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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Urteil

Hallo Bockel, könntest Du mir das Urteil mir auch zukommen lassen.

Danke
 
Hallo Bockel.

Der Rechtsanwalt kennt nun dank Deiner Urteile die Rechtslage und hat dementsprechend den Antrag an den Dienstherren gestellt. Auch er hat nun dazugelernt!
Anwalt vom Bund? :)) Nee, besser nicht

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Bis bald,

Lurchi1

Nachdem nun mein Anwalt bereits mehrfach die Behörde zu einer Stellungnahme zu der Forderung zur Anerkennung eines QD angeschrieben hat, schweigt man sich dort immer noch aus. Es wurde seitens der Behörde noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung an den RA versandt.
Denke mal das wir in Kürze in das Klageverfahren einsteigen.

Berichte weiter...
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Pensionierungsverfahren

Hallo Freunde!
Wir sind ja nun alle hier um eine Erfahrung reicher, die keiner haben wollte... Vom Dienstherrn allein gelassen, man könnte sagen, wir stehen im Sturm, gegen den wir uns stemmen. Und man steht da und fragt sich, wo bekomme ich Infos her, wer kann mir was sagen? Als ich noch im Dienst war, habe ich mehrere Kollegen der GdP angeschrieben, habe mein Problem geschildert und bekam keine Antwort. Ein Kollege der HPA war dann so nett und hat mir wenigstens teilweise Antworten gegeben. Ich habe allerdings eine Rechtsschutz über die GdP für das Pensionierungsverfahren bekommen. Immerhin etwas. Von meinem Kollegenkreis ist keiner mehr geblieben, lediglich ein PD kümmert sich noch um mich. Alle "Freunde" sind weg. Die Polizei ist ein komischer Haufen. Mein DU liegt nun fast 13 Jahre zurück. Ich werde als Simulant hingestellt. Habe meine Pensionierungsurkunde per Post nach Hause geschickt bekommen, wie ein Hühnerdieb. Dass ich unter Einsatz meines Lebens (Schusswechsel) nicht nur mein Leben, sondern auch das Leben anderer gerettet habe, interessiert niemanden! Ich habe die Jahre über immer versucht meinen Job zu machen, war jedoch immer wieder krank, z. Teil auch über ein Jahr. Als ich nicht mehr im Schichtdienst arbeiten konnte und meine Waffe abgegeben habe, fing mein Dienststellenleiter an, die Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen. Keine Waffe, keine vollständige Verwendung, keine Dienstfähigkeit. Also wurde ich (vorerst) mit 57% meiner letzten Besoldung in Ruhestand geschickt. Der Gutachter sollte nun feststellen, wie hoch der GdS bei mir ist. Er kam zum Ergebnis, dass dieser lediglich bei 20 liegt. Ich war fast drei Monate in einer Klinik. Die haben einen Entlassungsbrief gefertigt, bei dem ich deutlich mehr als die 20 habe. Der Polizeiarzt meinte, dass man die Psyche nicht messen könne. Es wäre deutlich leichter, wenn man mir ein Bein weg geschossen hätte.... Informationen bekommt man als Beamter eh keine. Aufklärung über Rechte? Was ich tagtäglich bei Beschuldigten oder Opfern gemacht habe, hat bei mir keiner gemacht... Man wird vom PR und von der Personalberatung allein gelassen. Zitat: Ich bin nicht dafür da, den Beamten zu sagen, wie sie am besten in Pension gehen können... Es kotzt mich dermaßen an. Der Dienstunfall ist anerkannt, auch vom Gutachter. Pensionszahlungen bekomme ich immer noch nicht dementsprechend. Wie lange das geht, sagt mir keiner. Derzeit befindet sich alles beim Kreis (psychologischer Dienst), zur Überprüfung. Das weiß ich aber nur, weil ich hinterhertelefoniert habe. Ich hoffe sehr, dass irgendwann mal der Mensch wieder im Mittelpunkt steht! Schließlich haben wir jahrelang den Kopf für den Staat und die Menschen hier hingehalten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Carsten74.

