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PVU sieht 0% Invalidität

Micha1972

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22 Juli 2021
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151
Liebe alle,
Nun wurde ich von der HDI)Private Unfall zum Gutachten geschickt.
Der Chirurgie (Zwiesel) alles verheilt und der Neurologe Würzburg stellen keinen Schaden fest .
Alles psychosomatisch.
Es gibt aber von all meinen behandeln ca.8 Stück Invaliditäts Schreiben und die Feststellung der Invalidität.
Dies negieren beide Gutachter und die Versicherung wie auch die Gutachter berufen sich auf das Urheberrecht und die verbotene Weitergabe.


Gutachten genießen den Schutz d. Urheberrechtsgesetzes (§1,2,11,15 UrhG V.

9.9.65 BGB1 I, S. 1273). Sie dürfen daher nur für den Zweck, für den sie erstellt worden sind, verwandt werden. Dies ist auch bei Weitergabe einer Kopie an den Untersuchten, seinen Hausarzt oder Rechtsanwalt zu beachten.
Dieses Schriftstück darf ohne Einwilligung des Gutachters nicht zur Verfolgung sonstiger
Ansprüche verwertet werden.“
……..

Da mir bereits ein privates neuropsych Gutachten 50% und ein privates Chirurg auch 50% vorliegt,würde ich natürlich gerne meinen Sachverständigen diese schlechtachten vorlegen und um Stellungnahme bitten.Woe funktioniert das und was kostet es wenn ich Urheber rechtlich verklagt werde.
Mit freundlichen Grüßen micha
 

beutlers

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Hallo Micha1972,

Unglaublich....... das schreit zum Himmel..... für weitere Rechtsansprüche wie z.b. im Sozialgerichtsverfahren könnte ich mir das Vorstellen, aber das es Dir oder dem Rechtsanwalt sogar zur Weitergabe untersagt werden soll ist Rechtlich überhaupt nicht vom Urheberrechtgesetz betroffen. Du bist übrigens der Betroffene über den das erstellt wurde. Das sind Deine Gesundheitsdaten.

Ist das schon vor einem Gericht? oder bist Du im Außergerichtlichen Verfahren? Also Grundsätzlich musst Du Dich ja verteidigen können und daher musst Du ja auch das Gutachten prüfen lassen. Falschgutachten können bestraft werden.

Wenn Du außergerichtlich bist, schreibe der Versicherung, Sie mögen den Gutachtern mitteilen, das Du das Gutachten rechtlich prüfen lassen wirst, da hier ein vorsätzlich falsch erstelltes Gutachten der Gutachter im Raum steht. Hierfür ist die Weitergabe zur Überprüfung notwendig. Da es hier um Deine persönlichen Gesundheitsdaten geht, die der Gutachter hier verwand und begutachtet hat, ist dies für das Urheberrechts Gesetz unerheblich.

Du musst Dir keine Gedanken machen, wenn Du das Gutachten an deinen Anwalt und auch zur Überprüfung weitergibst, Du darfst es nur nicht öffentlich irgendwo einstellen etc.

vg beutlers
 

Micha1972

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Hallo Beutlers,
Ja,das schreit zum Himmel.
Ich habe es schon an meine Anwältin weiter.
Das ganze Wochenende damit zugebracht,Zeile für Zeile auseinander zu nehmen.
Ich habe eine persönliche Tonaufnahme das ich es für mich genau nachvollziehen kann.
SHT wird abgestrittene,ja am Gesichtsfeld könnte was sein …zwei wirbelbrüche folgenlos verheilt und alles andere psychisch.
Mir stinkt es,das man sich so verteidigen muss.
Bg,HPV Klage läuft und auf eine mehr oder weniger kommt es nicht an.
Ein privat Gutachter möchte den Fall jetzt in der FAZ veröffentlichen.
Wenn meine Anwälte zugestimmt haben,freue ich mich wenn das alles aufgezeigt wird.
Viele Grüße Micha
 

Rehaschreck

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Hallo Micha,

von der Urheberklausel am Ende des Gutachtens solltest Du Dich nicht im Übermaß beeindrucken lassen, da meines Wissens mittlerweile sogar obergerichtlich geklärt ist, dass derartige Gutachten nicht wie im vorerwähnten Umfange schützenswert sind. Selbstverständlich kannst Du dieses Gutachten durch Dritte prüfen lassen. Ansonsten wird Dir hier ganz offenkundig unrecht getan, wenn die gutachterlichen Bewertungen in so eklatanter Weise von den Vorbefunden abweichen. Hier gilt konsequent zu kämpfen. Alles Gute.
 

