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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

vielleicht sollte man sich zur besseren verdeutlichung nicht an dem begriff des qDU orientieren, sondern an der regelungswirkung und diese mal vom anderen ende betrachten. die regelung betrifft das unfallruhegehalt (dessen eintritt schon die ruhestandsversetzung voraussetzt), das unter bestimmten voraussetzungen erhöht wird, eben das erhöhte unfallruhegehalt. eine dieser voraussetzungen "bei der Berechnung des Unfallruhegehalts" ist, dass ein Beamter "infolge dieses Dienstunfalls dienstunfähig geworden [ist] und in den Ruhestand versetzt wurde".
die ruhestandsversetzung kann unmittelbar auf den DU folgen, kann aber auch erst später durch verschlechterung oder nach zb gescheitertem arbeitsversuchs erfolgen.

damit ist ja nicht gesagt, dass die sonstigen voraussetzungen für einen qDU nicht vorliegen, nur die feststellung, dass damit ein erhöhtes ruhegehalt zu gewähren ist, erfolgt nun erst mit der ruhestandsversetzung.
der fokus liegt auf den kriterien zur berechnung des ruhegehalts, der begriff des qDU ist ja lediglich eine zusammenfassende beschreibung der umstände, die zu einer erhöhung führen.


gruss

Sekundant
 
Ich bekomme jedes Mal die Krise, wenn ich darüber rede.... Es wird immer erzählt, wie toll die Beamten abgesichert sind, lt Gesetz.... Aber gibt es nur einen Fall, in dem jemand das erhöhte Unfallruhegehalt bekommen hat ohne zu klagen? Wofür gibt es denn die Gesetze?
Genau wie sie jetzt gesetzlich geklärt haben, dass ein Beamter Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Land bekommt, wenn er im Dienst angegriffen wurde.... Wer soll das denn glauben? Das ist doch wieder so ein Ding, wo man nur mit Klagen weiterkommt.
Vielleicht geht der Rechnung ja auch auf, von 10 Personen denen das erhöhte Unfallruhegehalt zusteht, ziehen 5 nach der Ablehnung zurück, weil sie entweder keine Rechtsschutz haben oder weil sie es gesundheitlich nicht schaffen.... 3 verlieren vor Gericht... Da müssen sie nur für 2 bezahlen, da lohnen sich halt auch die Kosten für die verlorenen Fälle.....
Bei mir ist es im Moment ziemlich ruhig, warte mal wieder auf eine Entscheidung... Aber was soll ich tun? Ich versuche, dass es mir nicht zu sehr auf die Gesundheit geht, ist aber schwer..... Die Leute, die da sitzen und entscheiden, wissen gar nicht, was sie mit Menschen wie uns anstellen.... Es geht uns eh nicht gut und dann wird man noch verarscht, als Schauspieler hingestellt und was weiß ich, ich würde mir wünschen, dass jeder von denen mal in so eine Situation kommt, dann wissen sie was los ist....
Sorry, musste gerade mal raus...
Gruß
PU
 
ergänzend, da ich nach einem systemabsturz nichts mehr ändern kann:

der mögliche fehler im bescheid läge darin, wenn ich den sachverhalt richtig verstehe, dass er offenbar vor einer überhaupt in gang gesetzten ruhestandsversetzung diese mit der wertung als qDU aber impliziert. er nimmt die noch zu entscheidende tatsache einer ruhestandsversetzung vorweg, ohne hierüber eine entscheidung zu haben. demnach wäre aufgrund des bescheides auch schon das (erhöhte) unfallruhegehalt zu zahlen. da das aber bei offensichtlich noch laufenden oder anstehendem ruhestandsverfahren nicht sein kann, wäre der bescheid in diesem punkt wegen des fehlers zu korrigieren.

und sicher kann der bescheid auch geändert werden (Abschnitt 2 des VwVfG)


gruss

Sekundant

ps:
nach einigen systemproblemen sehe ich deinen beitrag, PU. und ich gebe dir weitgehend recht. ich hänge nach behandlungsfehler mit einer hws-fraktur und massivem TOS jede minute am seidenen faden und kann einiges nachvollziehen. deswegen versuche ich auch möglichst an der sache zu argumentieren, weil alles andere nicht helfen würde.
auch wenn es nur rein formal lt. gesetz so geschrieben ist, mist jedoch real anders ausfällt, aber die hier in frage stehende DU-regelung findet sich im SGB zu lasten der arbeitgeber und zum nutzen des arbeiters und angestellten dann doch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, dann mal chronologisch.

