren erwartungsgemäß sich wohl über Jahre hinziehen wird hatte ich meinen Anwalt gefragt ob es eigentlich möglich sei auf einen Vergleich einzugehen, wenn die Klage läuft und die Gegenseite doch einlenken sollte.

Das geht. Da ich aber bleibende Schäden erlitten habe und deren weiterer Verlauf heute nicht absehbar sein könnte und es mit Höhrgeräteversorgung auch dauerhaft Folgekosten machen wird, meinte er das man bei einem Vergleich dann sehr genau schauen muss das man sich nicht selber ein Bein stellt. Man muss sich die Türe für später auftauchende Kosten aufhalten, was über bestimmte Klauseln geht auf die die Gegenseite dann auch eingehen muss damit der Vergleich zu Stande kommt.

Hier kommt es also darauf an, das Dein Anwalt das alles überblickt und genau diese Türen in einem Vergleich offen lässt.

Das mit dem Feststellungsurteil im Zuge einer Klage (muss man direkt mit einreichen mit der Klage, so weit ich das verstanden habe) hat er mir auch erklärt. Eben damit man bei später auftretenden Problemen weiter Geld bekommt.

Ein guter Anwalt ist also sehr wichtig. Ein Anwaltswechsel eigentlich kein Problem.
 
Hallo,

hatte im Juni 2007 einen unverschuldeten Motorradunfall auf dem Weg zur Arbeit. Hatte mir eine Serienrippenfraktur zugesogen und mein linkes Handgelnk gebrochen. War daraufhin über 4 Monate Krankgeschrieben. Jedoch wurde festgestellt das mein Handgelnenk einen Schaden für immer davongezogen hat. Daraufhin wurde eine 20% Erwerbsminderung (MDE) festgestellt bekomme daher auch eine Erwerbsminderungsrente der BG. dies lief alles automatisch ab dadurch das meine behandelnde Durchgangsärztin dies bei der BG Angab das ich eine Erwerbsminderung auf Dauer habe. Die BG hatte mich dann zu einem Gutachter geschickt der mir die 20% dann mit Gutachten bestätigte, so bekam ich Rückwirkend ab Arbeitsfähigkeit meine Erwerbsminderungsrente in höhe von 20%.
Warum wurde von dein behandelten Durchgangsarzt nichts in die Wege geleitet?
Die gegnerische Versicherung (da ich ja Schuldlos am Verkehrsunfall war) möchte mich natürlich gerne Abfinden, haben mir mittlerweile schon €20.000 geboten
Jedoch wäre ich ja schön dumm mich abfinden zu lassen, erstens ist damit zu rechnen das meine Hand jrgendwann versteift werden muss, daß größere Problem ist jedoch, da ich eine körperlich schwere Arbeit habe in der ich beide Hände zu 100% benötige und ich durch diese tätigkeit fast täglich Schmerzmittel einnehmen muss. Ich bin daher auch im Moment wieder Krankgeschrieben. Nun ist es Wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit wann mein Chef mich daher entlassen muss. Da wir auch nur ein Kleinbetrieb sind und er meine Krankheitsbediengten Ausfälle nicht auf Dauer abfangen kann. Sollte ich also meinen Arbeitsplatz durch die folgen des Verkehrsunfalls verlieren, so muss die gegnerische Versicherung die Lohnfortzahlung übernehmen, bis ich entweder nach einer Umschulung einen neuen Arbeitsplatz, der natürlich meine Hand schont gefunden habe. Sollte ich an diesen neuen Arbeitsplatz weniger verdienen als vorher so muss auch die Versicherung den Ausgleich zu meinem vorigem Gehalt übernehmen. Daher kann ich dir nur davon abraten dich von der Versicherung komplett abfinden zu lassen, denn dann brauchen Sie für nichts mehr aufkommen.

Gruß Guido
 
Hallo Mathias,
zu deinem Gedanken, den Anwalt zu wechseln, möchte ich dir folgenden Gedankendank empfehlen:
  1. Ist der Vergleich schon abgeschlossen?
  2. Hat dein erster Anwalt dich über die Folgen aufgeklärt, d.h. warst du dir bewusst was du tust?
  3. Wenn nein, dann musst du diesen in Regress nehmen. Dies wäre ein neuer Prozess. Die Kosten trägt derjenige, der verliert.
Ist der Vergleich noch nicht abgeschlossen, dann kann dein erster Anwalt eine höhere Summe fordern. Fordert er mehr, als die Versicherung bezahlt, zahlst du die Differenz.
Keine leichte Situation
Viele Grüße
Sokrates
 
Hallo Sokrates,

das ist so nicht richtig, was du schreibst.

Ein RA bekommt immer sein Honorar für die Summe, für die er beauftragt wurde. Selbst wenn er z. B. 100.000,00 EUR fordert und einen Vergleich über 50.000,00 EUR schließt, bekommt er sein Honorar für die 100.000,00 EUR.

Die Kostentragung sollte im Vergleich enthalten sein, damit es später keine Unklarheiten der Kostentragung gibt.

Die Kosten für den RA hat sonst immer der Auftraggeber zu zahlen! (Es sei denn, es ist z. B. in einem Vergleich oder Urteil anderes geregelt)

Gruß Jens
 
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