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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Hallo Netzguru,

aus dem Bauch heraus würde ich mich an die Stelle wenden, welche für den DU zuständig ist.

In dem Antrag würde ich vermerken, dass dieser weiter zu reichen ist an die Stelle, welche dafür letztlich zuständig ist, wenn meine Auswahl falsch bzw. nicht korrekt gewählt ist. Natürlich würde ich auch darum bitten, dass man mich dann schriftlich darüber unterrichtet.

Hast Du mal bei Deinem Dienstherren geschaut, ob dieser Infos im Net anbietet? Vielleicht sogar ein dafür erforderliches Formular zum ausfüllen?

Gruß Beilitz
 
Antrag Unfallausgleich: Gibt es Fristen?

Hallo,
ich hatte keinen qualifizierten Dienstunfall, hoffe aber, niemand nimmt mir krumm, wenn ich meine Fragen zum Unfallausgleich auch hier stelle.

Ich hab verstanden, dass für den Unfallausgleich mindestens 6 Monate lang eine (bestimmte Höhe an) MdE vorliegen muss.

Frage 1:
Ist es nicht so, dass man bei einer Krankschreibung (also der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung AU des behandelnden Arztes) eine MdE von 100% hat? Man fällt ja zu 100% aus während der Krankschreibung.

Frage 2:
Zusatzlich zur AU hat mein Arzt eine sog. Sachstandsmitteilung (ein Formular der Stelle, die den Dienstunfall bearbeitet hat) ausgefüllt und angegeben, dass die unfallbedingte(!) MdE zu 100% mindestens 12 Monate andauern wird.
Diese 12 Monate sind inzwischen überschritten (jetzt insg. ca. 18 Monate), erst jetzt erhielt ich einen Termin zur amtsarztlichen Untersuchung. Die Angabe meines Arztes wurde zuvor also nicht vom Amtsarzt überprüft.


Kann der Amtsarzt im Nachhinein "feststellen", die letzten 18 Monate habe keine MdE von 100% vorgelegen?

Frage 3:
Gibt es Fristen zu beachten, bis wann der Antrag auf Unfallausgleich gestellt werden muss?

***
Kurz der Hintergrund, der etwas kompliziert ist:

  • 6/2011 Dienstunfall, der mit Datum 9/2011 anerkannt wurde
  • nach Unfall einige Wochen, aber nicht < 6 Monate krankgeschrieben
  • Ende 2012 Erhalt der Dienstunfallanerkennung, sie wurde auf dem Dienstweg "verschlampt", was nicht mir angelastet werden kann
  • seit 2012 (vor Erhalt der DUAnerkennung) ununterbrochen krankgeschrieben; wie oben beschrieben, gab der Arzt unfallbedigte 100% MdE für mind. 12 Monate an. Er ist kein Unfallarzt.
Es ist noch strittig, ob mir die gesundheitl. Probleme nach 9/2011 als Unfallfolge anerkannt werden (Kausalität wird seitens Unfallfürsorgestelle bestritten, es seien degenerative Veränderungen, darum war behandelnder Arzt ab 11/2012 kein Unfallarzt). Aber falls ich Recht erhalte und auch die Folgen anerkannt würden, dann wäre die jetzige AU / MdE (?) ein Fall für den Unfallausgleich, oder nicht?
Falls das zutrifft, wäre ja saublöd, eine Frist für den Antrag Unfallausgleich versäumt zu haben.

Ich hoffe, das war nicht zu verworren und ihr könnt meine Fragen (zum Teil) beantworten.

