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Pychologisches Gutachten!

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo,

vieleicht hat jemand ein paar gute Tipps für meinen Mann.
Auf Grund seines wiederspruches bei der DRV, weil sie ihm die EMR nicht weiterzahlen wollen, nwurde nun ein Bericht der DRV von der beh. Pychologin angefordert. Auf Grund dessen wohl hat die DRV ein Pychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Nun muss mein Mann dort hin ind bekommt schon jetzt die Kriese deshalb.
Kann uns jemand sagen was dort wohl passieren wird hinsichtlich der Untersuchung dort. Es steht das diese Untersuchung ca. 4 Std. dauern wird.
Auch wäre Tipps von euch ganz nett, denn man kann ja dort auch so vieles falsch machen und ich denke auch diese Gutachter auf dem Gebiet werden mit allen Wassern gewaschen und dreimal chemisch gereinigt sein.
Über Antworten und Tipps von euch freue ich mich und hoffe das wir das dann gut über die Bühne bekommen.
Gruß von stinababy
 
Hallo stinababy,

der beste Tipp ist: nicht verrückt machen und einfach du selbst sein.
Dei Mann sollte sich vielleicht mental vorbereiten, indem er sich notiert, welche Einschränkungen er hat und wie sich das auf das ganze Leben auswirkt.
Die Untersuchungen sind nicht schlimm: Konzentrationstest, Gespräche, evtl. Nervenmessungen, Merkfähigkeitstest, Ausfüllen von Fragebögen.

Toi, toi, toi Katja
 
Hallo Katja,

danke dir schon mal für die schnelle Antwort.
Der Hautarzt hatte vor einigen Monaten geraten eine Pychologin hinzuzuziehen, weil er die Neurodermitis die mein Mann von geburt an hatnicht mehr in den Griff bekam. Das ganze Theater mit der DRV und auch der BG ist meinem Mann mitlerweile nämlich ganz schön an die Phyche gegangen.
Nur mein Mann ist immer der Auffassung, mein Gott jetzt denken die auch noch ich hätte sie nicht mehr alle.
Deshalb hat er solche Panik davor. Bei der ortsansässigen Phychologin ging das noch, da war ich mit und kenne die Frau persönlich, da wir in der Apotheke in der ich arbeite mit ihr zusammenarbeiten. Aber nun zu so einem Gutachten zu müssen macht meinen mann erst recht fertig.
Aber trotz allem fürchte ich muss er dadurch, denn letztendlich dient es ja dazu das der Wiederspruch bearbeitet wird. Er hat nur eben große Angst was falsch zu machen.
Gruß von stinababy
 
Hallo Stinababy, ich hatte gestern so ein Gutachten, es ist am besten man bleibt ehrlich, der gutachter frägt sowieso nur das wo man garnicht rechnet,am anfang sind sehr freundlich aber das ändert sich sehr schnell!Am besten alles vorher notieren ,wie lange schon krank,reha von - bis ,tablettenliste usw. wenn es geht Zeugen mit reinnehmen, musste auch teste machen ,gruss norberto
 
Hallo stinababy,

man macht nur was falsch, wenn man über- oder untertreibt.
Noberto hat Recht, eine Begleitperson ist nicht verkehrt, vor allen Dingen als Zeuge, wenn man bestimmte Untersuchungen nicht durchführen lassen will und für eventuelle Behauptungen.
Zu einem Psychologen in Behandlung zu gehen, ist keine Schande.
Selbst Psychologen haben Probleme, die sie alleine nicht lösen können.
Ein neutraler Außenstehender kann manchmal die Sichtweite etwas bereichern und somit helfen, mit best. Sachen besser umzugehen.

LG Katja
 
Hallo Stina,
ich war letztes Jahr auch zum Gutachten (DRV) 3,5 Stunden sitzen inkl. 30 min. Orthopädische Untersuchungen und was sagen sollte ich auch nix. Für mich war es langweilig..........



