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Rücknahme von Merkzeichen

Buffy07

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Sep. 2006
Beiträge
875
Hey Seenixe,

ich habe gerade deinen Beitrag im FAQ- Juristische Fragen gelesen. Aufgrund einer Erkrankung die vor 10 Jahren zur EU Rente führte ( dauer bis zur Erreichung der Altersrente) Bekam ich auch das Merkzeichen RF und 80% GdB.
Vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich einen Verschlechterungantrag aufgrund meiner Einschränkungen nach einem Unfall gestellt. Ich mußte zu einer kurzen Untersuchung zum VA. Bis dahin ging ich davon aus, dass die Untersuchung für die Unfallfolgen durchgeführt wurde.
Nach 4 Wochen bekam ich einen Anhörungsbogen mit der Mitteilung, dass man mir das Merkzeichen RF entziehen wollte, da man davon ausgeht das eine wesentliche Besserung eingetreten ist. Das stimmt gar nicht. Der Zustand hat sich in keiner Weise gebessert. Bis zum Eintreffen des Schreiben war mir mit keiner Silbe mitgeteilt worden, dass die alte Erkrankung Gegenstand der Untersuchung ist und Arztberichte von Neurotolgen, Neurologen, Unfallärzte sagen nichts aus über eine Darmerkrankung.
Ich kann aufgrund der Erkrankung nicht an Theater oder andere Veranstaltungen teilnehmen. Andere Feiern fallen auch aus und noch einiges mehr.Für mich ist Fernsehen und telefonieren wichtig, weil ich nicht sehr lange sitzen kann. Das gehört doch auch zu Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben.
Vor einiger Zeit hat ein anderer User auch hier geschrieben, dass es nach Auffassung des VA zur Besserung kam. Ist das jetzt im Rahmen der Spargesetze und Neuordnung ( Aufgabe der Kommunen) Trend einfach alles zukürzen?
Aufgrund dieser Erkrankung erfolgte die Berentung. Der GA des SG schreibt in seinem GA, das es keine Besserung sondern vielmehr eine Verschlechterung. Die Untersuchung Im VA war keine Fachchirugische für Darmerkrankungen sondern ganz normal Reflexe, Einschränkungen des Bewegungsablaufes u.s.w.
Kannst du mir einen Rat geben.
Einen Schönen Sonntag
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Buffy07,

den Anhörungsbogen solltest Du gewissenhaft ausfüllen, genau darstellen, was gelaufen istund was nicht. Wenn dann der Bescheid kommt mußt Du Widerspruch einlegen und anschließend Klagen. Aber vielleicht hift auch ein persönliches Gespräch im Versorgungsamt. Anläßlich einer Akteneinsicht kann man dem Sachbearbeiter noch einmal das wichtigste mitteilen. Wenn dies nicht zum erfolg führt, dann gibt es auch noch der Abteilungs- oder Bereichsleiter.
Der Klageweg dauert, aber das Merkzeichen steht Dir wohl bis zum Abschluß des Verfahrens zu. Nur so als kleiner Hinweis.

Gruß von der Seenixe
 
Hey Seenixe,
danke, werde Akteneinsicht beantragen. Ich habe das Schreiben zur Anhörung wahrheitsgemäß ausgefüllt und daraufhin gewiesen das ich aufgrund dieser Krankheit EU-Rente bekomme. Schreiben meiner Ärzte von damals und heute hinzugefügt. Warten wie ab.
Nochmals danke
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
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