Danke schön!
und liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo HWS-Schaden,

bei mir reichte ca 11 Monate nach dem Dienstunfall ein formloses Antragsschreiben mit dem Inhalt: hiermit beantrage ich Unfallausgleichzahlungen aufgrund meines anerkannten Dienstunfalls. Dann wurde mir rückwirkend ab Unfalldatum die Zahlungen gewährt. Erst weitere 5 Monate später musste ich dann auch das erste Mal zum Amtsarzt, der die weitere Dienstunfähigkeit aus Unfallgründen bestätigte und mich zur Untermauerung dann erst zu Gutachten schickte. Die lagen nach einem weiteren halben Jahr erst vor. (=2 Jahre nach dem Crash)
Weitere 1,5 Jahre später musste ich vom Amtsarzt erneut zu den selben Gutachtern, die den Heilungsverlauf und den GdB als gleichbleibend testiert haben.

Ich war aber zu der Zeit voll dienstunfähig, ich musste 3 x den Versuch abbrechen, wieder in den Schuldienst einzusteigen, anfangs auch nur stundenweise. Ich habe es nicht geschafft, war dazu nicht in der Lage.

Bei mir hat mich mein Hausarzt krankgeschrieben, immer für die nächsten 4 Wochen bis nach Ablauf von 3 Jahren ich in den Ruhestand versetzt wurde.

Anbei ein paar Infos aus einer guten Datenbank: die stammen aus:
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/unfallausgleich

VG-GIESSEN – Urteil, 5 K 45/12.GI vom 29.08.2012
Nach der Systematik der Vorschriften über die Unfallfürsorge (§§ 30 ff HBeamtVG) bedarf es für die erstrebte Gewährung von Unfallausgleich keines vorgeschalteten Verfahrens auf Feststellung eines bestimmten Grades der durch einen Dienstunfall verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit des Beamten.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 1645/91 vom 24.03.1993
1. Ein Anspruch auf Unfallausgleich nach § 35 Abs 1 BeamtVG setzt voraus, daß die dienstunfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 25 vom Hundert beträgt.

2. Die für die Gewährung eines Unfallausgleichs nach § 35 Abs 1 BeamtVG zuständigen Behörden sind an die in einem Bescheid nach dem Schwerbehindertengesetz getroffenen Feststellungen über den Grad der Behinderung (früher: Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit; hier: 30 vom Hundert) nicht gebunden.

Lieben Gruß
Teddy
 
Verjährung Unfallausgleich

Hallo an alle

und danke dir, Teddy, für die ersten Antworten zu meinen Fragen.

Ich hab das mit den 6 Monaten und mind. 25% unfallursächlicher MdE verstanden, habe auch verstanden, dass es sich bei MdE nicht um GdB handelt. (Habe keinen Antrag beim Versorgungsamt laufen.)

Nun weiß ich aber trotz deiner Antwort nicht, wessen Aussage zur MdE letztlich zählt.
Der Amtsarzt sieht mich in deutlich besserem Zustand als mein (Haus)Arzt vor 18 Monaten. --> siehe die Frage oben dazu

Achtung: Verjährungsfrist!

Inzwischen habe ich mit den Suchbegriffen "Verjährung Unfallausgleich" zur Frage der Frist im Internet immerhin einen Anhaltspunkt gefunden:
Ansprüche verjähren in 4 Jahren (siehe unten genauer).
VG Düsseldorf · Urteil vom 5. August 2002 · Az. 10 K 1928/01

aus: http://openjur.de/u/89422.html mit Hervorhebungen von mir

" ... Ansprüche auf rückständige Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten verjähren gemäß § 197 BGB - in der hier maßgeblichen bisherigen Fassung - in vier Jahren. Zu den beamtenrechtlichen, monatlich wiederkehrenden Versorgungsbezügen zählt auch der hier streitige Unfallausgleich (§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 30 Abs. 2 Nr. 3, 35 Abs. 1 BeamtVG). Die Verjährung des Anspruchs auf Unfallausgleich beginnt gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, d.h. in dem die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Unfallausgleichs erfüllt waren. An der Erfüllung der materiellrechtlichen Voraussetzungen ändert es nichts, dass ein den Anspruch konkretisierender Festsetzungsbescheid des Dienstherrn noch aussteht und dass der Beamte verfahrensrechtlich nicht unmittelbar Klage auf Gewährung des Unfallausgleichs erheben kann, sondern sein Begehren zunächst durch einen Antrag an den Dienstherrn und ggf. durch Widerspruch gegen den darauf ergehenden Bescheid geltend machen muss."
Das hieße bei mir:
Sofern ein Anspruch überhaupt besteht (also falls Unfallfolgen anerkannt werden), würde er beginnen mit Schluss des Jahres 2011
und dann in 4 Jahren verjähren, also Ende 2015 - bitte evtl Denkfehler korrigieren -.

