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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Hallo,

@Lurchi
die Frage, welche Gerichte es waren, beantwortet Bockel bestimmt, wenn er wieder liest.

Eine PN (Private Nachricht) kann man erst ab 25 Beiträgen senden/ empfangen oder als Aktiver Sponsor.
Gleiches gilt beim Anhängen von Dateien.

Ergänzung: Dass die Zeit der Wiedereingliederung als "krank" gilt, ist auch bei Landesbeamten so.

@Shadow
Du schreibst: "Das geht eben erst ab 50% MdE, ..."
Was meinst du damit?
Die Anerkennung eines qualif. DU hängt m.W. nicht von 50% MdE ab - falls du das gemeint haben solltest.

(Und: Statt MdE müsste im Bescheid GdS stehen.)

Liebe Grüße @ all
HWS-Schaden
 
@HWS-Schaden:
Danke für die Info.
Die MdE (wird innerbehördlich scheinbar immer noch verwandt) 50% wird zur Anerkennung eines qualifizierten DU benötigt, so durch das Sb Personal mitgeteilt. Diese beziehen sich auf Paragraf 37(2) BeamtVG.
Bockel schrieb ja nicht umsonst "Die lernen es nie".
Die Abkürzung GdS kenne ich erst seit dem Bescheid vom Versprgungsamt. Irrtümlich hatte ich hier den Begriff GdB verwandt.
 
Moin moin,
die Urteile waren (sind) vom VG Hamburg und OVG Hamburg.

? Noch einmal qualifizierter Dienstunfall nach §37(2). Es ist N I C H T ervorderlich das 50% GdS (alt MdE) vorliegen.

Ein qualifizierter Dienstunfall liegt auch vor bei einem rechtswidrigen angriff und 0%GdS.

Die 50% sind sehr sehr wichtig bei der zur Ruhesetzung (Einmahlzahlung und erhötes Unfallruhegehalt)

Noch einmal, der GdS hat nichts aber auch rein gar nichts mit der Qualifizierung zu tun. Der GdS ist wichtig bei einer zur Ruhesetzung aufgrund eines Dienstunfalls.

LG Bockel
 
ACHTUNG

@alle betroffenen

verwechselt da bitte nichts und informiert euch/euren anwalt nochmal genau!
der GdB/GdS hat mit einem qualifizierten unfall nix zu tun! dieser ist durch andere schon genannte kriterien bestimmt.

die von euch genannte 50%-hürde und der § 37 BeamtVG ist lediglich für die "Bemessung des Unfallruhegehalts" relevant, was auch für die RAe ganz simpel nachzulesen ist:

Erhöhtes Unfallruhegehalt

(1) Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist.
lasst euch also nicht verunsichern, wenn es um die anerkennung eines qualDU geht!


gruss

Sekundant

PS: ich seh gerade, dass es wieder mal lange mit dem tippen brauchte. Bockel stellt es richtig. danke
 
Hallo,

Danke für die Klarstellung, Bockel. (#52)
So hatte ich es verstanden, mir fehlte der §.
(Mein DU ist kein qualif.DU)

@Sekundant, damit ergänzt du, was Bockel schrieb, danke.

Lurchi,
das VA hat dir einen GdB gegeben (der wird unabhängig von Kausalität erteilt, final).
Intern arbeiten die Behörden/AA mit MdE, im Bescheid wird GdS erteilt.
GdS ist kausal, gilt bei Dienstunfall und z.B. Opferschutz.

GdB und GdS richten sich ausdrücklich beide nach der VersMedV.

Anhand des GdS wird der Unfallausgleich bemessen.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
@alle.
Danke für die tollen Hinweise und Infos!
@Bockel
Vieeeelen Dank für die Aktenzeichen und Nennung der Verwaltungsgerichte!
 
Bisher gibt es noch nichts neues zu berichten. Zukünftig steht jedoch ein Termin beim Polizeiarzt auf dem Plan wobei die Polizeidiensttauglichkeit überprüft werden soll. Diese Untersuchung erfolgt auf Antrag eines Dienstvorgesetzten wegen der Dauer der Krankschreibung. Mein Anwalt begleitet auch dieses Verfahren.
Sorry wenn ich mit meinen Infos nicht immer bis ins Detail gehen kann. Ich weiß ja nicht wer hier alles mitliest.
Bis bald.
 
@ Bockel:

Mein Anwalt bekommt das mit Deinen beiden Urteilen nicht gepeilt.
Könntest du mir diese bitte per email anonymisiert zusenden?

Meine email lautet: patrol@freenet.de

Vielen Dank
 
ja kann ich machen.

geht aber erst zum ende der Woche

LG Bockel
 
... 50% wird zur Anerkennung eines qualifizierten DU benötigt, so durch das Sb Personal mitgeteilt. Diese beziehen sich auf Paragraf 37(2) BeamtVG.
Bockel schrieb ja nicht umsonst "Die lernen es nie".

Hallo Lurchi,

das Sb Personal müsste doch leicht erkennen, dass § 37 BeamtVG https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__37.html gar nicht zum Inhalt hat, festzulegen, wodurch ein qualif. DU definiert ist.
§ 37 BeamtVG hat zum Jnhalt, unter welcher Voraussetzung erhöhtes Unfallruhegehalt zu leisten ist.
Dafür ist die Voraussetzung die MdE von 50% (bzw. GdS 50) zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung.

Was ein qualif. DU ist, ist dort nicht geregelt.

Eigentlich verstehe ich deinen RA nicht, dass er ein Urteil benötigt, um das klarzustellen, auch wenn es dein Interesse sicher unterstützt, es von #Bockel zu bekommen.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Lurchi,

das Sb Personal müsste doch leicht erkennen, dass § 37 BeamtVG https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__37.html gar nicht zum Inhalt hat, festzulegen, wodurch ein qualif. DU definiert ist.
§ 37 BeamtVG hat zum Jnhalt, unter welcher Voraussetzung erhöhtes Unfallruhegehalt zu leisten ist.
Dafür ist die Voraussetzung die MdE von 50% (bzw. GdS 50) zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung.

Was ein qualif. DU ist, ist dort nicht geregelt.

Eigentlich verstehe ich deinen RA nicht, dass er ein Urteil benötigt, um das klarzustellen, auch wenn es dein Interesse sicher unterstützt, es von #Bockel zu bekommen.

Liebe Grüße HWS-Schaden

Hallo HWS-Schaden.

Der Anwalt hat Gesetze sowie Urteile recherchiert und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass qualifizierte Dienstunfälle nur in Zusammenhang mit einer Pensionierung möglich wäre.
Der Wortlaut des rechtswidrigen Angriffs selbst (nicht seine Folgen) ist schon ein qualifizierendes Merkmal. Wenn die Behörde dies anerkennen würde gäbe es auch keine Urteile wie von Bockel.
Fakt sind nun einmal die Schreiben des Sb Personal und des Bundesverwaltungsamt, hier in Bezug auf die Weitergewährung der Schichtzulagen.
Die Erschwerniszulageverordnung spricht von "Wer im Sinne des §37...BeamtVG einen Dienstunfall erlitten hat und vorübergehend dienstunfähig ist..."
Aber auch hier bezieht sich das Bundesverwaltungsamt darauf, dass ein qualifizierter Dienstunfall vorliegen muss.
Die Urteile von Bockel dienen zur Argumentationshilfe. Leider gibt es zu wenig veröffentlichte Urteile welche dienlich wären.
Auf jeden Fall werde ich weiter berichten sobald es etwas neues gibt.

Bis bald.
 
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