Sekundant
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hallo Tipke,
mit einer empfehlung ist das immer so eine sache - mal passt es, mal wieder nicht.
es ist aber auch nicht klar, was ein RA nun für dich vertreten soll. darauf sollte sich aber das augenmerk bei der auswahl und der anforderungen richten.
wenn es nicht (mehr) um einen aDU geht, gehe ich davon aus, dass der DU als solcher anerkannt wurde und "lediglich" die daraus resultierenden folgen bestritten werden. frage dich erst einmal um welche schädigungen und verletzungen es hierbei geht, ob diese ärztlich eindeutig belegt und dem unfall zuzuordnen sind. daraus kannst du schon einmal einiges ableiten, was das weitere vorgehen betrifft.
sollte es sich lediglich darum handeln, dass du überhaupt den akteninhalt zur kenntnis bekommst, dann sollte das von jedem RA mit einfachem schreiben möglich sein. der auftrag muss dementsprechend darauf begrenzt sein. anschliessend kannst du immer noch entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. allerdings würde ich mir (wie schon zuvor oben beschrieben) nicht allzu viel von einer akteneinsicht erwarten. hier wird bestenfalls bestätigt, wie der unfall zustande kam.
im übrigen würde ich davon ausgehen, dass die in der unfallsache entscheidende stelle diese akte kennt, sofern von dir angegeben wurde, dass eine polizeiliche protokollaufnahme gefertigt wurde. in diesem fall wäre es vielleicht erst einmal ratsam, in diese akte bei der DU-bearbeitenden stelle einsicht zu verlangen; hierin sollte dann auch die polizeiliche auskunft enthalten sein.
gruss
Sekundant
mit einer empfehlung ist das immer so eine sache - mal passt es, mal wieder nicht.
es ist aber auch nicht klar, was ein RA nun für dich vertreten soll. darauf sollte sich aber das augenmerk bei der auswahl und der anforderungen richten.
Da ich immer noch unter den Folgen meines Unfalls leide - Kopf- und Rückenschmerzen sowie eine schwere Depression die durch die andauernden Schmerzen verursacht ist - möchte ich jetzt keine Fehler machen.
die für mich als Bundesbeamtin zuständige Stelle meiner Behörde zweifelt mittlerweile die Kausalität meiner Beschwerden mit dem Unfall an.
wenn es nicht (mehr) um einen aDU geht, gehe ich davon aus, dass der DU als solcher anerkannt wurde und "lediglich" die daraus resultierenden folgen bestritten werden. frage dich erst einmal um welche schädigungen und verletzungen es hierbei geht, ob diese ärztlich eindeutig belegt und dem unfall zuzuordnen sind. daraus kannst du schon einmal einiges ableiten, was das weitere vorgehen betrifft.
Ich habe Anzeige erstattet, zumindest hat die Polizei den Sachverhalt aufgenommen und ich habe ein Aktenzeichen. Die Akte würde ich mir gerne im Rahmen der Akteneinsicht durch den benötigten Anwalt beschaffen.
sollte es sich lediglich darum handeln, dass du überhaupt den akteninhalt zur kenntnis bekommst, dann sollte das von jedem RA mit einfachem schreiben möglich sein. der auftrag muss dementsprechend darauf begrenzt sein. anschliessend kannst du immer noch entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. allerdings würde ich mir (wie schon zuvor oben beschrieben) nicht allzu viel von einer akteneinsicht erwarten. hier wird bestenfalls bestätigt, wie der unfall zustande kam.
im übrigen würde ich davon ausgehen, dass die in der unfallsache entscheidende stelle diese akte kennt, sofern von dir angegeben wurde, dass eine polizeiliche protokollaufnahme gefertigt wurde. in diesem fall wäre es vielleicht erst einmal ratsam, in diese akte bei der DU-bearbeitenden stelle einsicht zu verlangen; hierin sollte dann auch die polizeiliche auskunft enthalten sein.
gruss
Sekundant