Und das hieße/heißt für alle Betroffenen:
Den Antrag auf jeden Fall binnen 4 J. stellen, egal, wie weit fortgeschritten der Widerspruch oder das Klageverfahren bis dahin ist.
Das sagt ja auch das von Teddy Zitierte aus.

Die Frage, an wen der Antrag geht, ist nun auch beantwortet: an den Dienstherrn.

Na, da bin ich aber sehr froh, das zum Unfallausgleich hier noch rechtzeitig gelesen und hinterfragt zu haben! Das hätten mir Personalrat und Gewerkschaft(sanwalt) auch von sich aus erzählen dürfen. Ich glaube, nach der ganzen Sache, werd ich Unfallbeauftragter *lol* (oder erstelle einen Leitfaden für verunfallte Kollegen und den PR).

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo hws schaden,

das mit den 4 Jahren und 2015 sehe ich auch so.

Mit dem Personalrat habe ich auch keine guten Erfahrungen. Als ich ohne mein Zutun 3 Jahre nach dem Crash zur Ruhe gesetzt werden sollte, fehlte der Begriff Dienstunfallgründe dabei. Die Bearbeiterin vom Reg.Präs. sagte mir telefonisch, das gehe schon klar, das Landesamt für Besoldung würde es berechnen.

Ich habe mich darauf verlassen, dann kam das erste Ruhegehalt und es war wesentlich weniger als gedacht. Daraufhin fragte ich dort nach und wandte mich an den Personalrat. Sie können nichts für mich tun, weil ich mich nicht sofort mit der Ankündigung der Zur Ruhesetzung an sie gewandt hätte, jetzt seien sie nicht mehr zuständig für mich. Ich habe dann Widerspruch gegen die Berechnung gestellt und musste anschließend Klagen.

Nicht einmal Hilfestellung oder Hinweise habe ich von denen erhalten. Wer weiß denn schon vorher, dass es Probleme mit der Abwicklung gibt und man vorsorglich von sich aus alle diese Stellen informieren muss.

LG Teddy
 
Personalrat

Hallo Teddy,

ganz so schlechte Erfahrungen mit dem PR habe ich nicht.

1.) Dienstunfallanerkennung:
Der PR erhält davon eine Kopie. Da die DUAnerkennung aber auf dem Dienstweg hängengeblieben war, erhielt der PR - so wie ich auch - keine Kenntnis davon bzw. erst verspätet wie ich.

2.) amtsärztliche Untersuchung (wg Frühpensionierung wg langer Krankschreibung):
Der PR erhält darüber eine Information, er hat Mitbestimmungsrecht.
Wenn einem BEM angeboten wurde, kann der PR der amtsärztl. Untersuchung aber nur zustimmen.
Immerhin wurde ich sofort angerufen und war daher deutlich vor Erhalt der Terminzustellung informiert (und beraten).

Ich denke, es wird auch vor ein paar Jahren, also in deiner Angelegenheit und bevor es BEMs gab, so gewesen sein, dass der PR über die anstehende AA-Untersuchung wg. vorzeitiger Zurruhesetzung informiert gewesen sein müsste - und gepennt hat.
Zum Glück ist es am Ende gut für dich ausgegangen! ! !