Es verwundert mich immer wieder wie der Dienstherr mit seinen Mitarbeitern umgeht!
Solange der Mitarbeiter funktioniert ist alles gut. Ansonsten wird dieser möglichst günstig ausgesondert und entsorgt.
Bei mir hatte der Polizeiarzt ehrlicherweise gesagt, dass er von Psychologie keine fachliche Ahnung habe und durch ein externes Gutachten die behördliche MdE feststellen lassen möchte. Dies soll entweder durch einen Arzt an einer Klinik oder in einem Bundeswehrkrankenhaus durchgeführt werden.
Hier im Forum gibt es ja einige Beispiele und manchmal hilft nur der Klageweg.
 
LieberCarsten!
Das kennen hier viele. Ich erwarte auch kein Verständnis von anderen. Verständnis kommt von verstehen. Hättest du vor deiner Verletzung verstanden, wie nachhaltig das schädigen könnte? Ich nicht. Dabei ist es ein bisschen mein Fachgebiet. Und noch etwas, wie sind keine Sonnenscheine mehr. Das stresst andere. Die müssen ihren stressigen Alltag weiter leben. Erst ist da Mitgefühl, aber auf Dauer ist das nicht machbar. So bitter wie das ist. Wir haben andere Themen...Mein Team ist mir noch sehr nahe. Aber aus einem einfachen bitteren Grund. Wir waren alle betroffen. Meine Tat war nur die "Krönung". Und es gab einen weiteren verletzten Kollegen bei mir. Wir waren vorher ein gutes Team und sind es geblieben. Was kommen wird, wer weiß. Aber es war für alle ein markanter Punkt im Leben. Ab da war vieles anders.
Ich weiß, das klingt jetzt vielleicht gemein. Aber mit 58% Gehalt bist du unreiner sehr priviligierten Situation. Ich war zum Tatzeitpunkt alleinerziehend mit 3 Kindern. Ich bekomme nicht mal 1/4 meines letzten Gehaltes Erwerbsminderungsrente und von meiner BG seit fast einem Jahr NICHTS. Meine Gewerkschaft hat mir nur ihre Rechtsberatung zur Verfügung gestellt, die aber für diesen Fall gar nicht kompetent ist und somit bestreite ich die Anwaltskosten allein. Ich habe keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen, weil ich gespart habe und ein noch nicht abbezahltes Haus bewohne. Und ich weiß, dass es vielen Unfallopfern noch viel schlechter geht.
Viele Grüße
 
Hallo Carsten,

die Aussage, dass die Psyche nicht messbar sei (gemeint sind wohl die Schäden an ihr), steht im Widerspruch zu den Tabellen, die die Schäden je nach IC-D 10 Code bemessen.

Du bist verbeamtet, da müsste (schau vorsichtshalber im entsprechenden Landesgesetz nach)
der GdS Grad der Schädigung festgestellt werden (nicht mehr MdE, auch wenn die Ärzte danach statt nach GdS gefragt werden).
Der GdS wird bewertet anhand der Versicherungsmedizinverordnung VersMedV.
Such danach im www, die ist öffentlich, man kann sie sich auch zuschicken lassen.
Darin findest du die Tabellen für alle Bereiche, auch für Psyche.

Den Unfallausgleich erhältst du ab GdS 25, aufgerundet GdS 30.
Soweit ich mich erinnere, muss der beantragt werden, also vorsichtshalber Antrag stellen.


Hallo Lurchi1,

träfe der Polizeiarzt Aussagen zu Fachbereichen, die nicht in sein Fachgebiet fallen,
so wäre sein Gutachten angreifbar. Er muss also ein Zusatzgutachten empfehlen und bei Zusage der Kostenübernahme durch Dienstherrn dieses beauftragen.
Mit Ehrlichkeit des PA hat das m.A.n. nichts zu tun, sd. mit der Gerichtsverwertbarkeit des zu erstellenden Bescheids.


