roland1953
Nutzer
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Habe mal eine wichtige Frage zum Thema Klagerücknahme beim Sozialgericht.
Meine laufende Klage beim SG gegen die Deutsche Rentenversicherung wegen Beantragung einer EU-Rente läuft bei mir über 1 Jahr. Es wurden zahlreiche Gutachten erstellt. Der letzte Gutachter, ein HNO-Arzt, schrieb in seinem Gutachten, daß eine Behandlung meines Tinnitus in einer Klinik durchgeführt werden sollte, da die Behandlung noch nicht ausreichend und vollständig behandelt wurde. Im übrigen schrieben alle Gutachter, daß ich mind. noch 6 Stunden arbeiten könne.
Dies zur Vorgeschichte.
Nun bot mir die Deutsche Rentenversicherung einen Vergleich an.
Ich solle die Klage zurücknehmen und im Gegenzug wird eine Reha in einer Tinnitusklinik bewilligt.
Meine Frage lautet nun:
Soll ich auf diesen Vorschlag eingehen? Was für Nachteile hätte ich, wenn ich die Klage zurücknehme? Kann ich das Verfahren nicht ruhen lassen, bis die Reha abgeschlossen ist?
Wer kann mir helfen? Mein Anwalt leider nicht!
Meine laufende Klage beim SG gegen die Deutsche Rentenversicherung wegen Beantragung einer EU-Rente läuft bei mir über 1 Jahr. Es wurden zahlreiche Gutachten erstellt. Der letzte Gutachter, ein HNO-Arzt, schrieb in seinem Gutachten, daß eine Behandlung meines Tinnitus in einer Klinik durchgeführt werden sollte, da die Behandlung noch nicht ausreichend und vollständig behandelt wurde. Im übrigen schrieben alle Gutachter, daß ich mind. noch 6 Stunden arbeiten könne.
Dies zur Vorgeschichte.
Nun bot mir die Deutsche Rentenversicherung einen Vergleich an.
Ich solle die Klage zurücknehmen und im Gegenzug wird eine Reha in einer Tinnitusklinik bewilligt.
Meine Frage lautet nun:
Soll ich auf diesen Vorschlag eingehen? Was für Nachteile hätte ich, wenn ich die Klage zurücknehme? Kann ich das Verfahren nicht ruhen lassen, bis die Reha abgeschlossen ist?
Wer kann mir helfen? Mein Anwalt leider nicht!