Micha1972

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22 Juli 2021
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151
Lieber Beutlers,
ich denke ich lasse es dann auch Urheberrechtlich und DSGVo schützen da es über mich verfasst wurde.
So das es im Verfahren nicht als Beweismittel eingesetzt werden darf.
Könnte ich versuchen um den ganzen Irrsinn aufzuzeigen.
Es war eine PVU die mein Arbeitgeber für mich abgeschlossen hat.Wenn mal was passiert im Außendienst.
Nun bin ich berentet,Gdb 60 und pg2.
Aber keine Invalidität festzustellen.
Lg an alle und weiter kämpfen
 

Micha1972

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22 Juli 2021
Beiträge
151
Lieber Beutlers,
ich denke ich lasse es dann auch Urheberrechtlich und DSGVo schützen da es über mich verfasst wurde.
So das es im Verfahren nicht als Beweismittel eingesetzt werden darf.
Könnte ich versuchen um den ganzen Irrsinn aufzuzeigen.
Es war eine PVU die mein Arbeitgeber für mich abgeschlossen hat.Wenn mal was passiert im Außendienst.
Nun bin ich voll berentet,Gdb 60 und pg2.
Aber keine Invalidität festzustellen.
Lg an alle und weiter kämpfen
 

beutlers

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428
Hallo @Micha1972,

Du kannst auf jedenfall der Weitergabe dieses Gutachtens bei der Versicherung widersprechen. Aber mal eine ganz andere Frage, hast Du bei dem Gutachter eine Schweigepflichtentbindung und auch eine Datenschutzerklärung unterschrieben? Wenn nicht, dann kannst Du hier gezielt ansetzten.

Bei mir wurde durch das Gericht ein Gutachter beauftragt, (mein Anwalt hatte mir das nicht weitergeleitet, daher konnte ich dem Gutachter nicht mehr wegen Befangenheit ablehnen). Nach langem hin und her, sollte das Gutachten nach Aktenlage erfolgen, der Gutachter war so frech und hat mal gleich Unterlagen von einer Radiologiepraxis angefordert, darf er natürlich nicht. Dort hat er sich als mein behandelten Arzt ausgegeben.

Da läuft eine Überprüfung über das LDI. Zudem hat er neu befundet und dafür bräuchte er eine Schweigepflichtentbindung damit er die Daten dann auch weiterreichen darf.

Prüfe das mal bei Dir? Es ist so unglaublich, was sich die Gutachter alles trauen.

vg beutlers
 

Micha1972

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Lieber Beutlers,
ich habe keine Datenschutz Erklärungen bei den Ärzten unterschrieben.
Nur bei der Versicherung für den einen Chirurgen (diesen habe ich auch einen Befund Ordner erstellt),da ich nicht wusste welche Daten er von mir an den Neurologen weitergibt,(was ich bisher immernoch nicht weiß) habe ich für den Neurologen eine extra Befunde Mappe erstellt welche ich ihm14 Tage vor Termin habe zukommen lassen.
Auf diese ist er aber nicht eingegangen.
Hat sich bedankt und mir wieder zurück gegeben.
Daher ist das Gutachten auch sehr fehlerhaft.
Ich habe ihn gefragt ob er die Befunde würdigt was er bejaht hat,aber dann doch nicht getan.
Was kann ich nun tun? Die Gutachten zerlegen,meine Anwältin bitten direkt zu klagen?
Der Weitergabe dieses falschen Gutachten wiedersprechen (bei der Versicherung?).
Lg
 

beutlers

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Hallo Micha1972,

haben die Ärzte eine Homepage, guck mal was dort zum Thema Datenschutz steht. Bei mir ist das FIMB Institut vom Gericht beauftragt worden. Dort steht beim Datenschutz, das der zu Begutachtende die Schweigepflichtentbindung sowie die Datenschutzerklärung unterschreiben muss.

Hast Du eine Kopie der Datenschutzerklärung, was steht da genau drauf? Das die Versicherung dem Arzt Deine Daten weiterleiten darf? Der Arzt benötigt von Dir auch eine Unterschrift, das er die Daten weiterleiten darf.

Schau Dir das alles nochmal genau an.

Lg beutlers
 
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