Liebe alle,
Nun wurde ich von der HDI)Private Unfall zum Gutachten geschickt.
Der Chirurgie (Zwiesel) alles verheilt und der Neurologe Würzburg stellen keinen Schaden fest .
Alles psychosomatisch.
Es gibt aber von all meinen behandeln ca.8 Stück Invaliditäts Schreiben und die Feststellung der Invalidität.
Dies negieren beide Gutachter und die Versicherung wie auch die Gutachter berufen sich auf das Urheberrecht und die verbotene Weitergabe.
„
Gutachten genießen den Schutz d. Urheberrechtsgesetzes (§1,2,11,15 UrhG V.
9.9.65 BGB1 I, S. 1273). Sie dürfen daher nur für den Zweck, für den sie erstellt worden sind, verwandt werden. Dies ist auch bei Weitergabe einer Kopie an den Untersuchten, seinen Hausarzt oder Rechtsanwalt zu beachten.
Dieses Schriftstück darf ohne Einwilligung des Gutachters nicht zur Verfolgung sonstiger
Ansprüche verwertet werden.“
……..
Da mir bereits ein privates neuropsych Gutachten 50% und ein privates Chirurg auch 50% vorliegt,würde ich natürlich gerne meinen Sachverständigen diese schlechtachten vorlegen und um Stellungnahme bitten.Woe funktioniert das und was kostet es wenn ich Urheber rechtlich verklagt werde.
Mit freundlichen Grüßen micha
Nun wurde ich von der HDI)Private Unfall zum Gutachten geschickt.
Der Chirurgie (Zwiesel) alles verheilt und der Neurologe Würzburg stellen keinen Schaden fest .
Alles psychosomatisch.
Es gibt aber von all meinen behandeln ca.8 Stück Invaliditäts Schreiben und die Feststellung der Invalidität.
Dies negieren beide Gutachter und die Versicherung wie auch die Gutachter berufen sich auf das Urheberrecht und die verbotene Weitergabe.
„
Gutachten genießen den Schutz d. Urheberrechtsgesetzes (§1,2,11,15 UrhG V.
9.9.65 BGB1 I, S. 1273). Sie dürfen daher nur für den Zweck, für den sie erstellt worden sind, verwandt werden. Dies ist auch bei Weitergabe einer Kopie an den Untersuchten, seinen Hausarzt oder Rechtsanwalt zu beachten.
Dieses Schriftstück darf ohne Einwilligung des Gutachters nicht zur Verfolgung sonstiger
Ansprüche verwertet werden.“
……..
Da mir bereits ein privates neuropsych Gutachten 50% und ein privates Chirurg auch 50% vorliegt,würde ich natürlich gerne meinen Sachverständigen diese schlechtachten vorlegen und um Stellungnahme bitten.Woe funktioniert das und was kostet es wenn ich Urheber rechtlich verklagt werde.
Mit freundlichen Grüßen micha