• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rückforderung Invaliditätszahlung PUV

Timbo13688

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Juli 2019
Beiträge
4
Hallo Communitiy,

ich habe nach einen Arbeitsunfall von meiner privaten Unfallversicherung eine Invaliditätszahlung laut dem ärztlichen Gutachten bestätigt bekommen.
Im Schlusstext des Bescheides steht, dass die die Versicherung das Recht hat, die Invalidität jährlich, längstens bis 3 Jahre nach dem Unfall erneut ärztlich bemessen zu lassen. Falls der Grad der Invalidität geringer ausfällt, behält sie sich das Recht vor, Rückforderungen zu verlangen.
Wie warscheinlich ist es, dass die Versicherung dies tatsächlich macht bzw. ist dies überhaupt rechtens?
Ich hatte bei Google nur gelesen, dass es ein Urteil von ein OLG gegeben hat, dass dies nicht zulässig sei, aber so richtig werd ich da jetzt auch nicht daraus schlau!

LG Tim
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tim,

was steht denn in den Versicherungsbedingungen Deiner Unfallversicherung dazu? Das ist maßgeblich. Das dürfte auch für die OLG Entscheidung eine Rolle gespielt haben.

Ob nun die Unfallversicherung tatsächlich Rückforderungen stellen würde, ist Hellseherei. Außerdem was würde Dir diese Erkenntnis nutzen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 


Siehe Punkt 9.4

Ich würde gerne vorab wissen, da es sich um eine größere Summe handelt, ob ich damit rechnen muss, in 3 Jahren ein Teil zurückzuzahlen. Habe schon des öfteren gehört, dass manche Gutachter einen plötzlich 10% weniger Invalidität attestieren, bzw. anders bewerten.
Das wäre dann bei mir gleich mal fast 10 stellige Summe.
Darauf möchte ich ein bisschen vorbereitet sein.
 
Hallo Timbo,

in dem Papier, was Du als Bild veröffentlicht hast, steht nichts von Rückzahlung. Da steht lediglich, wenn die Invalidität höher sein sollte, als die Vorschusszahlung ausgleicht, dann würde der Mehrbetrag mit 5 % verzinst werden. Mehr steht da nicht.

Von der Warte her wäre eine Rückforderung vertragswidrig. Das wird wohl vom OLG auch so gesehen worden sein. Schau mal in die Urteilsbegründung. Im übrigen muss die OLG-Entscheidung mindestens eine Berufungsentscheidung gewesen sein.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 



Ja hast schon Recht, aber dann verstehe ich aber nicht, warum dann in meinem Bescheid, siehe angehängtem Bild, steht, dass sie sich eine Rückforderung vorbehalten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Timbo,

Versuch macht schlauer. Nach dem Motto gehen auch Versicherungen vor und haben unter Umständen damit Erfolg, wenn man sich dagegen nicht wehrt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,
wenn Du nach drei Jahren von der Versicherung neu zu einem Gutachter geschickt wirst und sich der Gesundheitszustand angeblich verbessert haben soll, dann kannst Du auch gegen das Gutachten und jede Entscheidung die darauf folgt gerichtlich vorgehen. Ich habe aber noch nie erlebt, dass die Versicherung einen höheren Betrag aus Vorschußleistung bezahlt als sie wirklich muß.
Die Diskussion ist auch ziemlich überflüssig. Lege doch einen Teil der Entschädigung zurück für den Fall, dass sich Dein Zustand wirklich so bessern sollte. Übrigens hätte ich meiner Versicherung alles Geld zurückgegeben, wenn meine Behinderung damit weggewesen wäre.

Gruß vo der Seenixe
 
Ja ich wollte ja nur mal eure Meinungen/evtl. Erfahrungen dazu hören. Ich rechne ja auch nicht damit, dass sich mein Gesundheitszustand bis dahin verbessert.
Hab halt immer so'n ungutes Gefühl bei Versicherungen, gerade wenn's um viel Geld geht.
Und das man lieber seine Gesundheit nimmt, als ne Geldleistung, steht ja außer Frage.
Gesundheit ist unbezahlbar
 
Du brauchst keine Angst haben. Ich habe bei über 10 Fällen noch nie erlebt das die Versicherung sich nach Auszahlung eines Betrages wieder gemeldet hat
 
Top