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Rückwärts rausgefahren- wer ist Schuld?

Srp C.

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Mai 2019
Beiträge
2
Hallo zusammen,

Ich habe ein Anliegen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin von einem Supermarktparkplatz rückwärts rausgefahren und hinter mir hatte ein Auto geparkt, obwohl es kein Parktplatz war. Da ich ganz langsam rausgefahren bin und erst das Auto hinter mir nicht bemerkt habe ich das Auto leicht angefahren. Aus schock habe ich gleich gesagt, das ich Sie nicht gesehen habe und es meine Schuld ist. Da ich erst nicht bemerkt hatte, das die hinter mir geparkt hat, obwohl es kein Parktplatz ist. Das Auto und mein Auto haben ganz leichten Lackschaden. Ich soll jetzt für den Schaden aufkommen über 300 €.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die alleinige Schuldige bin?
 
Hallo srp C.,

ein klares "ja". Wer rückwärts fährt und dann noch ausparkt, hat besondere Aufmerksamkeitspflicht. Siehe es als Lehrgeld an.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Werde ich dann wohl so sehen.
 
hallo,

wie #Rekobär schon schrieb: beim rückwärtsfahren besteht diese erhöhte aufmerksamkeitspflicht. zudem bleibt offen, ob wie beschrieben das auto tatsächlich "parkte". wenn man davon ausgeht, dass dein einsteigen ins fahrzeug vmtl kurz zuvor gewesen ist, das andere fahrzeug in der zwischenzeit bis zum ausparken hinter dem deinigen fuhr, dürfte die bezeichnung "parken" fraglich sein; hier scheint es vielmehr um ein "halten" und "warten" des fahrzeugführers zu gehen, wenn er/sie nicht bereits schon das fahrzeug verlassen hatte.

insofern kann dem kurzen und bündigen "ja" von #Rekobär nichts hinzugefügt werden. ausser: es hätte schlimmer kommen können.


gruss

Sekundant
 
Hallo Src.
WasSekundant schreibt ist nicht ganz falsch. Die Schuldfrage ist zum einen, Rückwärtsfahren ohne Einweise, bei unklarer Verkehrslage. Da bekommst Du die Volle Schuld. Nun kommen wir zum Versicherungsfall. Das verhält es sich etwas anders. Wenn das geschädigte Fahrzeug dort unberechtigt gestanden hat, wird Deine Haftpflicht jede Schadensregulierung ablehnen, zu Recht. Wenn wie Sekundant schreibt, dort nur jemand ein oder ausgestiegen ist, hast Du schlechte Karten. Hat der geparkt, weil der Fahrzeugführer einkaufen war und außerhalb der gekennzeichnetten Flächen geparkt hat, bist Du raus. Spreche am besten mit Deiner Versicherung.
Gruß Jörg
 
Das ist ein wirklich ärgerlicher Fall. Doch schließe ich mich eurer Meinungen an. Nicht umsonst gibt es eine Haftpflichtversicherung. Doch bei dem kleinen Schaden, macht es eigentlich keinen Sinn diesen über die Haftpflicht zu regulieren. Bezahl das aus eigener Tasche und verhindere eine neue Einstufung wegen einen Schaden von 300 Euro.
 
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