Okay, dann mal chronologisch.
Ich wurde tätlich angegriffen, als ich privat unterwegs war. Der Angriff hatte unstrittig Bezug zu meinem Dienst. Die Behörde hat das auch nie in Frage gestellt. Das wäre auch völlig absurd gewesen, da die Sachlage klar war und es dafür auch genügend Zeugen gab.
Ich bin seit diesem Tag bis heute dienstunfähig erkrankt.
Auf Grund der Unfallfolgen wurde ich dann das erste Mal operiert. Der Erfolg war jedoch nicht wie gewünscht. Seit dem bin ich vom Amtsarzt bis auf Weiteres Dienstunfähig geschrieben. Ich erhielt die Anerkennung, dass es sich um einen qualifizierten Dienstunfall handele per Bescheid. Ab diesem Zeitpunkt erhielt ich auch die Schichtdienstzulage bzw. den DuZ nach- bzw. weitergezahlt.
Im Monate später erfolgte die nächste Operation. Auch diese verlief nicht optimal, sodass mein Gesundheitsstand anschießend schlechter war als zuvor.
Es erfolgte die zweite amtsärztliche Untersuchung, in der ein GdS von 50 festgestellt wurde. Eine Nachuntersuchung wurde für dieses Jahr avisiert. Vom mich behandelnden Ärzten wurde mir mitgeteilt, dass die uneingeschränkte Dienstfähigkeit vermutlich nicht mehr hergestellt werden könne und dass mit der Herstellung der allgemeinen Dienstfähigkeit frühenstens 2019 zu rechnen sei.
Nach zahlreichen Gesprächen, in die verschiedene interne und externe Personen und Organisationen involviert waren, wurde übereinstimmend festgestellt, dass es aus ärztlicher und psychotherapeuthischer Sicht für meinen psychischen und physischen Gesundheitszustand am besten wäre, wenn eine vorläufige Versetzung in den Ruhestand möglichst zeitnahe erfolgt. Daher habe ich die Versetzung in den Ruhestand beantragt und auf das damals wenige Wochen alte amtsärztliche Gutachten sowie die Bericht des behandelnden Arztes sowie Psychotherapeuts verwiesen. Mir wurde dann mitgeteilt, dass bei Durchsicht der Akte aufgefallen sei, dass fälschlicherweise bereits ein qDU anerkannt wurde, obwohl eine Voraussetzungen, nämlich die Versetzung in den Ruhestand, nicht vorliege. Wortwörtlich heißt es:
"Die Verfügung war rechtswidrig, weil die Voraussetzungen zur Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls nicht vorlagen und bis heute auch nicht vorliegen.
Für die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls ist einerseits erforderlich, dass der Beamte außerhalb des Dienstes durch einen tätlichen Angriff verletzt, infolge dieses Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt worden ist und im Zeitpunkt des Eintritts in den Rhestand infolge des Dienstunfals der Grad der Schädigung mindestens 50 beträgt. Insbesondere eine Versetzung in den Ruhe stand ist im vorliegenden Fall bislang nicht erfolgt.
Ein Verwaltungsakt, mit dem eine einmalige oder laufende Geldleistung bewilligt wird oder der dessen Grundlage bildet, kann nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf dessen Bestand vertraut hat und sein Vertrauen unter der Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme des Verwaltungsaktes schutzwürdig ist. Im vorliegenden Fall überwiegt jedoch das öffentliche Interesse an der Aufhebung eines als rechtswidrig erkannten Verwaltungsaktes, da das öffentliche Interesse insbesondere auch die Aufgabe zu sparsamer Haushaltsführung umfasst. Insbesondere hat das Korrekturbedürfnis Vorrang, wenn der Verwaltungsakt einen fortgesetzten Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand hat oder wie hier dazu Grundlage bildet, da der Allgemeinheit nicht zugemutet werden kann, dass dein Beamter zu Unrecht Leistungen erhält, auf die er keinen Anspruch hat. Ihr Anspruch auf Fortbestand des fehlerhaften Verwaltungsaktes, zumal es bislang noch zu keiner Auszahlung eines erhöhten Ruhegehaltes gekommen ist, steht dahinter zurück. Auf eine Position, die gff. in der Zukunft gewährt würde, kann kein Vertrauensschutz gewährt werden.
Das Unfallereignis ist im Ergebnis gleichwohl als einfacher Dienstunfall anzuerkennen."
Meine persönliche Sicht der Dinge ist, dass es einen sehr faden Beigeschmack hat, dass dieser vermeintliche oder mutmaßliche Fehler gerade dann auffällt, nachdem die Versetzung in den Ruhestand beantragt wurde. Das ist jedoch eine rein subjektive Sicht. Das Vorgehen an sich, den Bescheid zurückzunehmen, scheint aus juristischer Sicht rechtmäßig zu sein.
Die Behörde hat sich damals für den Fehler entschuldigt und teilte mir mündlich mit, dass mir der qDU ja wieder anerkannt werden würde, wenn die Versetzung in den Ruhestand erfolgt wäre, sofern sich an meinem Gesundheitszustand nichts geändert habe. Ich habe diesen Bescheid daher auch nicht angefochten. Aus heutiger Sicht war es möglicherweise sehr blauäugig. Es gab jedoch gewisse Rahmenumstände, weshalb es eigentlich keine andere Wahl gab.
Das böse Erwachen erfolgte dann am gestrigen Tage, als ich den Bezügenachweis erhielt und feststellte, dass mir die Zulagen gestrichen wurden. Eine Nachfrage ergab, dass dies erfolgt sei, da diese nur bei einem anerkannten qDU weitergezahlt werden würden.
Dies wurde zuvor natürlich nicht kommuniziert. Ferner müsse ich eigentlich die bereits erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Darauf würde man jedoch verzichten.
Insgesamt bin ich nun sehr stutzig und hege jetzt einen Verdacht, der für mich sehr fatal wäre. Wenn ich nämlich bedenke, dass mein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand seit fast drei Monaten nicht entschieden wurde, wodurch sich mein physischer und vor allem psychischer Zustand erheblich verschlechtert haben, und dass die nächste amtsärztliche Untersuchung bevorsteht, habe ich eine ganz üble Vorahnung, was der Dienstherr mit dieser Untersuchung beabsichtigen könnte.