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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

OK, danke.... So läuft es bei mir im Moment.... Aber die Mühlen der Justiz mahlen langsam....

Gruß PU
 
hallo,

BPOLP ist mit der Verfügung einem (weiteren) Urteil zuvorgekommen

nicht nur in diesem fall: selbst wenn mit verfügungen, klagerücknahmen oder -verzicht keine gerichtlich entscheidung getroffen werden kann, sind fälle dieser art der erledigung immer wichtig und interessant für alle. sie sollten daher unbedingt auch bekannt gemacht werden (@Lurchi1 vll meldest du dich mal).


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute,

ist der Thread noch aktiv?! Hab mich mal hier durchgelesen und wäre für den einen oder anderen Tipp dankbar!

Ich bin PolBeamter eines Landes und hatte Mitte letzten Jahres einen DU der mich völlig rausgehauen hat. Eine BAO wurde in Teilen unter Missachtung der PDV 100 geführt und der FüGr bekannte äußerst wichtige Informationen nicht oder zu spät an uns als erste Einsatzkräfte weitergegeben. Dadurch bin ich in diesem Einsatz in Lebensgefahr geraten bzw. habe mich mit dem Wissen in diese begeben, "da schickt uns doch keiner rein wenn es nicht sicher ist". Nach dem Einsatz gab weder ein psychologisches Betreuungsangebot noch eine ärtzliche Untersuchung, gar nichts. Als der Einsatz beendet war, gab es die Tage darauf keinerlei Hilfsangebote durch die Behörde.
Um die Story mal abzukürzen, zwei Monate später Zusammenbruch mit PTBS, schweren depressiver Episode und Bluthochdruck. Seitdem bin ich AU und in ambulanter psych. Behandlung. Mein Leben ist das komplette Gegenteil von vor dem Einsatz, zu dem ich Idiot mich auch freiwillig gemeldet habe. Im März ist jetzt eine stationäre Traumtherapie gebahnt. Wie ich die schaffen soll, kann ich mir aktuell nicht vorstellen.

Nun meine Fragen:
Ich habe eine DU Meldung mit Attesten abgegeben und habe vorab schon durch eine andere Stelle erfahren, dass die PTBS wohl als DUF anerkannt worden sei, die Depression aber nicht. Wie kommt der PÄD denn auf sowas, zumal ich vor dem Einsatz noch völlig gesund war?!
Wie gehe ich mit einer solchen Ablehnung um? Anwalt, Widerspruch und dann?

Wie ist mit diesem Knackpunkt DU und qDU umzugehen? Muss man da schon ganz am Anfang etwas beachten?

vielen Dank für eure Antworten
Matze
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo Matze,

ich kann dir fürs erste nur den rat geben, dass ihr (es geht ja offenbar um mehrere kollegen) versuchen solltet, alles an verfügbarem und irgendwie greifbarem zu bekommen und zu sichern. wenn eine BAO gegeben war, dürfte es sicher auch eine einsatzbesprechung gegeben haben. was nicht schriftlich fixiert wurde (einsatzplanung, lagesprechung, einweisungen etc) solltet ihr schriftlich festhalten. auch das, was euch vorenthalten wurde und aus genannten unterlagen hervorgeht.

der gedanke "da schickt uns doch keiner rein wenn es nicht sicher ist" ist nach m.A. von den umständen und der situation abhängig. nicht alles ist vorhersehbar, gerade bei einsätzen. aber das scheint ja geklärt; aber versichere dich mal, ob es die anderen ebenso sehen.

und die frage "Anwalt, Widerspruch" - würde ich bejahen. in diesen shpären und schadenskategorien dürfte es unabdingbar sein; widerspruch zumindest erst mal dem grunde nach einlegen.

im übrigen wäre es angebracht, wenn du den beitrag über einen admin abtrennen lassen und als neues thema einstellen lassen würdest.


gruss

Sekundant
 
Hallo Matze, willkommen im Forum.

Der Thread ist aktuell, die Thematik nach wie vor.

Für Beamte gibt es nur die Rubrik "Beamtenrechtliche Gerichtsverfahren", keine andere, und darum ist dies auch die richtige Rubrik für Beamte, die sich noch nicht im Gerichtsverfahren befinden. Mir schien das anfangs verwirrend.
Wenn du, wie #Sekundant vorgeschlagen hat, ein neues, eigenes Thema eröffnest, dann ist es in dieser Rubrik vermutlich am besten aufgehoben, sofern es die beamtenrechtlichen Fragen betrifft.

Vom qDU bin ich selber nicht betroffen. Es melden sich bestimmt noch User mit qDU (bei mir DU).
Leider kann ich dir nicht sagen, worauf jetzt wegen "q" besonders zu achten ist, was nicht bereits in diesem langen Thread erwähnt wurde.

Zunächst ist wichtig und richtig, dass du den Dienstunfall gemeldet hast
und dass du (so verstehe ich dich) auch in Behandlung bist.
Wenn eine PtbS als Folge bzw. Schädigung in der DU-Anerkennung steht, dann hättest du schon einmal eine große Hürde genommen!