Gruß

Uwe
 
Hallo stinababy,


Siegfried21 hat Dir doch den richtigen Weg aufgezeigt. Wer sich deinen Beitrag richtig durchgelesen hat, hätte erkennen müssen, inwieweit die seit Geburt vorliegende Neurodermitis deines Mannes, sich möglicherweise auf das Restleistungsvermögen auswirken kann. Denn es geht bei der gesetzl. Rente nicht um die Diagnosen, sondern um das Restleistungsvermögen.

Und bei Vorliegen einer Neurodermitis (bei einer somatisch schmerzhaften Erkrankung) und bei Vorliegen weiterer stresscharakterer psychogener Funktionsbeeinträchtigungen, kann das Restleistungsvermögen vollkommen aufgehoben sein, wenn die somatische Erkrankung in ein eigenständiges Krankheitsbild mündet. Somit wäre die bisher befristete volle EM-Rente weiterhin zu gewähren, wenn man es verfahrensrechtlich professionell angeht (s. BSG-Rechtsprechung "somatoforme Schmerzstörung". Danach kann eine Erwerbsminderung auch bei bestimmten qualitativen Leistungseinschränkungen vorliegen, selbst wenn das Leistungsvermögen quantitativ (zeitlich) nicht begrenzt ist. Dies kommt z. B. in Betracht bei Einschränkungen der Wegefähigkeit sowie bei Notwendigkeit zusätzliche "betriebsunübliche" Arbeitspausen einlegen zu müssen. Auch das Vorliegen einer "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" bzw. einer "schweren spezifischen Leistungsbehinderung" kann zu Anerkennung von Erwerbsminderung führen). Noch Fragen?

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

danke dir ersteinmal für deine Tipps.
Es ist auch wirklich so, das mein Mann eigendlich wegeunfähig ist. Das hat er auch schon beim Orthopäden so angeben. Er kann nicht mehr wie ca. 200 Meter am Stück laufen sonst bekommt er so große Schmerzen das er gar nicht mehr weiter kommt.
Er hat wie du schon richtig gelesen hast von Geburt an neurodermitis mit Astma. Wie ich schon schrieb, das ganze Theater wirkt sich schlecht darauf aus, er kratzt sich nur noch und hat die ganze Haut kaputt, deshalb wurde auch die Phychologin eingeschaltet. Nun bekommt er Tabletten die ihn " runter holen sollen " davon ist er immer soooo müde.
Vieleicht ist es noch erwähnenswert, das mein Mann vom 1.10.2008- 30,09.2009 die volle Erwerbsminderungsrente bekommen hat, aber das wegen Arbeitsmarktverschlossenheit, ansonsten war das eine teilerwerbsminderungsrente.
Ich hoffe mal das dies Wiederspruchsverfahren was bringen wird und er weiter seine Rente bekommt, denn er kann echt mit den Problemen nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen.
Gruß von stinababy

Hallo Sigfried21,

danke auch dir, nur leider weiß ich nicht was mit meinem PC los ist, kann die Dateien nicht öffnen.
Gruß stinababy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo stinababy,

soweit so gut. Nur, ihr müsst auch im Widerspruchsverfahren tätig werden. Es sind 2 rentenrelevante Faktoren bei deinem Mann vorliegend. Die eingeschränkte Gehunfähigkeit, die eine rentenrelevante Wegeunfähigkeit auslösen kann. Und die psychogenen Beeinträchtigungen inform der Neurodermitis. Neurodermitis ist eine juckende schmerzhafte Erkrankung, die schon seit Geburt vorliegt. Beide Funktionsbeeinträchtigungen müssen in die Festlegung des Restleistungsvermögens mit einbezogen werden. Das wird die DRV so nicht angehen, dann müssten sie ja die Rente weitergewähren. Deshalb müsst ihr die DRV mit der Nase darauf stossen. Über die von mir beschriebene BSG-Rechtsprechung kannst Du dich im Net erkundigen. Urteile zu hauf.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

Thema Wegefähigkeit:

Grüße

Siegfried21


Info:

Wegefähigkeit

Die Fähigkeit eine Arbeitsstelle aufzusuchen. Nach dem Bundessozialgericht muss man dazu in der Lage sein 4x täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m einschließlich kurzer Pausen jeweils in der Zeit von bis zu 20 Minuten (15-18min) zu Fuß zurückzulegen. Darüber hinaus muss die Fähigkeit vorhanden sein 2x täglich öffentliche oder private Verkehrsmittel auch während der Hauptverkehrszeit zu benutzen. Mangels eines entsprechend nahen Arbeitsplatzes oder eines Kfz, um einen weiter entfernten Arbeitsplatz zu erreichen, führt Wegeunfähigkeit im Rentenrecht nach der einschlägigen Rechtsprechung zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und somit zur vollen Erwerbsminderung.

Abgesehen von einer Besserung des Gesundheitszustandes könnte Wegeunfähigkeit als überwunden gelten, wenn Betroffene einen zu Fuß erreichbaren Arbeitsplatz tatsächlich inne haben oder wenn ihnen ein Kfz zur Verfügung stünde, das sie selbst führen oder mit dem sie gefahren werden könnten. Hat der Versicherte keinen Arbeitsplatz und wird ihm ein solcher auch nicht konkret angeboten, bemessen sich die Wegstrecken, deren Zurücklegung ihm - auch in Anbetracht der Zumutbarkeit eines Umzugs - möglich sein muss, nach einem generalisierenden Maßstab, der zugleich den Bedürfnissen einer Massenverwaltung Rechnung trägt.

Dabei wird angenommen, dass ein Versicherter für den Weg zur Arbeitsstelle öffentliche Verkehrsmittel benutzen und von seiner Wohnung zum Verkehrsmittel und vom Verkehrsmittel zur Arbeitsstelle und zurück Fußwege zurücklegen muss. Erwerbsfähigkeit setzt danach grundsätzlich die Fähigkeit des Versicherten voraus, vier Mal am Tag Wegstrecken von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß bewältigen und zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können.


Weitere Urteile z. B. zu Wegefähigkeit unter:

-http://www.anhaltspunkte.de/

-Rechtsprechung

-Sie möchten in unserer Datenbank nach ausgewählten Entscheidungen der -Sozialgerichte (alle Instanzen) suchen, dann klicken Sie hier.
 
Hallo kbi1989 und Siegfried21,

nach dem ablehnenden Bescheid hinsichtlich der weiterzahlung der Rente, haben wir zunächst Wiederspruch ohne Begründung eingelegt.
Dann haben wir die Akte bei der DTV angefordert und darauf hin die Begründung nachgereicht.
Zwischenzeitlich wurde dann auch vom Dermatologen angeregt einen Phychologen hinzuzuziehen, wegen der Neurodermitis der der Hautarzt nicht mehr in den Griff bekam. Das habe ich dann der DRV mitgeteilt, datauf hin wohl jetzt die Einladung zum pychologischem Gutachten.
In der Begründung des Wiederspruchs ist auf die Wegeunfähigkeit hingewiesen worden. Auch auf die pyischen Probleme ( Hautprobleme, Schlaflosigkeit, unkozentration, Zukunftsängste ), meint ihr das reicht um die mit der Nase darauf zustoßen?
Gestern war mein Mann wieder zum beh. Chirugen, dort wurde wieder einmal ( alle 5-7 Wochen etwa ) Gelenkwasser aus dem Knie abgezogen ).
Wir haben einen detallierten Bericht darüber mitbekommen, den ich der DRV schicken will, mit der Bitte um Kenntnissnahme und Berücksichtigung im Wiederspruchsverfahren.
Sollte ich da vieleicht noch etwas zur Wegeunfähigkeit dabeischreiben?
Das Prolem ist auch, mein mann müsste, sofern er überhaupt noch eine Arbeit finden würde wohl alle 5-7 Wochen wegen dem immer wiederkehrenden Kniegelenksergüssen Krank feiern, das ist doch für keinen Arbeitgeber tragbar.
Habt ihr da noch eine Idee?
Gruß von stinababy
 
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