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Rückzahlung ALG

ruediger

Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
92
Ort
Berlin
Hallo

Mir wurde nun endlich nach 4 Jahren Kampf gegen die DRV eine Rente
wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit gewährt. Habe meinen Bescheid nun
am 08.11.06 erhalten. Nun kommt es, am nächsten Tag war schon der erste
Brief der ARGE im Postkasten . Wo sie nun natürlich die Rückzahlung von
der Arbeitslosenhilfe vordern, am nächsten tagt der nächste Brief, die sofortige
Einstellung der Leistung zum Lebensunterhalt.

Da kann man mal wieder sehen, wenn die Herrschaften was haben wollen,
wie schnell sie arbeiten können. Aber wehe es ist andersrum.


Rüdiger
 
re. Antwort

Hallo Rüdiger,

Glückwunsch,...... nur ich denke mal das die Träger untereinander abrechnen / verrechnen. Diese Schreiben sind sicher nur eine Info für Dich. In meinem Fall war es so und der Überschuss wurde mir mit der ersten Rentenzahlung durch meinen Träger überwiesen. Rückzahlungen musste ich nicht leisten. ( Wenn nicht einfach mal beim Träger AA anrufen und erfragen ). In diesem Sinne, sam ;)
 
Hallo Sam ,

ja du hast Recht, die Träger rechnen untereinander ab, der Rest wird mir dann wenn alles geklärt ist Überwiesen.


Rüdiger
 
ALG und Rente

@ ruediger

Ich werde zu diesem speziellen Thema in den nächsten Tagen gesondert schreiben.
Bin gerade damit beschäftigt - einen ähnlichen Fall zu überprüfen und erhielt heute von der Deutschen Rentenversicherung ganz große Hilfe.
Für viele ARGEN ist die Form der Abrechnung seit Harzt IV "Neuland" und viele SB`s tapsen im Dunkeln.
Du solltest, um Fristen zu wahren, innerhalb von 4 Wochen gegen sämtliche Bescheide Widerspruch einlegen - Begründung wird nach genauer Überprüfung nachgereicht. Dann hast Du Zeit gewonnen und kannst ganz in Ruhe den Vorgang bearbeiten und Dich beraten lassen.
Lasse Dich bitte nicht einschüchtern - die Zeit liegt jetzt in Deinen Händen. Wenn Du kein Geld hast, gehe zu Deinem Grundsicherungsamt - dieses darf Dich nicht verhungern lassen!

anaconda
 
Hallo anaconda ,

ich habe einen Brief von meinen Anwalt bekommen, ich hatte ihn darüber informiert über die Rückzahlung.
Und auch das bei meiner Rückzahlungsaufforderung ja stand, das ich einen Anspruch auf EU Rente gegen die DRV habe.
Dieses stimmt aber nicht! Ich beziehe ja nun erst einmal eine BU Rente auf teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Da meine Berufsklage ja nun gegen die DRV wegen voller Erwerbsminderung läuft, ist die Rückforderung der ARGE nach einer falschen Rechtsvorschrift erhoben . Darum legen wir nun natürlich auch Widerspruch ein.

Rüdiger
 
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