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Rücknahme eines belastenden Bescheides

fliedertiger

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
717
Hallo allerseits,

bitte mods, wenns hier nicht paßt bitte verschieben ;)

also meine Frage ist die: bezieht sich dieser § 44 SGB auf Rücknahme eines belastenden Bescheides auch auf ein Gerichtsurteil des Sozialgerichtes ? bzw. kann ich den § für mich verwenden ?

Also während der Klage vor dem Sozialgericht ist der Rentenbescheid der BfA ergangen, daß ab 2005 BU-Rente gezahlt wird. Daraufhin wurde der Klageantrag (2006) verändert auf Zahlung der BU-Rente noch ab Oktober 2001 ...

Ein Jahr später hat der Richter die Klage als unbegründet abgewiesen und die Berufung für das LSG bewilligt ...

Kann ich jetzt das Urteil annehmen, mir das LSG sparen und einen Überprüfungsantrag stellen auf Rentenbewilligung nach altem Recht ?

fliedertigerische taktierende Grüße :eek: :eek: :eek:
 
Hallo fliedertiger,

nein, denn durch das SG-Urteil wird der Verwaltungsakt nicht als rechtswidrig bestätigt.

Der § 44 SGB X bezieht sich nur auf Verwaltungsakte, die rechtswidrig ergangen sind, d. h. wenn sie gegen geltendes Recht oder gegen rechtskräftige Urteile verstossen.

LG
nettfreak
 
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