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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Moin, ob es richtiger Weise gestrichen wurde kann ich dir nicht sagen. wenn du nach $43(1) LBeamtVG NRW einen DU erlitten hast wurde es zu unrecht gestrichen.

Demzufolge kein qDU wie dieser bei dir von Anfang an definiert wurde.

Diese Aussage verstehe ich nicht

Soweit ich den von mir vorhin verlinkten Erlass richtig verstehe, wird diese Zulage auch nach längerer Abwesenheit durch Krankheit entzogen. Einen Hinweis auf Ausnahme bei DU gibt es nicht. Auch das www gibt dazu nicht mehr her.

Das mit dem qDU bei dir meinte ich so, dass du ja durch die Antrag auf Wiederzuerkennung der SZ und DuZ den richtigen Weg gegangen bist.

Kann man im Netz das Urteil zu deinem Verfahren finden? Da ich hier noch keine PN Funktion habe, gern auch via mail wenn du magst.

lg Matze
 
hallo Matze,

um nochmal auf ein paar punkte einzugehen, die - irgendwann einmal - von bedeutung sein können:

durch eine andere Stelle erfahren, dass die PTBS wohl als DUF anerkannt worden sei

der umstand, dass bestimmte schädigungen und folgen als DU anerkannt sind/werden, ist wie an anderer stelle bemerkt wichtig. aber bedenke auch, dass ein entsprechender bescheid auch später wieder zurückgenommen werden kann. es bedarf dafür zwar normalerweise bestimmte voraussetzungen, aber immer wieder und immer öfter wird festgestellt, dass hier ohne grundlage entschieden wird und es nur um kostenreduzierung geht. daher auch der hinweis, alle nur möglichen unterlagen zu sichern. deine bedenken

Protokolle werde ich da leider nicht in die Hände bekommen, da es eine ST-Angelegenheit war. Ich hoffe aber einfach das es gar nicht dazu kommen wird, dass ich das mal brauchen werde ...

sind nachvollziehbar. allerdings gibt es einerseits eine DU-untersuchung, die auch die umstände ermittelt, sollte das nicht der fall oder ausreichend sein, ist auch folgendes denkbar, wenn du schreibst

Eine BAO wurde in Teilen unter Missachtung der PDV 100 geführt und der FüGr bekannte äußerst wichtige Informationen nicht oder zu spät an uns als erste Einsatzkraft weitergegeben.

erkundige dich, ob es neben der DUU nicht auch eine weitere interne (evtl disziplinarrechtliche) untersuchung gibt, was zumindest die angaben als möglich erscheinen lassen. dazu sollte dein RA dann zugriff bekommen, wenn daraus schäden erwachsen sind.

Die Depression dachte ich gehört mit dazu, da es von meinem behandelnden Arzt "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch die PTBS ausgelöst wurde.

hier wirst du im streitfall neben der aussage des behandelnden arztes sicher nur im weiteren verfahren und wohl nur durch gutachten weiter kommen. es gibt übrigens ausführungen in der Bad Pyrmonder Klassifikation zur Bestimmung der MdE bei PTBS von Polizeibeamten "Empfehlungen zur Diagnostik und sozialmedizinische Bewertung von dienstlich verursachten Psychotraumata bei Polizeibeamten" und dazu auch eine ganze abhandlung "Prävention und Behandlung posttraumatischer Störungsbilder im Rahmen militärischer und polizeilicher Aufgabenerfüllung", beide von/mit Prof. Dr. med., Rolf Meermann (!)


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bockel @HWS-Schaden @Sekundant
Erstmal vielen lieben Dank für den guten Input!
Ich habe gerade von meine Einweisung für die Traumaakutklink von meinem Psychiater bekommen, nächste Woche geht los.
Aber richtig wohl fühl ich mich nicht bei dem Gedanken :-(...

gruß Matze

PS: Wo findet man denn die Ausführungen von Prof. Dr. Meermann? Unter Google leider nicht zufriedenstellend
fündig geworden...
 
@Taomatze

entweder eine (anonyme) email einstellen oder mich anschreiben unter <mein-username>@t-online.de - und überlege dir, wie ich deinen "status"(BaL/Dst) verifizieren könnte.


gruss

Sekundant
 
Hallo Taomatze

Bist du inzwischen weiter bei deiner Suche nach einem RA?
Vielleicht stehen derartige Themen bei dir zzt. im Hintergrund, wenn du in der Traumaklinik bist.
Ich suche für einen "Fall" (Koll. m. DU) einen RA, der sich gut in qDU auskennt. Muss nicht Pol sein.
Falls du einen Rat hast ...

Hallo an alle (Beamten): falls jemand einen Tipp hat, ...

dann schon einmal Dankeschön!

LG
 
Hey HWS,

ich muss erst morgen früh den schweren Gang in die Klinik antreten.

Weiß nicht ob man hier den Namen eines RA nennen darf. Bin mit meinem sehr zufrieden und die ganze Kanzlei hat echt krasse Manpower im Beamtenbereich.

Schick mir doch ne E-Mail an (Name) at gmx.de

Gruß
Taomatze
 
Hallo und

Danke an euch beide!

Kannst du, Matze, den Namen über Sekundant schicken?
Das wäre mir am liebsten, aber sonst schicke ich dir auch eine Mail.

In der Klink wünsche ich viel Erfolg und dass die Therapien dich weiter bringen!

LG
 
Guten Morgen,
ich habe interessiert den Austausch hier verfolgt und würde gerne meine Fragen im Zusammenhang mit meinem Dienstunfall im September 2018 einbringen. Da ich noch nicht richtig mit den Regeln hier im Forum vertraut bin, hoffe ich keinen Fehler zu machen indem ich jetzt über die Funktion "Antwort erstellen" meine Frage einbringe.
Ende September erlitt ich - Bundesbeamtin - im Dienstgebäude in Ausübung meines Dienstes einen Unfall - Sturz durch Fremdverschulden, Vorgang zur Anzeige gebracht-.
Als Folge dieses Sturzes leide ich unter ständigen Kopfschmerzen, Migräne ( hatte ich früher nie) sowie Rückenschmerzen.
Der Dienstunfall wurde anerkannt. Durch Informtionen in diesem Forum stellt sich mir jetzt die Frage, ob bei mir ein qualifizierter Dienstunfall vorliegt oder nicht. Über Überstützung durch die hier im Forum vertretenen "Profis" würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Monika
 
hallo Monika,

um deine frage zu beantworten - soweit es überhaupt hinreichend möglich sein wird - braucht es über den anlass, den zusammenhängen und dem hergang als auch über den verursacher deutlich mehr informationen. hast du dich grundsätzlich über die voraussetzungen zur anerkennung als qualifizierter Dienstunfall informiert? schau dir zb die seiten an

Qualifizierter Dienstunfall des Beamten
Dienstunfall des Beamten
Qualifizierter Dienstunfall und erhöhtes Unfallruhegehalt

allgemein scheint zu gelten, dass der jeweilige dienstherr wenig geneigt ist, einen qDU auch anzuerkennen. mit der suchfunktion hier findest du einige beiträge betroffener zu diesem thema.


gruss

Sekundant
 
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