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RA - Medizinrecht oder Versicherungsrecht

Ruth80

Neues Mitglied
Registriert seit
20 März 2019
Beiträge
22
Liebe Forum-Mitglieder,

ich benötige bitte noch einmal eure Hilfe, da ich etwas unsicher bin.

Ich bin von einem Gutachter der PUV begutachtet worden und - Überraschung - mit dem Ergebnis überhaupt nicht einverstanden. In dem Gutachten wurde keineswegs wiedergegeben, was in der Begutachtung besprochen wurde. Insgesamt wurden z.B. die Werte zur Bemessung der Schmerz-Chronifizierung anders, d.h. niedriger wiedergegeben, als ich sie angegeben habe. Auch in der Gliedertaxe komme ich zu schlecht weg.
Jetzt benötige ich einen guten RA. Macht es aus eurer Sicht mehr Sinn, einen RA im Medizin- oder Versicherungsrecht zu suchen? Hat jemand Tipps?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße,
Ruth
 
Hallo Ruth 80,

Ich würde sagen Medizinrecht ist besser.
MfG
Trus
 
Hallo Ruth,

um was für einen Unfall handelt es sich?

Privaten Unfall - BG-Unfall?

Wer war der Auftraggeber? BG oder private Krankenversicherung oder HPV?

Kennst Du den GA-Auftrag?

Konntest Du den GA wählen?

Hatte der GA alle relevanten Unterlagen / Befunde? Dies ist auch sehr wichtig. Die Auftraggeber übersenden dem GA nur selektiv die Befunde, welche sich positiv auswirken :cool:.

Ist alles für Dich relevante in das GA eingeflossen oder wurden Befunde übergangen?

Ist auf Deine aktuelle Behandlung medikamentös bei CRPS eingegangen worden?

Bist Du noch (immer noch) AU?

Bist Du in einer Umschulung?

-etc.......

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

zu deinen Fragen:

Es war ein privater Unfall, Auftraggeber für das Gutachten war die PUV. Eine Wahl des Gutachters hatte ich nicht.

Um mich nicht auf die Unterlagen verlassen zu müssen, die die PUV dem GA zur Verfügung stellt, hatte ich mir im Vorfeld alle Unterlagen (Befunde, MRTs, Röntgen etc.) besorgt und in Kopie mitgenommen.
Der GA hat versucht, mich bei der Angabe der Schmerz-Werte zu beeinflussen. Ansonsten wurde der Bericht meiner Anamnese zum Teil stark gekürzt oder verdreht wiedergegeben.

Ich bin immer noch in AU und hoffe immer noch, irgendwann wieder irgendwie in meinen Beruf zurückkehren zu können.

Diese Frage habe ich nicht verstanden:
Ist auf Deine aktuelle Behandlung medikamentös bei CRPS eingegangen worden?

Im Gutachten sind meine Medikamente nicht vollständig und in einer vollkommen anderen (= zu niedrigen) Dosierung angegeben worden. Die angegebene Dosierung ist nur 10% der tatsächlichen und auch von mir genannten Dosis.

Gruß,
Ruth80
 
Hallo Ruth,

hast Du den GA Deinerseits gegen Unterschrift alle Befunde, Medikamentationen, bildgebende Aufnahmen überlassen?

Wenn ja = dann ist es Unterschlagung und "Nichtbewertung" - also GA zerpfücken!!!

Im Gutachten sind meine Medikamente nicht vollständig und in einer vollkommen anderen (= zu niedrigen) Dosierung angegeben worden. Die angegebene Dosierung ist nur 10% der tatsächlichen und auch von mir genannten Dosis.

Du hast doch sicherlich immer aktuelle Ausdrucke mit Datum Deiner Medikamenteneinnahme! Diese kannst Du perfekt einbringen!


Wurde Diagnostik erhoben? Wenn ja welche? Entspricht sie Deiner Erkrankung?

Hat der GA die Fachkompetenz?

Wird noch oder werden noch weitere GA benötigt (z. B. Schmerzmedizin, Orthopädie, Neurologie, Psychatrie?)

Ist alles - alle für Dich in Frage kommenden fachärztlichen Fragestellungen in Frage gekommen beim GA?

Lass Dich nicht über den Tisch ziehen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

vielen Dank für deine Tipps.

Ich hatte dem GA alles in Kopie überlassen, allerdings ohne Unterschrift. Ich habe bei der Begutachtung auch gesehen, dass er die Medikation richtig notiert hatte.
Ausdrucke meiner Medikamenteneinnahme habe ich leider nicht. Aber mein behandelnder Arzt hat jede Änderung in der Medikation notiert.
Es wurde entsprechende CRPS-Diagnostik erhoben. Der GA hat in der Begutachtung anders gesprochen und agiert, als das GA schließlich ausfällt. Nun ja...

Jetzt muss einfach ein RA her, der mich gut berät, was nun zu tun ist, und wie die Chancen auf Erfolg stehen. In der Frage ob Versicherungs- oder Medizinrecht bin ich leider immer noch unsicher. Was meinst du denn?

Viele Grüße,
Ruth
 
Hallo Ruth,

ich bin nicht Kasandra, doch ich kann dir nur zu einem Versicherungs-Fachanwalt raten.
Zur Erklärung: ein Medizinrechtler erkennt ärztliche Behandlungsfehler ( gab es die?)
Ein Versicherungsanwalt erkennt die Begutachtungsfehler wie bei dir geschehen!

LG Aramis
 
Hallo Ruth,

aus meiner Erfahrung heraus wäre ein Versicherungsrechtler, der private Unfallversicherung auf dem Kieker hat, auf jeden Fall geeigneter, als ein Medizinrechtler, es sei denn der Medizinrechtler geht auch in seiner täglichen Praxis private Unfallversicherungen an.

Das Gutachtenergebnis musst Du ohnehin von einem Mediziner prüfen lassen. Da ist der Rechtsanwalt, egal welcher Spezialisierung, letztendlich überfordert. Es sei denn, er hat selbst Medizin studiert, was ich aber nur ein einziges Mal bisher kennen gelernt habe. Sprich, es ist eine äußerst seltene Kombination.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Vielen Dank @Aramis und @Rekobär!

Ich denke, dann werde ich einen Versicherungsrechtler bemühen. Kann jemand einen guten RA in diesem Fachgebiet empfehlen?

Viele Grüße,
Ruth
 
Hallo Ruth,

beim Lesen Deiner Beiträge sind mir zwei Dinge bezüglich Deiner privaten Unfallversicherung eingefallen, die im Verfahrensverlauf wichtig werden können.

Gibt es einen „ärztliche Erstbericht an Deine Unfallversicherung“, den Du an Deine private Unfallversicherung gesendet hast? Davon gehe ich aus, ansonsten hätte Deine PUV Dich nicht zu einem ihrer Gutachter geschickt.

Gibt es eine „ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität“ innerhalb eines Jahres nach Deinem Unfall, die Du unter Einhaltung der 15-Monatsfrist an Deine PUV gesendet hast?

Liebe Grüße und schmerzarme Stunden
Mady
 
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