Liebe Grüße @ all
HWS-Schaden
 
Hallo!
Ich antworte nun mit einem anderen Acc. Habe unter Carsten74 den Beitrag geschrieben. Danke, für die Worte...
Weiß jemand, ob die Werte im VersMedV bindend sind, oder ob diese Anhaltswerte sind?
Es gibt bei mir sonst nichts neues. Man lässt sich Zeit.
Weiß jemand von Euch, was man als Pensionär dazu verdienen darf und was abgezogen wird wenn man über den bestimmten Betrag kommt? Früher waren es mal 450 €, die man dazu verdienen darf... Aber das hat sich geändert...
Danke, für die Antwort!
Gruß
 
Hallo spezialagent Carsten,

lies die VersMedV, dort ist eigentlich alles zu finden.

Sie ist die Grundlage der Bewertung des GdS.
Die Werte dort sind teils ja nur Anhaltswerte, zB 20-40, also Auslegungssache bzw. Einschätzung des Gutachters.
Auch Begriffe wie "erheblich beeinträchtigt in ..." sind dehnbar in der Auslegung, bei weiterer Beschäftigung damit findet man für den Bereich psychischer Erkrankungen im www Anhaltspunkte für die Auslegung.
Was der GA dir bescheinigt, lässt sich nicht anhand der Tabelle vorhersagen, insb. nicht für "Psyche".

Zum Zuverdienst kann ich nicht viel sagen, ich meine gelesen zu haben, dass 450€ aktuell stimmt, dazu dürfen m.W. 900€ verdient werden (also 14 x 450€). Im www lässt sich däs finden.
Bei den meisten Beamten scheint dies bei den Berechnungen der Ruhestandsbezüge mit angegeben zu werden, aber auch hier gibt es wohl Unterschiede je nach Bundesland.

LG
 
Danke, für die schnelle Antwort! Mir hat vor Monaten ein Gewerkschafter gesagt, dass der Zuverdienst inzwischen höher sein soll. Bei der Pensionsberechbung stand leider nichts dabei. Meine Schwägerin, die evenfalls frühpensioniert wurde, hatte bereits beim RP angefragt, diese haben sie aber an die Besoldungsstelle verwiesen. Sie soll da mal schriftlich Anfragen. Man will oder kann da offenbar keine Aussagen machen. Hessen ist offenbar nicht wahnsinnig "nett" zu seinen Beamten. Man könnte ja mal unbürokratisch und schnell eine Auskunft erteilen... ich will derzeit aber noch nicht dort anrufen oder fragen, da mein Verfahren noch läuft. Erst wenn alles abgeschlossen ist, möchte ich mich wieder der Arbeitswelt öffnen. Um das aber machen zu können, muss ich irgendwie mal ne Aussage bekommen, was man verdienen darf. Aber warten wirs halt mal ab. Vielleicht gibt es ja jemanden, der noch Erfahrungen hierzu gemacht hat
 
Hallo Carsten,

habe gerade Deinen Beitrag gelesen.

Dabei ist der Film meines Lebens gerade vor mir abgelaufen. Welche PARALLELEN!
Deine Geschichte habe ich vor nun 10 Jahren er- und durchlebt.

Nur so viel - auch ich war in einer Klinik als es zu meiner Pensionierung kam.
Die Unterstützung, die meine Frau in dieser Zeit von den Kollegen der GdP sich erhoffte, war gleich NULL...

Wenn Du detaillierte Fragen hast, so wende Dich per PN an mich.

Zu der Frage des Hinzuverdienst.
Ich weiß aus meinen schriftlichen Unterlagen, die mir i.Z.m. meiner Pensionierung zugesandt wurden, dass ich max. 345 Euro hinzu verdienen darf.
Achte bitte darauf, dass Du nicht jeden Job machen darfst. Für einige Tätigkeiten gibt es eine Sperrfrist von 5 (!)Jahren.
Und - der Nebenverdienst musst Du dem Versorgungsamt mitteilen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
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