Hallo! Auch wenn der Titel sich mit dem meiner letzten hier gestellten Frage annähert, so hat meine Frage doch einen ganz anderen Hintergrund. Ich bin 1997 arbeitsunfähig krankgeschrieben worden und wurde nach 18 Monaten ausgesteuert,welches im Februar 2000 eintrat. Damals noch völlig unerfahren was die Berechnung des Krankengeldes betraf, bekam ich zufälliger Weise von der Einbeziehung der Einmalzahlungen für die Krankengeldberechnung zuhören. Da der Tagesatz meines damaligen Krankengeldes ohne den Einmalzahlungen berechnet wurde, habe ich dieses dann bei meiner Krankenkasse eingefordert, was dann nach vielen Hin und Her geschah. mir wurden damals fast 3000 DM nachgezahlt. Jetzt wo ich in Erfahrung bringen konnte,dass auf Nachzahlungen ein Zinsanspruch besteht, frage ich mich ob ich diesen auch Heute noch einfordern kann. Was mir aber auffällt ist, dass die Krankenkassen ganz offensichtlich ihre Mitglieder im unklaren läßt und ihnen ihre zustehende Gelder wissentlich vorenthält. Ich nenne das Arglist oder vorsätzlich. Vielleicht ist ja hier jemand der mir auf meine frage eine Anwort geben und helfen kann. Ich bedanke mich im voraus!