Wie sagte mir kürzlich jemand:
"Am Ende wird alles gut, und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende."

In diesem Sinne - allen viel Erfolg!
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo HWS Schaden

hier mal wieder rumgegoogled und dabei folgende PDF gefunden,

Da heißt es:
Der Dienstunfall wurde fristgerecht gemeldet. Erst später erkennbare Unfallfolgen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Jahren, spätestens innerhalb von 3 Monate nach Bekanntwerden, zu melden. Dies gilt nicht für die Verschlimmerung von anerkannten Unfallfolgen. Hierfür besteht keine Ausschlussfrist.

und unter 12.
sind zwischen dem anerkannten Dienstunfall und der Antragstellung auf Unfallausgleichszahlungen länger als 10 Jahre, dann wird längstens 4 Jahre nachgezahlt.

Also du hast doch rechtzeitig den Antrag auf Unfallausgleich gestellt, dann zählt diese Frist nicht.

nachzulesen:
http://www.uni-kassel.de/intranet/f...ienstunfall_Beamte.pdf#page=1&zoom=auto,0,266


Gruß Teddy
 
Hallo Teddy,
danke für die neuen Infos! ! !

Ich habe noch keinen Antrag gestellt,
sah doch erst vorgestern überhaupt die Möglichkeit, dass mich der Unfallausgleich betreffen könnte! - und die 4 Jahresfrist ist noch nicht abgelaufen.
Werde mir das Zitierte nochmal in Ruhe hinsichtl. meines Falls anschauen, gerade, weil mein Fall etwas (ver)kompliziert ist.

@netzguru
Für dich sind diese Dinge vielleicht relevant, habe in Erinnerung, dass auch du langer als 6 Mon. krankgeschrieben warst, also komplett ausgefallen bist.

Nochmal die Frage:
Ist AU/DU/Krankschreibung = 100% MdE?

Ich befürchte "Nein" und erhoffe "Nein, aaaaber .."
Falls doch ja, und du, netzguru länger als 6 Mon. AU/DU warst, dann erklär mal, warum du denkst/weißt, dass du keinen Anspruch auf Unfallausgleich haben sollst.

Ich seh da noch ne Chance ...

Diese Antwort ist (bestimmt nicht nur für mich und netzguru) entscheidend. Eine Antwort findet man nicht bei erstem Suchen ...
und aufgedrängt wird einem dieses Wissen auch nicht gerade seitens PR / Gewerkschaft, oder?

Ich bin nicht krank wegen Unfallausgleich, das möchte ich evtl Mitlesern, die etwas neidisch-skeptisch gegenüber "den Beamten" sind, betonen.
Ich bin in Folge eines Dienstunfalls krank, Schmerzpatient, mit Sorgen um die nicht nur finanzielle Zukunft "bereichert". Das haben BG- und UnfallfürsorgeFälle gemeinsam, auch wenn bei manchen (! ! !) Beamten-Besoldungsgruppen die finanzielle Grundversorgung über HartziV und Grundsicherung liegt.

Liebe Grüße

und lustiges Knabbern an der Frage:
AU = 100% Mde (automatisch?)

Liebe Grüße
:p
 
Hallo,

wenn die Ihre eigenen Gutachten nicht anerkennen, gibt nichts.
Es geht erst weiter, wenn die neuen Gutachten erstellt sind warte erst seit ein paar Jahren auf die Gutachten, es lebe die Verzögerung. Es wird erst das nächste in Auftrag gegeben, wenn das vorhergehende erledigt ist. Wartezeit für ein Gutachten etwa 0,5 - 2 Jahre, dass macht bei 4 - 5 Gutachten min. 5 Jahre.

Mehr kann ich erst später schreiben, wenn es wieder ein neues Aktzeichen vom OVG oder BVG gibt.

