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Rückzahlungspflicht von Arbeitslosengeld 1 bei Zusammentreffen mit einer BG Rente

Kochenhektor

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Aug. 2019
Beiträge
9
Hallo Forumsmitglieder,

ich bin in einer Situation, in der ich um Eure Hilfe um Auskunft bitte

Ich bin nach einem anerkannten Wegeunfall nach wie vor AU durchgehend seit dem Unfall.

Verletztengeld ist ausgelaufen, beziehe nun Arbeitslosengeld 1 (Nahtlosigkeit).
Wichtig! !! Die Arbeitslosigkeit ist durch den Wegeunfall entstanden !!

Während des nun laufenden Bezuges des Arbeitslosengeld 1 wurde mir der Rentenbescheid der Unfallversicherung übersandt.

Eine rückwirkende Nachzahlung in Höhe der ausgewiesenen Mde von 40% wurde geleistet und als vorläufige Rente b.a.w. entschieden

Parallel zum Arbeitslosengeld 1 musste ich einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stelken- hier ist noch keine Entscheidung gefallen, da wegen Corona keine Sachverständigen Gutachten erstellen würden.

Muss ich die Rente der BG an das Arbeitsamt zurückerstatten, oder ist diese Rückzahlungspflicht nur bei einer Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung verpflichtend?


Danke für Eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kochenhektor,
besteht nach Deinem Wegeunfall keinerlei Hoffnung mehr, dass Du wieder arbeitsfähig wirst?
Wer hat Dich zum Rentenantrag bei der Rentenversicherung verdonnert?
Es erfolgt keine Anrechnung der Verletztenrente auf die Zahlungen ALG 1 oder anders herrum.
Bei einer Erwerbsminderungrente und Verletztenrente gibt es ein paar Einschränkungen. Lies vielleicht mal dieses.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

danke für die Antwort.
Das Arbeitsamt hat mich dazu aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderung bei der DRV zu stellen.
Klar,die wollen nachträglich die evtl. Rente der DRV einbehalten-ist ja auch rechtlich gut erklärt und plausibel.

Das eine Unfallrente der BG nicht einbehalten wird beim Bezug von ALG 1 und ebenso auch nicht angerechnet wird bei der Höhe des ALG 1 ist auch gut erklärt im Forum und im Internet.

Nur bei mir ist es ja so,daß ich die Zahlungen des Nahtlosigkeits ALG 1 aufgrund des ausgelaufenen Verletztengeldes erhalte, worauf nun eine Unfallrente der BG parallel gezahlt wird.

Das heißt der Grund für meinen Bezug vom ALG 1 ist der Wegeunfall, wegen dem ich bis heute AU bin.

Und ja (leider) steht eine Rückkehr in einen erwerbsbringenden Job außerhalb meiner Möglichkeit (wurde auch so im Rentengutachten der BG niedergeschrieben).

Ich habe nun eben die Befürchtung,daß mein Fall mich dazu verpflichten könnte die Rentenzahlung der BG an das Arbeitsamt zahlen zu müssen.

Meinen wie oben beschriebenen Fall kann ich leider nicht aussagekräftig (egal mit welcher Konsequenz) finden.


Gruß

Kochenhektor
 
Hallo Sekundant,

auch Dir vielen Dank für die Antwort.
Leider verstehe ich nicht so richtig, was Du damit sagen möchtest.

Ich wäre Dir dankbar,wenn Du das für mich noch genauer erklären könntest,danke.


Gruß

Kochenhektor
 
Hallo,

nocheinmal: Wenn Du ALG I beziehst wird die Rente der BG nicht angerechnet. Du erhälst beide Zahlungen ohne Anrechnung.
Die Fragen von Sekundant und mir hatten den Hintergrund, dass die BG sehr schnell dabei ist, das Verletztengeld einzustellen (nach 78 Wochen) weil das dann auslaufen würde....
Es gibt aber im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung keine 78 Wochenfrist.
Wenn es bei Dir ins ALG II / Hartz4 geht sieht die Sache wieder anders aus.Da gibt es dann nur einen Freibetrag und dann Anrechnung. Da drücke ich mal die Daumen das die EMR vorher durch ist.

Gruß von der Seenixe
 
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