Ich wurde tätlich angegriffen, als ich privat unterwegs war. Der Angriff hatte unstrittig Bezug zu meinem Dienst. Die Behörde hat das auch nie in Frage gestellt. Das wäre auch völlig absurd gewesen, da die Sachlage klar war und es dafür auch genügend Zeugen gab.
Ich bin seit diesem Tag bis heute dienstunfähig erkrankt.
Auf Grund der Unfallfolgen wurde ich dann das erste Mal operiert. Der Erfolg war jedoch nicht wie gewünscht. Seit dem bin ich vom Amtsarzt bis auf Weiteres Dienstunfähig geschrieben. Ich erhielt die Anerkennung, dass es sich um einen qualifizierten Dienstunfall handele per Bescheid. Ab diesem Zeitpunkt erhielt ich auch die Schichtdienstzulage bzw. den DuZ nach- bzw. weitergezahlt.
Im Monate später erfolgte die nächste Operation. Auch diese verlief nicht optimal, sodass mein Gesundheitsstand anschießend schlechter war als zuvor.
Es erfolgte die zweite amtsärztliche Untersuchung, in der ein GdS von 50 festgestellt wurde. Eine Nachuntersuchung wurde für dieses Jahr avisiert. Vom mich behandelnden Ärzten wurde mir mitgeteilt, dass die uneingeschränkte Dienstfähigkeit vermutlich nicht mehr hergestellt werden könne und dass mit der Herstellung der allgemeinen Dienstfähigkeit frühenstens 2019 zu rechnen sei.
Nach zahlreichen Gesprächen, in die verschiedene interne und externe Personen und Organisationen involviert waren, wurde übereinstimmend festgestellt, dass es aus ärztlicher und psychotherapeuthischer Sicht für meinen psychischen und physischen Gesundheitszustand am besten wäre, wenn eine vorläufige Versetzung in den Ruhestand möglichst zeitnahe erfolgt. Daher habe ich die Versetzung in den Ruhestand beantragt und auf das damals wenige Wochen alte amtsärztliche Gutachten sowie die Bericht des behandelnden Arztes sowie Psychotherapeuts verwiesen. Mir wurde dann mitgeteilt, dass bei Durchsicht der Akte aufgefallen sei, dass fälschlicherweise bereits ein qDU anerkannt wurde, obwohl eine Voraussetzungen, nämlich die Versetzung in den Ruhestand, nicht vorliege. Wortwörtlich heißt es:

"Die Verfügung war rechtswidrig, weil die Voraussetzungen zur Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls nicht vorlagen und bis heute auch nicht vorliegen.
Für die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls ist einerseits erforderlich, dass der Beamte außerhalb des Dienstes durch einen tätlichen Angriff verletzt, infolge dieses Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt worden ist und im Zeitpunkt des Eintritts in den Rhestand infolge des Dienstunfals der Grad der Schädigung mindestens 50 beträgt. Insbesondere eine Versetzung in den Ruhe stand ist im vorliegenden Fall bislang nicht erfolgt.
Ein Verwaltungsakt, mit dem eine einmalige oder laufende Geldleistung bewilligt wird oder der dessen Grundlage bildet, kann nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf dessen Bestand vertraut hat und sein Vertrauen unter der Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme des Verwaltungsaktes schutzwürdig ist. Im vorliegenden Fall überwiegt jedoch das öffentliche Interesse an der Aufhebung eines als rechtswidrig erkannten Verwaltungsaktes, da das öffentliche Interesse insbesondere auch die Aufgabe zu sparsamer Haushaltsführung umfasst. Insbesondere hat das Korrekturbedürfnis Vorrang, wenn der Verwaltungsakt einen fortgesetzten Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand hat oder wie hier dazu Grundlage bildet, da der Allgemeinheit nicht zugemutet werden kann, dass dein Beamter zu Unrecht Leistungen erhält, auf die er keinen Anspruch hat. Ihr Anspruch auf Fortbestand des fehlerhaften Verwaltungsaktes, zumal es bislang noch zu keiner Auszahlung eines erhöhten Ruhegehaltes gekommen ist, steht dahinter zurück. Auf eine Position, die gff. in der Zukunft gewährt würde, kann kein Vertrauensschutz gewährt werden.
Das Unfallereignis ist im Ergebnis gleichwohl als einfacher Dienstunfall anzuerkennen."


Meine persönliche Sicht der Dinge ist, dass es einen sehr faden Beigeschmack hat, dass dieser vermeintliche oder mutmaßliche Fehler gerade dann auffällt, nachdem die Versetzung in den Ruhestand beantragt wurde. Das ist jedoch eine rein subjektive Sicht. Das Vorgehen an sich, den Bescheid zurückzunehmen, scheint aus juristischer Sicht rechtmäßig zu sein.
Die Behörde hat sich damals für den Fehler entschuldigt und teilte mir mündlich mit, dass mir der qDU ja wieder anerkannt werden würde, wenn die Versetzung in den Ruhestand erfolgt wäre, sofern sich an meinem Gesundheitszustand nichts geändert habe. Ich habe diesen Bescheid daher auch nicht angefochten. Aus heutiger Sicht war es möglicherweise sehr blauäugig. Es gab jedoch gewisse Rahmenumstände, weshalb es eigentlich keine andere Wahl gab.
Das böse Erwachen erfolgte dann am gestrigen Tage, als ich den Bezügenachweis erhielt und feststellte, dass mir die Zulagen gestrichen wurden. Eine Nachfrage ergab, dass dies erfolgt sei, da diese nur bei einem anerkannten qDU weitergezahlt werden würden.
Dies wurde zuvor natürlich nicht kommuniziert. Ferner müsse ich eigentlich die bereits erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Darauf würde man jedoch verzichten.
Insgesamt bin ich nun sehr stutzig und hege jetzt einen Verdacht, der für mich sehr fatal wäre. Wenn ich nämlich bedenke, dass mein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand seit fast drei Monaten nicht entschieden wurde, wodurch sich mein physischer und vor allem psychischer Zustand erheblich verschlechtert haben, und dass die nächste amtsärztliche Untersuchung bevorsteht, habe ich eine ganz üble Vorahnung, was der Dienstherr mit dieser Untersuchung beabsichtigen könnte.
 
