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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Ich bin es noch einmal,

ich rate dir zu Fragen hier im Forum.
Bedenke: bei Dienstunfähigkeit entweder Mindestversorgung,
70% des Gehaltes, höchste entstufe,oder
80% übernächste Gehaltsgruppe und Einmalzahlung von 150.000 Euro.

Bei mir war es soweit, dass mir die Schuld an DU gegeben wurde und beinahe wäre ich mit Mindestversorgung raus gewesen.

Aber deine Entscheidung wenn du die zum Fragen entschließen solltest dann noch eine Frage von mir, Bist du schon BaL.

LG
Bockel
Hallo Bockel,

Ich hatte vor gut 1,5 Jahren einen DU. Im Rahmen einer Geldautomatensprengung wurde auf mich mit einer Waffe gezielt. Daraufhin schoss ich auf den Täter
Ich erlitt hierbei ein Knalltrauma und ca. 10 Monate später die Diagnose Ptbs. Mein DU ist noch nicht anerkannt. Die Therapie wird auch nicht bezahlt.

Kannst du mir einen fähigen Anwalt empfehlen?

LG
 
Hallo,
seit geraumer Zeit verfolge ich das Thema Qalifizierter DU hier in diesem Forum da ich selber Betroffene bin. Nun sehe ich aber, dass leider der letzte Kommentar 2021 stattgefunden hat. Falls Jemand das liest und etwas über die Einmalzahlung weiß wäre es nett er würde sich melden.
Bin aufgrund DU pensionierte Beamten (Land)

Grüße
Pentavita
 
Hallo Pentavita,

Ich bin gerade in Folge meines DU in Reha.
Ggf. Ist Pensionierung in Folge des DU bei mir auch Thema.
Kannst du mir mitteilen wie das funktioniert?
Gruß
Tipke
 
Hallo, bitte denkt daran, dass innerhalb des Forums alle daran teilhaben können. Auch unterliegen die hier veröffentlichten Beiträge einer gewissen inhaltlichen Kontrolle, was bei einem Telefonat eher nicht der Fall ist.

Meine Bitte, hier öffentlich schreiben hilft allen entsprechenden Usern.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Tipke,
versuche mich kurz zu halten. Ich wurde 1999 im Dienst nach einem vers. Tötungsdelikt (Schädelbruch, Tinnitus, Hörverlust) verletzt. Hatte auch einen Schusswaffengebrauch. Die Unfallfolgen daraus habe ich sofort bei der Dienststelle angezeigt und wurden auch zeitnah anerkannt. Meinen Dienst im Streifendienst verrichtete ich nach 4 Monaten im Krankenstand weiter es ging mir jedoch immer schlechter dabei. Hatte jedoch niemand interessiert. 2003 hatte ich einen unfreiwilliges, mit dem damaligen verurteilten Täter, Zusammentreffen auf der Dienstelle. Die Bilder von damals waren sofort wieder im Kopf. Am nächsten Tag ging im zum Polizeiarzt dieser hat mich zügig in Reha geschickt. Diagnose, völlig überraschend für den Dienstherr, PTBS !! Dies habe dann ebenfalls als Unfallfolge anerkennen lassen.
Danach war ich wieder im Streifendienst bis ich 2006 auf ein ruhigeres Revier umgesetzt wurde. 2009 konnte ich aufgrund meiner PTBS und inzwischen völligem Hörverlust auf der rechten Seite keinen Dienst mehr verrichten. Dann war ich ziemlich genau 1 Jahr von meinem Therapeuten Krankgeschrieben. Bis ich zu einem Gutachter, welcher meine Diensttauglichkeit feststellen sollte, geschickt wurde. Dieser hat im Gutachten bescheinigt, dass ich mir nur alles einbilde. Selbst den Schusswaffengebrauch!! Somit wurde ich aufgrund eines fehlerhaften Gutachten mit dem Grundgehalt 2011 pensioniert.
Da ich in der Gewerkschaft bin habe ich mir eine Anwältin genommen. Es war ein sehr langer weg mit insgesamt 5 Gutachten . 2016 wurde aufgrund das fehlerhafte Gutachten von einem anderen Gutachter korrigiert und ich bekam meinen DU mit 40% GdS. Nun musste ich um den höheren GdS kämpfen. Dieser wurde mir nach langer Korrespondenz zwischen meiner RAin und Behörde aufgrund der Tatsache, dass ich bei meinen Diagnosen zu niedrig eingestuft wurde, endlich auf 50 GdS erhöht. Vor 3 Wochen bekam ich dann meinen Qualifizierten DU zugesprochen.
Ohne Anwalt ist es aussichtslos gegen das "System" vorzugehen. Die machen einen mürbe, spielen auf Zeit und sitzen letztendlich am längeren Hebel.
Ich kann dir leider nicht viel dabei helfen nur eines sagen. Such dir einen kompetenten Anwalt.

Grüße und gute Besserung
 
Hallo

@ Tipke Deine Frage ist recht allgemein. Handelt es sich um einen qualifizierten DU? Ist der DU anerkannt? Ein paar mehr Infos sind nötig, um zufriedenstellend antworten zu können.

@ Pentavita Wurde dir der RA zugeordnet, vorgegeben vom gewerkschaftl. Rechtsschutz? Mich interessiert ein Kontakt zum RA. Mein DU ist kein qualifizierter, er ist inzw. anerkannt, die Höhe des GdS aber nach nun fast 11 Jahren noch immer strittig (40 anerkannt), bisher alles im Vorverfahren.

[Ich dachte mal, einen RA gefunden zu haben, der für solche beamtenrechtlichen Fragen der richtige sei, ein RA aus Köln. Mit dem habe ich keine guten Erfahrungen.]

LG
 
Guten Morgen,
@ HWS Schaden: ich habe einen Anwalt mit dem ich zufrieden bin.
Er hatte in beamtenrechtlichen Verfahren einige Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten und deshalb bin ich froh, dass er mein Mandat übernommen hat.
Ich kann dir über eine private Nachricht die Kontaktdaten des RA senden, möchte Daten anderer Personen hier nicht veröffentlichen ohne deren Zustimmung.
Mein DU ist anerkannt - die Kausalität meiner gesundheitlichen Probleme mit dem Unfall sind noch strittig.
Gruß
Tipke
 
Ich hätte mir jeden Anwalt nehmen können. Meine GdP hat mir nur diese empfohlen, da sie sehr gute Erfahrungen mit ihr gemacht haben. Ich weiß nur von meiner RAin , dass sie in den nächsten Monaten kein Mandat mehr annehmen kann da sie mehr als voll ist.

Gruß
Pentavita
 
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