Es kommt darauf an ob Röntgenbilder und Untersuchungen im Auftrag/für der/die Unfallkasse erstellt werden oder nicht,z.B.: bei den Röntgenbilder für die Unfallkasse ist öfters nichts zusehen, Gründe dafür:
- Röntgenplatten zu klein
- MRT Auflösung nicht so hoch und ohne Kontrastmittel
- Untersuchung wegen Schwindel nur EEG
- usw.

Ich muss erstmal in Erfahrung bringen ob die Wartezeit auf Gutachten rausgrechnet wird.

Hatte schon bei meinen Dienstherr auf Unfallausgleich angefragt, dieser schiebt es zur Unfallkasse weiter.

Gruß
netzguru
 
Dienstherr hat Zuständigkeit

Hallo Netzguru,

oben und im Extrathread "Unfallausgleich" (Link unten) steht klar - mit Quelle, auf die du dich in deinem Antragschreiben beziehen kannst - , dass die Zuständigkeit für den Unfallausgleich beim Dienstherrn liegt.
Da kann er schieben, so lange er will. Er hat geregelt, dass er zuständig ist, lies es nach.

Wichtig ist, dass du den offiziellen Antrag nachweisbar innerhalb von 4 Jahren beim Dienstherrn einreichst, wenn das bei dir fristmäßig noch machbar ist.
(Zu rechnen ab Ende des Jahres des Unfalls ... das ist nur eine grobe Angabe und sollte angeschaut werden, vor allem falls man jetzt feststellt, dass die Frist von 4 J. um ist ... 4 Jahre ist der sichere/rere Weg)

Du darfst / sollst / musst den Antrag auch dann einreichen, wenn noch gar nicht entschieden ist, ob die MdE dem Unfall zugeschrieben (unfallkausal als DU-Folge anerkannt) wird. So steht es im Gesetz - naja, ich bin juristischer Laie ... besser: So verstehe ich, was da steht.

Wann war dein Unfall, @netzguru ?

*
*
Hallo, alle, die zum Thema "Unfallausgleich" etwas suchen:
Bitte schön: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=30252

Liebe Grüße
 
Meine Erfahrung

Moin moin,
Ich habe weder den PR noch Gewekschaft eingeschaltet bzw. von meinem Handeln in Kenntis gesetzt.

Nachdem fernmündlich die Weiterzahlung von DUZ und Schichtzulage zugesagt wurde und nichts gesch bin ich seit2010 am Klagen.

Auch ging der Antrag "Unfallausgleich" über meinen Rechtsanwalt.

Mein Dienstherr hat sich nur bei mir (direkt nicht über meinen Rechtsanwalt) bei mir gemeldet bezüglich "Hamburger Modell" (ich glaube besser bekannt als (BEHM?) und die Schwerbehindertenbeauftrage Nachdem bekannt wurde das ich 50% GDB habe.

Ich hoffe es ist dieses Mal nicht ganz verworren.

Gruß
Bockel
 
Hallo,

heute bekam ich von meinem Dienstherrn Antwort auf mein Schreiben, mit dem ich - wiederholt - einen Antrag auf Unfallfürsorgeleistungen stellte.
Die Antwort lautet, nicht mein Dienstherr sei zuständig für Unfallfürsorge, sondern die Stelle, die sie damit beauftragt haben = Beamtenrechtliche Unfallfürsorgestelle.
Auch für die (meinerseits prophylaktisch für den Fall einer Zurruhesetzung beantragte) Zahlung von Unfallruhegehalt sei nicht der DH zuständig, sondern die Stelle, die mit der Beamtenversorgung beauftragt sei.

Falls man sich also nicht genau sicher ist, ob der DH, die Unfallfürsorgestelle oder Versorgungsstelle zuständig ist, empfiehlt sich, die Anträge bei allen Stellen einzureichen. So kann man nichts falsch machen.
(Für mich als Antragsteller ist das kompliziert. Mir wäre lieber, wenn ich alles an den Dienstherrn schicken könnte, aber seis drum.)

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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