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Rücknahme der Klage beim Sozialgericht

roland1953

Nutzer
Registriert seit
26 Sep. 2006
Beiträge
29
Habe mal eine wichtige Frage zum Thema Klagerücknahme beim Sozialgericht.

Meine laufende Klage beim SG gegen die Deutsche Rentenversicherung wegen Beantragung einer EU-Rente läuft bei mir über 1 Jahr. Es wurden zahlreiche Gutachten erstellt. Der letzte Gutachter, ein HNO-Arzt, schrieb in seinem Gutachten, daß eine Behandlung meines Tinnitus in einer Klinik durchgeführt werden sollte, da die Behandlung noch nicht ausreichend und vollständig behandelt wurde. Im übrigen schrieben alle Gutachter, daß ich mind. noch 6 Stunden arbeiten könne.

Dies zur Vorgeschichte.

Nun bot mir die Deutsche Rentenversicherung einen Vergleich an.
Ich solle die Klage zurücknehmen und im Gegenzug wird eine Reha in einer Tinnitusklinik bewilligt.

Meine Frage lautet nun:

Soll ich auf diesen Vorschlag eingehen? Was für Nachteile hätte ich, wenn ich die Klage zurücknehme? Kann ich das Verfahren nicht ruhen lassen, bis die Reha abgeschlossen ist?

Wer kann mir helfen? Mein Anwalt leider nicht!
 
Hallo roland 1953!

Es ist leider eine Frage, bei der dir niemand raten kann und die du alleine entscheiden mußt.

Wenn du die Klage zurücknimmst und die Reha nichts bringt, bist du draußen. Bei der Einigung heißt es dann, dass du nach der Reha voll arbeitsfähig, also über 6 Std arbeiten kannst. Wenn nicht, was dann?

Ich kenne natürlich nicht deine berufliche Tätigkeit und als was du beschäftigt bist und die weiteren Umstände.

Wenn du beim Gericht eine Rückstellung bis zum Abschluß der Behandlungen beantragst, wird die Rentenversicherung vielleicht abblocken und die Reha nicht bezahlen.

In der Einigung ist aber eine Zusicherung der DRV enthalten. Man kann fordern, wenn also die Reha nichts bringt, was in einem Gutachten/Leistungserprobung nachzuweisen ist, was dann von der DRV bezahlt wird.
Eine EU-Rente gibt es immer nur auf Zeit.

Was passiert, wenn du die Einigung nicht annimmst und weiter klagst.
Würde das Gericht deine Argumente akzeptieren, dass der Arzt festgestellt hat, wenn du eine Reha bekämst, würde eine Besserung eintreten und die DRV dir diese Reha verweigert?

Wäge du selbst ab, welche Lösung dir als die günstigere erscheint. Dein Rechtsanwalt wird dir nach deiner Entscheidung beraten und deine Sache vertreten.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Hallo Roland,

Wenn Du die Klage zurücknimmszt, kannst Du sie nicht wieder einreichen. Wenn Dir mit der Reha geholfen ist (weil alle Gutachten sowieso abschlägig sind) und nicht zu erwarten ist, dass dort eine Änderung eintritt, dann wäre dies ja als Erfolg zu werten. Die Entscheidung kannst Du nur fällen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Roland!

Ich habe noch einen Hinweis für dich.

Wenn du deine Klage durch Einigung bzw. Klagerücknahme beendest, muß deine Rechtsschutzversicherung deine Kosten/Rechtsanwalt bezahlen.

Dies nimmt sie dir in den meisten Fällen Übel, indem sie dir die Versicherung kündigt. Du findest dann sehr schwer eine neue Versicherung bzw. hast dann, wenn du kurzfristig nach der Einigung eine brauchst, keine mehr.

Diese Tatsache wird nach meiner Erfahrung bei einer Beratung durch den Rechtsanwalt nicht immer erwähnt.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Hallo Johann,

vielen Dank für die Hinweise. Ich habe heute mit meiner Rechtsschutzversicherung darüber gesprochen und die hat mit gesagt, daß ich den Schriftsatz der DRV bei Ihnen einreichen solle und dann entschieden wird. Wie auch immer.
Gruß
Roland
 
Hallo Johann,

ich möchte Dich noch etwas als erfahrenes Mitglied im Chat zu dieser meiner Sache fragen.

