Timbo13688
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Hallo Communitiy,
ich habe nach einen Arbeitsunfall von meiner privaten Unfallversicherung eine Invaliditätszahlung laut dem ärztlichen Gutachten bestätigt bekommen.
Im Schlusstext des Bescheides steht, dass die die Versicherung das Recht hat, die Invalidität jährlich, längstens bis 3 Jahre nach dem Unfall erneut ärztlich bemessen zu lassen. Falls der Grad der Invalidität geringer ausfällt, behält sie sich das Recht vor, Rückforderungen zu verlangen.
Wie warscheinlich ist es, dass die Versicherung dies tatsächlich macht bzw. ist dies überhaupt rechtens?
Ich hatte bei Google nur gelesen, dass es ein Urteil von ein OLG gegeben hat, dass dies nicht zulässig sei, aber so richtig werd ich da jetzt auch nicht daraus schlau!
LG Tim
ich habe nach einen Arbeitsunfall von meiner privaten Unfallversicherung eine Invaliditätszahlung laut dem ärztlichen Gutachten bestätigt bekommen.
Im Schlusstext des Bescheides steht, dass die die Versicherung das Recht hat, die Invalidität jährlich, längstens bis 3 Jahre nach dem Unfall erneut ärztlich bemessen zu lassen. Falls der Grad der Invalidität geringer ausfällt, behält sie sich das Recht vor, Rückforderungen zu verlangen.
Wie warscheinlich ist es, dass die Versicherung dies tatsächlich macht bzw. ist dies überhaupt rechtens?
Ich hatte bei Google nur gelesen, dass es ein Urteil von ein OLG gegeben hat, dass dies nicht zulässig sei, aber so richtig werd ich da jetzt auch nicht daraus schlau!
LG Tim
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