Moin,
blauäugig ist deutlich untertrieben.
Ich war ganze 7,5 Jahre krank geschrieben bis ihc zur Ruhe gesetzt wurde. Die Ärzte sagten es wäre besser wenn ich raus wäre. Mein Anwalt sagte bleiben sie ruhig "Gehalt kommt weiter".

Wie du jetzt wieder die Qualifizierung hinbekommst weiß ich leider auch nicht. Ich kann dir nur sagen das es wenn alles schlecht läuft du auf ca. 2000 Euro Pension im Monat verzichten mußt (so wäre es bei mir gewesen). Die einmalzahlung von (bei mir) 150.000 Euro würden auch wegfallen.

Mein Tip: So schnell wie möglich einen guten Fachanwalt für Verwaltungsrechht aufsuchen.
Meiner Ansicht nach ist die Begründung nicht richtig wie dein Verwaltungsakt aufgehoben wurde. Denn die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls hat ersteinmal nichts aber auch rein gar nichts mit der zur Ruhesetzung zu tun. Diese Argumentation wurde auch bei mir versucht.

Gruß Bockel
 
Das ist ja interessant..... Danach steht einem die Unfallentschädigung ohne Zurruhesetzung zu....
Ich habe eine Mde weit über 50, seit 3 Jahren....
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo liebe Kollegen und Betroffene!
Ich bin nun seit August 2016 pensionierter Ex-Polizeibeamter. So langsam habe ich keine Lust mehr nur Windeln zu wechseln und den Haushalt zu machen... Aus diesem Grund habe ich mir überlegt, mich selbstständig zu machen.
Ich möchte eine Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie machen und in diesem Rahmen auch gerne die Beratung von Beamten, die von einem Dienstunfall betroffen sind eine Plattform für Beratung bieten.
Was haltet Ihr davon? Hättet Ihr Euch jemanden gewünscht, der außerhalb der Polizei beratend und Aufklärend (!) an Eurer Seite steht? Nicht ein Gewerkschaftler oder sonst wer, der Euch dann nicht neutral berät, weil er Angst um seine Karriere hat, oder schlichtweg keine Ahnung hat???
Bitte mal um Ehrliche Meinungen, gerne auch per Mail.
Gruß aus Hessen
 
hm, spezial -ok. agent - wofür ;)

aber ernsthaft: ich würde vor allem natürlich fundierte kenntnisse und lange praxiserfahrung besonders in dem bereich erwarten wollen. die strukturen, besonderheiten und anforderungen mögen dir bekannt sein und ist von vorteil, ja. aber die ganze bandbreite und mögliche zusammenhänge und abhängigkeiten im psychotherapeutischen bereich halte ich für unabdingbar. es werden schliesslich nicht "nur" unfallopfer angesprochen, wobei es hier schon extremfälle geben kann. denke zb mal an fälle nach einem letalen schusswaffengebrauch (fall "mike muche").

welche "vorbildung" könntest du denn vorweisen; oder welche art aus-/fortbildung schwebt dir dazu vor?


gruss

Sekundant
 
Klar würde ich eine Ausbildung machen. Diese dauert ca. 14 Monate. Weiterbildung im Bereich Trauma usw. wäre unabdingbar. Zumal ich als betroffner über Schusswaffengebrauch und Trauma schon heute Experte bin...
 
nur mal als anstoss: wie lange dauerte die ausbildung/das studium zum vollzugsdienst, und wie routiniert ist man dann? bei allem verständnis halte ich eine universitäre oder zumindest vergleichbare (wenn es das gibt) ausbildung für notwendig, es sei denn, du hast ausreichende - auch praktische - vorkenntnisse. oder wenigstens parallel einen gasthörer-zugang an einschlägigen vorlesungen.


gruss

Sekundant
 
Danke, für die offenen Worte!!
Ich kann die Einwände verstehen. Habe bereits mit meinen Therapeuten und ehemaligen Therapeuten gesprochen, die mir das ohne weiteres zutrauen. Einziger Einwand war bisher, dass man bedenken hat, dass mein eigenes Trauma wieder hoch kommen könnte. Ansonsten waren die Aussagen sehr positiv. Man muss halt wissen, wo die Grenzen sind. Was kann man leisten, wann muss man seine Klienten weiterleiten...
 
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