Ich habe nun die zweite schlechte Erfahrung bei einem Orthopäden gemacht. Bei der Behandlung bzw. Gespräch mit dem Arzt kam zur Sprache, daß bei mir ein Rentenverfahren läuft.

Daraufhin hat dieser abgeblockt, keine weiteren Termine vereinbart und mir geraten, daß ich nach Beendigung dieses Rentenverfahrens wieder kommen soll. Er hat mir im Arztbericht an meinen Hausarzt eine Behandlung beim Neurologen empfohlen. Also sozusagen, er wollte mich wieder los haben.
Ich war bei diesem Orthopäden wegen bds. Tennisarmbeschwerden und Polyarthrosen in den Fingern und wollte Linderung bzw. eine weitgehendere Behandlung.

Kann ich mich beim Ärztverband beschweren oder ist dies die gängige Praxis von Fachärzten, damit diese keine ärztlichen Stellungnahmen gegenüber der DRV abgeben müssen?
 
Hallo Roland1953!

Ich habe mit einer Orhopädin ca. 2000 ähnliche eigene Erfahrungen gemacht. Ich kann dir mein Beispiel schildern.

Wegen der Feststellung meines GdB vom Sozialamt forderte dieses, ich solle einen Befundbericht von einem Orthopäden beibringen. Ich ließ mir von meinem Hausarzt eine Überweisung geben, weil ich noch nie in meinem Leben vorher bei einem Orthopäden in Behandlung war.

Nach der Untersuchung durch die Orthopädin fragte diese mich nach den möglichen Ursachen der Beschwerden. Ich schilderte meine derzeitige Tätigkeit und sagte, dass diese Beschwerden nur durch meine sehr schwere Tätigkeit verursacht sein könnte und dass dann wohl die Berufsgenossenschaft für zuständig sein müßte.

Hierauf antwortete mir die Orthopädin, dass sie sich bei einem Patienten, der sie das erste Mal aufsucht, kein Bein ausreißt und mit der BG würde sie sich schon gar nicht deshalb anlegen.

In dem Bericht an meine Hausärztin schrieb sie etwa so, dass ich wegen meiner schweren beruflichen Tätigkeit eine Anerkennung einer BK durch die BG anstrebe und sie hierfür nicht zu haben sei.

Ich lehnte bei meiner Hausärztin die Weiterbehandlung durch diese Orthopädin ab. Ich sagte weitere Termine ab und gab meiner Hausärztin die verschriebenen Medikamente dieser Orthopädin.

Meine Hausärztin behandelte mich weiter und verschrieb mir wegen meiner Beschwerden 8 - 12 Wochen Schonarbeit und physiotherapeutische Behandlung.

Dem Sozialamt untersagte ich den Gebrauch des Befundberichtes dieser Orthopädin. Der Arbeitgeber zog aus dieser Schonarbeit, bei der ich aufgrund ärztlicher Feststellung nicht für diese Tätigkeit geeignet sei, keine Schlußfolgerungen und ließ mich diese Tätigkeit weiter ausführen.

Ca. 1 Jahr später kam es in diesem Betrieb zu einem Betriebsunfall, bei dem genau an der Stelle, an der ich schon ein Jahr zuvor behandelt wurde, zu einem sequestrierten Bandscheibenvorfall. Der Arbeitgeber meldete diesen Unfall nicht der BG und kämpfe ich nun seit mehreren Jahren vor Gericht für mein Recht.

Soweit zu meinen Erfahrungen mit einer Orthopädin zu ihrem Verhalten.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Hallo Roland,
hallo Johann,

ich kenne einen Fall aus dem weitläufigen Bekanntenkreis. Eine Patientin, jahrlang bei einem Internisten, wurde nach mehreren Schicksalsschlägen über Jahre sehr krank. Ihr Arzt hatte immer Verständnis, verschrieb Psycho-Medis, schrieb sie lange AU etc. Dann stellte sie einen Rentenantrag, welcher abgelehnt wurde. Nachdem sie durch den VDK den Vorgang einsehen konnte, stellte sich heraus, dass genau dieser jahrelang achso verständnis- und teilnahmsvolle Arzt den Antrag negativ beurteilte. Weiter erfuhr sie, dass er 'regelmäßig' Gutachter der DRV ist und dem VDK als 'Problem' bekannt war.
Ich wundere mich über nichts mehr.

