• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Ich bin es noch einmal,

ich rate dir zu Fragen hier im Forum.
Bedenke: bei Dienstunfähigkeit entweder Mindestversorgung,
70% des Gehaltes, höchste entstufe,oder
80% übernächste Gehaltsgruppe und Einmalzahlung von 150.000 Euro.

Bei mir war es soweit, dass mir die Schuld an DU gegeben wurde und beinahe wäre ich mit Mindestversorgung raus gewesen.

Aber deine Entscheidung wenn du die zum Fragen entschließen solltest dann noch eine Frage von mir, Bist du schon BaL.

LG
Bockel
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bockel

erstmal Hallo aus Mitteldeutschland in meine alte Heimat!

Das die PTBS anerkannt wurde habe ich bisher nur schriftlich (ohne Gewähr) von einer anderen Stelle der Behörde erfahren, die sich auf der sozialen Ebene um Kollegen kümmert, die u.a. Opfer von DU geworden sind. Sobald ich da was schriftlich habe würde ich mich nochmal mit Genauerem melden. Soweit ich weiß wurde die PTBS im ersten Anlauf anerkannt. Nur die zweite Diagnose schw. depr. Episode wohl nicht. Aber wenn ihr einstimmig sagt, dass sei erstmal nebensächlich beruhigt mich das etwas. Werde das Schreiben dann auch dem Anwalt zukommen lassen.

Der DU war letztes Jahr im Juni und war ein SE in dem ich als Ermittler eingebunden wurde.

Wieso meinst du ist es wichtig als was ich eingesetzt war und wie meinst du das mit dem Antrag auf qDU?

Bin bisher davon ausgegangen, dass das erst beim nicht erhofften Eintritt in den Ruhestand von Wichtigkeit ist ?!?

Bin BaL und habe fast 20 Jahre voll.
 
Hallo Matze

Deine Frage wegen des bestimmten RAs war an #Bockel gerichtet, oder?

Bockel hat auf einer der ersten Seiten dieses Thread zum qDU geschrieben:
aus der Erfahrung (von mir) es ist sehr sinnvoll erst die Zulagen (DuZ und Schichtzulage) einzuklagen. Hier wird nehmlich schon entschieden ob es sich um einen qualifizierten Dienstunfall handelt
Die Info finde ich wirklich wichtig zu wissen. Da diese vielen RAen unbekannt zu sein scheint, ist es wichtig, hier im Forum zu fragen und auch zu hinterfragen, ob Infos, die man anderswo erhält, überhaupt stimmen.

LG
 
schön das du dich zum Fragen entschieden hast.

Mit dem DU anerkennung ist alles klar. es hätte sonnst sein können, dass ein Pol Arzt sagt" PtBS gar nicht möglich da eine diagnose erst nach 6 Monaten möglich ist"

Bei mir war es so das fast alles abgelehnt wurde was Gelder angeht somit mußte ich Klagen (im Nachhinein von großem Vorteil)

Also wenn dir vor dem DU Schichtzulage und DuZ zugestanden hat, Dann solltest du einen Antrag auf Weitergewährung stellen. wenn das durchläuft Glückwunsch. Dann ist es ein qualifizierter DU. Denn du hast nur anspruch auf die Weitergewährung bei einem qDU. wenn nicht Widerspruch etc. und zur not Klagen. Wenn jetzt hier wie bei mir ein Urteil gefällt wird (zu deinen Gunsten) Glückwunsch Qualifizierung ist durch.

Achso ja ein erhötes Unfallruhegehalt wird nur gezahlt bei Ausscheiden und mindestens 50 GdS.

Bezüglich deinem letztem Satz, auch ich wollte nicht raus, wenn es aber passieren sollte (bei Dir) ist eine finanzielle Absicherung nicht unwichtig.

Die o.g. Angaben beziehen sich auf Bundesbeamte bis mindestens 2016 da habe ich vor dem OVG gewonnen. wie es bei Landespolizeien aussieht kann ich erstmal nicht sagen. sollte aber fast gleich sein.

LG
Bockel
 
@HWS-Schaden nein die Frage ging an dich.

Hab gesehen, dass du unter "RA gesucht (GdS-Höhe, Unfallschäden)" 2016 nach einen RA gefragt hast und eine Kanzlei in Bochum genannt bekommen hast.
------------
Da ich im Tagesdienst arbeite habe ich keine Schichtzulage, aber mir wurde vor 2 oder 3 Monaten die Fahndungszulage gestrichen. Ist die denn analog zu sehen?
 
dazu kann ich nichts sagen eine Fahndungszulage kenn ich nicht.
 
hast du denn eine gesetzliche Norm für die Weitergewährung der Schichtzulage/ DuZ. Vielleicht sind dort andere Zulagen erwähnt. Die Aberkennung erfolgte jedenfalls ohne jegliche schriftlich Meldung. Hatte nur auf der Abrechnung gesehen, dass diese fehlt.
 
§ 49 LBesG NRW – Zulage für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte und Beamtinnen und Beamte des Steuerfahndungsdienstes in Ämtern der Landesbesoldungsordnung A erhalten eine Stellenzulage. Die Stellenzulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Anwärterinnen und Anwärter (§ 74 Absatz 1).
(2) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des jeweiligen Dienstes, insbesondere der mit dem Posten- und Streifendienst sowie dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten.


Wenn das bei dir zutrifft dann ja
 
bei mir gab es auch keine schriftliche Info außer die gehaltsbescheinigung

§4aAbs 1 Satz 1 der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV

da steht es, somit solltest du ersteinmal keinen qDU haben
 
Diese Zulagen wurde richtigerweise gestrichen.

Fahndungskostenzulage und Bekleidungszuschuss

Erlasse | Landesrecht NRW

Demzufolge kein qDU wie dieser bei dir von Anfang an definiert wurde.

Danke fürs Mühen Bockel
 
Moin, ob es richtiger Weise gestrichen wurde kann ich dir nicht sagen. wenn du nach $43(1) LBeamtVG NRW einen DU erlitten hast wurde es zu unrecht gestrichen.

Demzufolge kein qDU wie dieser bei dir von Anfang an definiert wurde.

Diese Aussage verstehe ich nicht

Noch ein Ratschlag, lass dir nicht alles von Vorgesetzten Personalräten, Gewerkschaften, Behindertenbeauftragen erzählen. Bei mir haben alle zuvor genannten gesagt "...nie im Leben ein qualifizierter DU...".

Ich bin der Meinung, dass dies von weiter oben gesteuert wurde Nach dem Motto "Alles ablehnen, den kriegen wir klein" Naja hat bei mir wohl nicht hingehauen.

Also immer fleißig sein im Internet, hier Fragen, Urteile lesen etc.

LG Bockel
 
Hallo Matze,

nein, ich habe und hatte keinen RA aus Bochum.
Möglicherweise ist Bockels RA (kenne ihn nicht) der richtige für deine Unfallfürsorgeangelegenheit.
Mit einem bestimmten RA aus Köln (Beamtenrecht) habe ich keine guten Erfahrungen.

LG
 
Top