Mir ist noch nicht klar, warum dir wichtig ist, dass auch eine Depression anerkannt wird?
PtbS sagt aus, dass es sich um eine Traumafolge handelt, Depression sagt das hingegen erst einmal nicht aus.
Zudem: Eine Depression als Begleiterscheinung einer PtbS kann später doch auch noch anerkannt werden.

Ich habe noch nicht verstanden, welcher Bescheid dir vorliegt, gegen den du überlegst Widerspruch einzulegen.
Was liegt dir schriftlich vor?

Nach einem geeigneten RA würde ich mich auch umsehen, aber noch kein Mandat unterschreiben. (Wenn du einen in Köln in Erwägung ziehst, halte nochmal Rücksprache, habe da mit einem schlechte Erfahrung gemacht.)
Evtl. hast du (z.B. durch Mitgliedschaften, z.B. Gewerkschaft) eine Rechtschutzversicherung?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey erstmal danke an euch Beide für die schnellen Antworten!

Die Depression dachte ich gehört mit dazu, da es von meinem behandelnden Arzt "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch die PTBS ausgelöst wurde. Habe aber auch keine Vergleichsmöglichkeiten, da ich bisher nicht mit einer Verletzung in einem solchen Ausmaß zu tun hatte.

Der Bescheid um den es geht, habe ich noch nicht erhalten. Da ich aber wohl zeitnah stationär gehen werde, weiß ich halt nicht genau wie dann damit umgehen soll. Stichwort Fristen. Ich habe aufgrund von Recherchen und den Fällen die in www zu finden sind, von Anfang an einen Anwalt mit ins Boot geholt. Zwar erst einmal beratend für die DU Meldung, aber ich denke das es nicht so falsch war.

Aktuell weiß ich von mehreren Kräften (inoffiziell) die an dem Einsatz zu "knabbern" haben. Das was relevant und wichtig ist (Einsatzbesprechung, Telefonate etc.) habe ich niedergeschrieben. Wer weiß wozu das noch gut sein kann. Protokolle werde ich da leider nicht in die Hände bekommen, da es eine ST-Angelegenheit war. Ich hoffe aber einfach das es gar nicht dazu kommen wird, dass ich das mal brauchen werde, denn ich liebe meinen Job! Was mein Körper jedoch aktuell anders sieht. Dissos wenn ich Martinshörner höre oder Panikattacken beim Gedanken eine polizeiliche Einrichtung zu betreten.

Zu der Vorhersehbarkeit der Gefahr, war diese der Anlass der BAO und man wusste bereits als man uns entsandte was dort auf uns warten würde. Das hat mein Vertrauen in die Behörde leider mehr als nur angekratzt. Ich möchte aber hier auch gar nicht so viel zum Einsatz schreiben, da ich nicht einschätzen kann, wer hier alles mitliest. Wie ist denn diesbezüglich eure Einschätzung? Hab vielleicht schon zu offen/viel geschrieben?

Das mit dem Abtrennen durch einen Admin kann ich wie in die Wege leiten?

lg
 
Hallo

Einen mit qDU erfahrenen RA beratend zur Seite zu haben, ist auf jeden Fall gut und kann vor gr. Fehlern bewahren.

Wenn du deine Frage abtrennen (oder evtl. doch noch Infos löschen) lassen willst, klickst du auf "Melden" unten links im Feld mit deinem Beitrag und bittest darum - am besten mit Vorschlag für einen Titel. Ich sehe das Abtrennen aber nicht als so wichtig an. Ich würde, wenn du zu Detailfragen des Vorgangs und Vorfalls mehr schreiben willst, dazu ein neues Thema eröffnen (wenn zu PtbS, dann in der Rubrik PtbS), aber wenn es um die Details zum qDU und zu Fragen der Anerkennung des "q" geht, würde ich weiter hier schreiben.
@Bockel, der sich mit qDU gut auskennt, findet deinen Beitrag hier und wird sich hoffentlich noch melden mit Ratschlägen.

LG
 
Moin moin aus dem heute sonnigen Norden,

jo ich melde mich ganz klar, habe hier immer mitgelesen (im Forum)

Hallo Matze,
ersteinmal ist es super das der DU anerkannt wurde. Hast du das auch schriftlich (Bescheid) bekommen sonnst ist er nicht anerkannt.

Dann hast du bestimmt einen Folgeantrag gestellt wegen der vorhandenen PtBS (wie sollte er sonnst aufgenommen werden). Wenn nicht warte ersteinmal ab und beantworte Fragen.
Wie lange liegt der DU zurück? Wo bist du eingesetzt Einsatzhundertschaft, Einzeldienst etc.? Das ist wichtig, da es nach meinem Wissen keinen Antrag auf Qualifizierten Dienstunfall gibt.
Das mit den Depressionen ist schlecht für dich hat aber erstmal untergeordneten Einfluß. Hast du da schon einen Antrag gestellt?

Ich melde mich nach deinen Antworten noch einmal.

LG Bockel
Ein guter Rechtsanwalt ist immer gut.
 
@HWS-Schaden
Okay dann belasse ich meine Frage erst einmal hier und schaue weiter.

Habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, dass du einer Kanzlei in Bochum dein Vertrauen geschenkt hast. Ich denke das ich bei derselben mit gutem Ruf auf dem Gebiet bin. Wie würdest du denn deine bisherige Erfahrung denen beschreiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
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