hallo Matze,
um nochmal auf ein paar punkte einzugehen, die - irgendwann einmal - von bedeutung sein können:
durch eine andere Stelle erfahren, dass die PTBS wohl als DUF anerkannt worden sei
der umstand, dass bestimmte schädigungen und folgen als DU anerkannt sind/werden, ist wie an anderer stelle bemerkt wichtig. aber bedenke auch, dass ein entsprechender bescheid auch später wieder zurückgenommen werden kann. es bedarf dafür zwar normalerweise bestimmte voraussetzungen, aber immer wieder und immer öfter wird festgestellt, dass hier ohne grundlage entschieden wird und es nur um kostenreduzierung geht. daher auch der hinweis, alle nur möglichen unterlagen zu sichern. deine bedenken
Protokolle werde ich da leider nicht in die Hände bekommen, da es eine ST-Angelegenheit war. Ich hoffe aber einfach das es gar nicht dazu kommen wird, dass ich das mal brauchen werde ...
sind nachvollziehbar. allerdings gibt es einerseits eine DU-untersuchung, die auch die umstände ermittelt, sollte das nicht der fall oder ausreichend sein, ist auch folgendes denkbar, wenn du schreibst
Eine BAO wurde in Teilen unter Missachtung der PDV 100 geführt und der FüGr bekannte äußerst wichtige Informationen nicht oder zu spät an uns als erste Einsatzkraft weitergegeben.
erkundige dich, ob es neben der DUU nicht auch eine weitere interne (evtl disziplinarrechtliche) untersuchung gibt, was zumindest die angaben als möglich erscheinen lassen. dazu sollte dein RA dann zugriff bekommen, wenn daraus schäden erwachsen sind.
Die Depression dachte ich gehört mit dazu, da es von meinem behandelnden Arzt "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch die PTBS ausgelöst wurde.
hier wirst du im streitfall neben der aussage des behandelnden arztes sicher nur im weiteren verfahren und wohl nur durch gutachten weiter kommen. es gibt übrigens ausführungen in der
Bad Pyrmonder Klassifikation zur Bestimmung der MdE bei PTBS von Polizeibeamten "Empfehlungen zur Diagnostik und sozialmedizinische Bewertung von dienstlich verursachten Psychotraumata bei Polizeibeamten" und dazu auch eine ganze abhandlung "Prävention und Behandlung posttraumatischer Störungsbilder im Rahmen militärischer und polizeilicher Aufgabenerfüllung", beide von/mit Prof. Dr. med., Rolf Meermann (!)
gruss
Sekundant