• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Qualifizierter Dienstunfall und mehr

hallo Tipke,

mit einer empfehlung ist das immer so eine sache - mal passt es, mal wieder nicht.

es ist aber auch nicht klar, was ein RA nun für dich vertreten soll. darauf sollte sich aber das augenmerk bei der auswahl und der anforderungen richten.

Da ich immer noch unter den Folgen meines Unfalls leide - Kopf- und Rückenschmerzen sowie eine schwere Depression die durch die andauernden Schmerzen verursacht ist - möchte ich jetzt keine Fehler machen.
die für mich als Bundesbeamtin zuständige Stelle meiner Behörde zweifelt mittlerweile die Kausalität meiner Beschwerden mit dem Unfall an.

wenn es nicht (mehr) um einen aDU geht, gehe ich davon aus, dass der DU als solcher anerkannt wurde und "lediglich" die daraus resultierenden folgen bestritten werden. frage dich erst einmal um welche schädigungen und verletzungen es hierbei geht, ob diese ärztlich eindeutig belegt und dem unfall zuzuordnen sind. daraus kannst du schon einmal einiges ableiten, was das weitere vorgehen betrifft.

Ich habe Anzeige erstattet, zumindest hat die Polizei den Sachverhalt aufgenommen und ich habe ein Aktenzeichen. Die Akte würde ich mir gerne im Rahmen der Akteneinsicht durch den benötigten Anwalt beschaffen.

sollte es sich lediglich darum handeln, dass du überhaupt den akteninhalt zur kenntnis bekommst, dann sollte das von jedem RA mit einfachem schreiben möglich sein. der auftrag muss dementsprechend darauf begrenzt sein. anschliessend kannst du immer noch entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. allerdings würde ich mir (wie schon zuvor oben beschrieben) nicht allzu viel von einer akteneinsicht erwarten. hier wird bestenfalls bestätigt, wie der unfall zustande kam.
im übrigen würde ich davon ausgehen, dass die in der unfallsache entscheidende stelle diese akte kennt, sofern von dir angegeben wurde, dass eine polizeiliche protokollaufnahme gefertigt wurde. in diesem fall wäre es vielleicht erst einmal ratsam, in diese akte bei der DU-bearbeitenden stelle einsicht zu verlangen; hierin sollte dann auch die polizeiliche auskunft enthalten sein.


gruss

Sekundant
 
Moin moin zusammen

@ Tipke

wie schon zuvor genannt wurde besteht hier auch aus meiner Sicht kein qDU nach 37 BeamtVG.

Klar kannst du einen Anwalt beauftragen. Mir erschließt sich jedoch nicht wieso????

Wenn du etwas genauer schreiben würdest wozu könnte ich und andere dir hier bestimmt helfen.

Nur um Akten einsicht zu erlangen ist es meiner Ansicht nach völlig überflüssig Geld für einen Rechtsanwalt auszugeben.
Leider weiß ich nicht mehr wer es geschrieben hat, aber was soll in dem Bericht stehen??? A hat Rolltreppe vor B betretten B hat sein Gepäck nicht gesichert . Dadurch ist A. gestürtzt. A Hat ärztliche versorgung vor Ort abgelehnt.

LG an alle Bockel (hat DU nach 37BeAmtVG)
 
Achso ja das sich der Bund anstellt ist ganz normal (Leider).
Bei mir haben sie übers Gericht sinngemäß geschrieben. "... Herr B. sie sind ja selbst Schuld das Ihnen etwas passiert ist. Sie sind ja zu dem Einsatz gegangen......."

Immer noch unfassbar wenn ich nur daran denke.

LG Bockel
 
Hallo Sekundant,

ich bin nachdem mein Unfall nunmehr mehr als 8 Monate her ist und die daraus resultierenden Rücken- und Kopfschmerzen trotz ärztlicher und physiotherapeutischer Bemühungen sich nicht gebessert haben mittlerweile richtig verzweifelt.
Dazu kommt, das die für die Bearbeitung des Unfalls zuständige Stelle jetzt anfängt den Zusammenhang meiner Beschwerden mit dem Unfall anzuzweifeln was mich jetzt veranlasst mir anwaltliche Hilfe holen zu wollen.
Mir wurde - wofür ich sehr dankbar bin -
in diesem Forum ein Anwalt in Stuttgart empfohlen - der nach Mitteilung eines Forum-Mitglied einen langen Rechtsstreit erfolgreich abgeschlossen hat.
Gruß
Tipke
 
Hallo Bockel,
wie kommst du darauf ich hätte ärztliche Versorgung nach dem Unfall abgelehnt? Ich wurde vom Rettungsdienst in die Klinik gebracht.
Gruß
Tipke
 
Moin
@Tipke: zu deiner Frage wie ich darauf komme: Du hast nichts darüber geschrieben und Platz für Spekulationen gelassen. wie bei vielen sachen die du geschrieben hast.

da ich dir helfen möchte noch ein paar Fragen:
Wurde ein Dienstunfall anerkannt?
Hast du den Unfallbericht vom Krankenhaus?
Was bedeutet "die zuständige Stelle fängt an Schwierigkeiten zu machen"? Wie sieht das aus?
Welche Unfallfolgen wurden anerkannt?
Hast du einen Antrag gestellt wegen der Folgeschäden?
Noch eine Frage:
Hast du Strafantrag gestellt oder nicht?

Wenn es etwas forsch klingt entschuldige.
Die Anwälte der Bundespolizei sind nach meiner Erfahrung nicht so richtig sozial sondern eher obrigkeitshörig. Da kommt noch richtig was auf dich zu (hab ich alles durch). da könnte schon mal die Frage kommen: Auf welcher Seite der Rolltreppe haben sie gestanden? Wieso sind sie überhaubt mit der Rolltreppe gefahren.

Eine wichtige Frage hab ich noch wie lange warst du krank und bist du schon BaL.

Wäre schön wenn du dich meldest.

LG Bockel
 
hallo Tipke,

das ist erfreulich, dass du eine empfehlung bekommen hast. ich bleibe aber bei der o.g. strategie

im übrigen würde ich davon ausgehen, dass die in der unfallsache entscheidende stelle diese akte kennt, sofern von dir angegeben wurde, dass eine polizeiliche protokollaufnahme gefertigt wurde. in diesem fall wäre es vielleicht erst einmal ratsam, in diese akte bei der DU-bearbeitenden stelle einsicht zu verlangen; hierin sollte dann auch die polizeiliche auskunft enthalten sein.

durch eine akteneinsicht bei der DU-stelle dürfte sich auch die polizeiliche akte, zumindest ein bericht dazu befinden. das weitere ist in erster linie eine medizinische frage (unfallfolgen und -kausalität). das geht wohl nur aus den befunden hervor. dazu solltest du wie schon mehrfach hier beschrieben von behandlungsstellen (ärzten, kliniken) die umfängliche patientenakte anfordern. auch hieraus lassen sich - wie auch vom gegenüber - weitere schlussfolgerungen und indizien ziehen. damit hast du einen überblick worüber du dann ggf beim RA konkret vorbringen und dieser dann entscheiden kann.


gruss

Sekundant
 
Hallo Bockel.

auf dein Schreiben von Gestern um 17:33 Uhr versuche ich mal zu antworten.
Die Funktionalität hier im Forum ist für mich noch etwas schwierig da ich noch nicht rausgefunden habe wie ich direkt auf deine Schreiben antworten kann.
zu den Fragen im Einzelnen:
Wurde ein Dienstunfall anerkannt?
ja, der Dienstunfall wurde anerkannt

Hast du den Unfallbericht vom Krankenhaus?
habe sowohl von der Klinik in welche ich direkt nach dem Sturz vom Rettungsdienst gebracht wurde und nach Erstgespräch und Röntgen dann mehr als 6 Stunden unbehandelt blieb als auch von der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in welche mich dann von meinem Partner brachte. Beide Befund vom Tag des Unfalls.

Was bedeutet "die zuständige Stelle fängt an Schwierigkeiten zu machen"? Wie sieht das aus?
Die den DU bearbeitende Stelle zieht die Kausalität meiner Beschwerden zu dem Unfall in Zweifel. Zahlen Behandlungskosten nur unter Vorbehalt und wollen eine Begutachtung durch die BGU wobei der Termin noch nicht mitgeteilt wurde.

Welche Unfallfolgen wurden anerkannt?
dazu habe ich noch keine Mitteilung

Hast du einen Antrag gestellt wegen der Folgeschäden?
Antrag wegen Folgeschäden? habe ich keine Ahnung wie das geht.

Noch eine Frage:
Hast du Strafantrag gestellt oder nicht?
ich habe den Sachverhalt durch die Polizei aufnehmen lassen, ein Kollege der von mir verständigt wurde damit ich den Unfallort in Richtung Klinik verlassen konnte hat das Aktenzeichen notiert. Das Geschäftszeichen wurde von mir an die den DU bearbeitende Stelle meiner Behörde weiter gegeben.

Ich freue mich über die große Hilfe die mir hier zuteil wird

Danke dafür

Tipke
 
Hallo Sekundant,

ich bin sicher ihr habt alle recht damit, dass ich mich richtig reinhängen muss.
Allerding habe ich durch meine ständigen Schmerzen keine Energie und schaffe gerade mal das Notwendigste.
Allerdings werde ich jetzt mit meinem Arzt darüber nachdenken, ob ich zur Zeit dienstfähig bin, insbesondere da mir die Wahrnehmung von Behandlungsterminen durch meine Behörde erschwert wird dadurch das diese während der Arbeitszeit nur eingeschränkt genehmigt werden und außerhalb der Arbeitszeit nicht/oder schwer in Anspruch genommen werden können.

Da ich meine Arbeit gerne mache und Personalverantwortung habe schleppte ich mich täglich in den Dienst und halte mich mit Schmerzmitteln am funktionieren.
Gruß
Tipke
 
hallo Tipke,

ich kann nur nochmal das bereits zuvor beschriebene wiederholen und eindringlich darauf hinweisen. jedes spekulieren und zögern ist fehl am platz. den in den raum gestellten bedenken kann nur mit fakten und tatsachen begegnet werden. und die ergeben sich aus den beschriebenen unterlagen, die die DU-stelle führt und den patientenunterlagen. hier werden auch nicht selten angaben gemacht, die zwar den leistungsträgern, nicht aber den betroffenen offengelegt werden. für dich kann es im besten fall aber deine beschwerden und das damit verbundene vorbringen belegen, im schlechtesten fall ergibt sich nichts verwertbares. darauf zu vertrauen, dass die DU-stelle dann adäquat reagiert und eingesteht, wenn ihr tatsachen vorliegen, die dich stützen, kannst du leider nicht. was du nicht selbst vorbringst existiert dort nicht, selbst wenn es sich aus den ihr vorliegenden berichten ergeben würde.

einen anderen rat kann ich derzeit nicht geben. wenn das vorgehen wie beschrieben erledigt ist und du die vollständigen infos hast, kann weiteres erörtert werden. vorher macht es nach m.M. keinen sinn; hier dreht man sich im kreis.


gruss

Sekundant
 
Hallo Tipke,
Da ich immer noch unter den Folgen meines Unfalls leide - Kopf- und Rückenschmerzen sowie eine schwere Depression die durch die andauernden Schmerzen verursacht ist - möchte ich jetzt keine Fehler machen.

wie schon Sekundant Dir geschrieben hat, gehe so vor und kümmere Dich um Deine Unterlagen und vor allem um alle über Dich geführten Patientenunterlagen wie auch Befunde, Attests, Arztbriefe, Verordnungen, Rezepte, Berichte von Therapeuten an den veordnenden Arzt (auf den Verordnungen steht immer drauf, ob der Arzt einen Bericht will), Überweisungen mit Verdachtsdiagnosen und/oder gesicherten Diagnosen (V.a = Verdacht auf, "G" = Gesichert) usw. Du muß Dir immer alles kopieren.

Wenn Du eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschrieben hast, dann kann es sein, dass Berichte über Dich geschrieben wurden, von denen Du keine Kenntnis bekommen hast. Also nachschauen, wen Du entbunden hast und von dem entbundenen Arzt alle von ihm erstellten Berichte, die er an Dritte gegeben hat, anfordern.

Noch zu Deinem Post an Sekundant gem. obigem Zitat von Dir mal als Beispiel:
Du schreibst, dass sich durch die unfallbedingten Schmerzen bei Dir eine schwere Depression entwickelt hat. Hier ist wichtig, dass alles so dokumentiert ist, daß sich die Depression als Folge der Unfallschmerzen ableiten läßt. Wo und wann wurde diese schwere Depression diagnostiziert. Von wem wurde diese schwere Depression diagnostiziert. War es ein Facharzt für Psychiatrie? Wirst Du von diesem Facharzt auch seit seiner Diagnose kontinuierlich behandelt und mit Medikamenten versorgt bzw. wann und von wem wurde ein Facharzt (z.B. Psychiater) zur Mitbehandlung eingeschaltet.
Hinweis: Die Kausalität Deiner "schweren" Depression zum Unfall muß sich bereits aus den Unterlagen ergeben. Bei einer von Dir verwendeten Krankheitsbeschreibung "schwere" Depression würdest Du m.E. nicht arbeitsfähig sein. Wenn es sich hierbei um ein von Dir subjektiv empfundenes Mißempfinden handelt und keine "gesicherten" Diagnosen bestehen, die auch im zeitlichen Zusammenhang zu den Unfallfolgen stehen sollten, wirst Du es schwer haben, eine Kausalität zu den Unfallschmerzen anerkannt zu bekommen.

Grundsätzlich wäre es sinnvoll gewesen, wenn Du von Anfang an eine Beschwerdeliste geführt hättest, die Deine Vorträge bei den behandelnden Ärzten auflistet. Die Ärzte halten oft nicht alles fest! Wenn Du Dir also die Patientenakte z.B. bei Deinem Hausarzt ausdrucken oder kopieren läßt, wirst Du evtl. feststellen, dass nicht alles oder sogar wichtige Beschwerde-Vorträge von diesem nicht festgehalten wurden. Oder ein Arzt hat zwar Deine Beschwerden dokumentiert, aber sie tauchen in keinen Attests/Befunden auf. Dann Attest nachträglich anfordern!

1. Erstelle Dir eine Liste der "To Does", weil Dir auch nach und nach erst alles einfallen wird, was Du jetzt herbeischaffen mußt.
2. Erstelle Dir eine Liste der Arzt-, Gutachter-, Therpeutenkontakte nach Datum u. Uhrzeit/ Name/ Veranlassung: ÜW-Rezept-Verordnung/was besprochen bzw. vorgetragen usw.
3. Erstelle Dir auch eine Tabelle über alle Arzt-Krankenhaus-Befunde/Attests/Datum/von wem veranlaßt/an wen weitergeleitet/inhaltliche Diagnosen/CD dazu Ja/nein/was hat Anwalt wann bekommen/ Weiterleitung Anwalt an Gericht (Anlage zur Klage, Anlage zur Verfügung) usw.

Ich hatte mir diese verschiedene Exeltabellen angelegt und dann nach Kriterien immer wieder erweitert. Ohne diese Tabellen hätte ich später nicht mehr durchgeblickt, besonders als es dann zur gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Ich habe die Tabelle zu 3. auch immer aktualisiert meinem Anwalt gegeben.

Gerne weitere Tipps zu Deiner Dokumentation später.

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,
auch wenn ich länger nicht geschrieben habe war ich doch nicht untätig.
Ich habe einen weiteren Neurologen aufgesucht der nach eingehender Untersuchung durchaus eine Kausalität zwischen dem Sturz und meinen Beschwerden sieht. Im Gegensatz zu dem Neurologen bei dem ich vorher war, sieht er sehrwohl meine Depression als Folge des Unfalls und dem erlittenen Trauma.
Er rät zu einem Klinikaufenthalt.

Leider habe ich - Termin war letzte Woche - noch keinen schriftlichen Befund.
Heute habe ich ein Schreiben von der den Dienstunfall sachbearbeitenden Stelle aus dem Briefkasten geholt, wonach ich mich zur Begutachtung durch das Institut für Versicherungsmedizin in Frankfurt/Main bereit halten soll.
Hast du - oder ein/e Mitleser*in mit diesem Institut Erfahrung?
Ich beherzige deinen Rat und führe jetzt Aufzeichnungen zu meinen Beschwerden, Maßnahmen, Therapie und Arztbesuchen.

Ich freue mich sehr über die Unterstützung die ich hier bekomme!!!

Gruß
Tipke
 
Top