Ähnlich ging es mir mit einem Neurochirurgen. Ein kompetenter, geduldiger und netter Arzt. Als es mir mit dem Heilungsverlauf nach Monaten nicht schnell genug ging, sagte er immer wieder, ich müsse Geduld haben und könne so doch nicht arbeiten. Als ich eines Tages einen Rentenantrag stellte und eine entsprechene Bescheinigung über meine Erwerbsfähigkeit erbat, meinte er er habe doch schon die üblichen Berichte an den Hausarzt etc geschrieben, beim Rentenantrag könne er mir auch nicht helfen. Ich dachte ich höre nicht recht - es passte nicht zu dem, was er sonst immer von sich gab.

Weiß der Kuckuck, welches Lämpchen bei den Ärzten angeht, wenn sie von einem Rentenantrag hören.

Ich wünsche euch beiden einen erfolgreichen Verlauf der Angelegenheiten!

Liebe Grüße
Cindy
 
Hallo Johann,
hallo Cindy,

vielen Dank für die Antworten.

Doch es geht doch darum, darf ein Facharzt eine weitere Behandlung nicht mehr durchführen, wenn ein Rentenverfahren läuft. Wer weiß zu diesem Thema etwas.

Gruß
Roland
 
Hallo Roland!

Ich glaube, du siehst es verkehrt. Wenn ein Arzt so handelt, zeigt er mir, dass er wohl Geld verdienen will. Er will aber den Schreibkram und den Ärger mit der Rentenversicherung nicht haben.

Ein Arzt, der die Behandlungen nur widerwillig macht und nur so viel, dass ich wegen der Schmerzen nicht die Wände hoch geh, den vertrau ich nicht.
Den lass ich nicht einmal den Blinddarm rausnehmen.

Das ist so, wenn der Hausarzt bei meiner Frau feststellt, sie haben doch nun den Herzschrittmacher und nun geht es ihnen doch gut.

Tatsächlich hat doch alles eine Ursache. Ein alter Professor stellt am EKG fest, dass sie eine Koronare Herzkrankheit hat. Vor einem Vierteljahr stellte ein anderer Arzt fest, sie hätte eine koronare Myopathie.

Unsere 15 Stufen (eine Etage) muß sie 2x stehenbleiben und verschnaufen. Sie läuft ca. 2,5 km/h. Beim Ergometer hat sie bei 50 Watt nach 2 Minuten einen Blutdruck von 220 zu 100. Sie darf kein Fahrrad fahren.

Ja was soll sie von diesem Hausarzt halten. Sie bekommt doch ihre Rente und Behandlung. Auch mit Behindertenausweis könnte sie nicht besser laufen.

Ich kann zu dir nur sagen, such dir einen Arzt, zu den du vertrauen hast und der auch zu seinen Patienten hält, wenn sie einmal in Rente gehen.

Ich kann es auch nicht, wie meine Frau und andere Patienten, dass ich dem Hausarzt und Personal Kekse zu Weihnachten backe oder zur Silberhochzeit eine Tischdecke sticke usw. Aber ich bin dann wohl gleich mitverssorgt.

Aber so ist das Leben in der BRD. Sonst gäb es keinen Sachsensumpf.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Hallo Johann!

Das war in der DDR aber auch nicht anders-nur dass man da mit Westkaffee, Kognak und Westschokolade rüberkommen mußte.
-Und alles ging von selbst-

Nur dass ich so was zwar hatte-aber es nicht einsah-überhaupt mit irgend etwas rüber kommen zu müssen.
Schon aus Prinzip!

Gruß maja
 
Hallo roland,

ich schliesse mich Johann an. Ich würde einen Arzt suchen, dem es um erfolgreiche Behandlung geht.
Es dürfte auch schwer sein, ihm nachzuweisen, dass er dich wg des Rentenverfahrens nicht mehr behandeln möchte. Er hält ja nun angeblich eine Behandlung beim Neurologen für erforderlich.
Bei allem Ärger ist es manchmal besser, man geht und verschwendet keinen Gedanken mehr an solch einen Arzt.


Gruß
Cindy
 
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