Hallo Seenixe
Grundlage §43 Rente wegen Erwerbsminderung
Ich denke, ich habe Anspruch auf die volle Erwerbsminderung "
17.02.2018" Anspruchsvoraussetzung erfüllt.
Die Rückrechnung für den Zeitabschnitt teilweise Erwerbsminderungsrente ist die (nirgends erwähnt) halbe Rente, die wird mit Krankengeld und später Arbeitslosengeld verrechnet...
1. Zuerst die Begründung auf die volle Erwerbsminderungsrente Zeiten (Rentenbescheide: Montag und Mittwoch)
2. Zitate aus dem 2. Rentenbescheid "Mittwoch"
Rentenbescheid 1 "Montag"1.12.2019
Ab 1.3.2018 Anspruch auf teilweise Erwerbsminderung (unbefristet - bis erreichen der Altersrente)
Rentenbescheid 2 "Mittwoch"3.12.2019
Ab 1.10.2018 Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente (befristet auf 3 Jahre)
Die Anspruchsvoraussetzungen sind für beide Renten am 17.2.2018 erfüllt!
Zitat 2.Rentenbescheid "Mittwoch"3.12.2019:
"Mehrere Rentenansprüche"
Neben dieser Rente besteht Anspruch auf die bisherige Rente.
Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, leisten wir nur die höchste Rente.
Bei gleich hohen Renten gilt die gesetzliche Rangfolge.
Nachzahlung
Einzelheiten der Berechnung der Nachzahlung enthält die Anlage
"Berechnung der Rente"
Die nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.
Zunächst sind Ansprüche anderer Stellen zu klären (zum Beispiel Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe, Arbeitgeber, vergleichbare Stellen im Ausland, Versicherungen im Ausland).
Sobald die Höhe der Ansprüche bekannt ist, rechnen wir die Nachzahlung ab.
BSG Urteil 25.05.2018 B 13 R 33715 R
BSG, 25.05.2018 - B 13 R 33/15 R - dejure.org
Bewilligung einer nachrangigen Rente - anfängliche Rechtswidrigkeit - Anordnung des Ruhens nachrangiger Renten - Regelungen des Sozialverwaltungsrechts über die Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten
Vielleicht verständlicher … bei (Goethe) brauche ich Nachhilfe...
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt