• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Puv

meister1

Nutzer
Registriert seit
11 Dez. 2012
Beiträge
1
hatte vor zwei jahren ein privates unffal .folgen oberschenkelbruch und rissquetschwunde am kopf.der unfall wurde der puv gleich mitgeteilt. nach ein jahr hatte ich ein gutachten von der puv . de gutachter stellte nur 10% invalidität fest,was für mich nicht nachvollziehbar ist. Weil ich jetzt ein beinverkürzung über 2 cm habe und sprachprobleme habe(stottern) und nach der heilung auch noch sehr starke kopfschmerzen und schmerzen im bein habe. ich habe gleich danach mit der Versicherung gesprochen ,und sie sagten ich soll ein ggengutachten ersttelen.Meine frage an euch wäre wie ich jetzt weitergehen soll. DANKE
 
Hallo Meister,

so ganz verstehe ich deine Frage ehrlich gesagt nicht.

Was genau möchtest du wissen?

Was du als nächstes tun kannst, wenn du mit der Bewertung deiner Invalidität nicht einverstanden bist, hat die die Versicherung ja bereits beantwortet.

Also, was für eine Antwort erwartest du von uns?
Vielleicht könnten wir besser verstehen wie deine Frage gemeint ist und dir besser antworten, wenn du etwas detaillierter schreiben würdest:

-was genau ist passiert?
-welche Diagnosen wurden gestellt?
-welche Einschränkungen hast du noch (wenn die Beinlängendifferenz dir z. B. gar keine Probleme machen würde, dann wäre da ja auch keine Invalidität... und über Probleme / Einschränkungen diesbezüglich hast du hier nichts berichtet)?
-was hat das Stottern mit dem Unfall zu tun, woher genau kommt das (SHT? PTBS? oder was?)?

Gruß
greek
 
Hallo,
ich glaube da läuft was falsch !
Schau mal ob Deine AUB's die endgültige Regulierung drei Jahre nach Unfall vorsieht?
Fordere eine Begutachtung vor Ablauf des dritten Jahres an.
Mit PUV alles schriftlich nichts telefonisch!
Um mehr Hilfe im Forum zubekommen braucht man mehr Infos von Dir …
Hat der Versicherung den Schaden schon reguliert ,hast Du Verzichtserklärung
unterschreiben ,hast Du dem letzten Gutachten schriftlich widersprochen ,
Was für Gutachten ist erstellt worden ,etc.?

Du kannst über die Suchleiste PUV angeben und viele ,viele nützliche Infos holen !

Grüße doro
 
Oberschenkelbruch, Kopfverletzung

Hallo Meister,

Deine private Unfallversicherung hat ein Gutachten erstellen lassen.

Es wurde (nur) 10 % Invalidität festgestellt ( wurde auch ausbezahlt ? ).

Liegt Dir das Gutachten in Kopie vor? Wenn nicht, anfordern!

Dein Bein ist um 2 cm verkürzt ! Hinkst Du ? Wie stark ? Wie behindert fühlst Du Dich ?

Das Stottern ist erst nach dem Unfall aufgetreten? Das können Zeugen bestätigen?


Meiner Meinung nach brauchst Du kein Gegengutachten.

Schreibe der PUV, dass Du zum Ende des 3. Unfalljahres ein weiteres Gutachten einforderst.



Es geht um Dich, um Deine Entschädigung, Du bist versichert und hast auch die Prämien hierzu bezahlt.

Melde Dich hier bitte unbedingt nochmal. Es wird Dir hier geholfen werden.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf Gutachten der PUV. Kann man Versicherung auch ohne Anwalt auf BGH Urteil hinweisen und daraufhin eine Regulierung erreichen? Oder sollte man warten und in der drei Jahres-
Frist ein weiteres Gutachten anfertigen lassen?
LG
avarisa
 
Hallo avarisa,

sicher kannst du auch ohne Anwalt Druck auf die PUV ausüben! Wichtig ist, dass du Alles per Einschreiben mit Rückschein schickst! Natürlich auch Kopien der schreiben samt Absendedatum abheftest.
Aber auch dann kann es sein, dass die Versicherer sich doof stellen: gern auch mal anrufen, oder ne Mail oder Brief schicken mit dem Hinweis : es sei doch Alles erledigt-was wollen sie denn, welche Langzeitfolgen?.. natürlich ohne Datum und erkennbare Unterschrift, halt nix Gerichtsverwertbares!

Schau mal hier:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=274421#post274421

LG
Aramis
 
Grüß Dich, Meister und grüß Dich auch, Avarisa!

01
Es stimmt, was Avarisa sagt: Man kann jährlich, spätestens zum Ende des 3. unfalljahres Neubemessung verlangen.
Nur: Dann gerät man ja schon wieder in die Finger von einem der ehrenwerten Versicherungsbegutachtungsinstitute, wenn man das von der Versicherung verlangt.


02
Nirgends steht, dass die Begutachtung die Versicherung durchführt. Das darf man auch so machen:

Man beauftragt einen geeigneten Arzt damit, den Schaden neu zu bemessen. Der sollte aber, und da liegt ein Problem, mit einem Juristen zusammenabreiten, der ihm zeigt, auf was es nach den Versicherungsbedingungen ankommt! Sonst wirds Murks.

03
Davon erfährt die Versicherung erst mit Eingang des Gutachtens etwas. Und das macht man so, dass das Gutachten eine knappe Woche vor Ende des 3. Unfalljahres eingeht. Denn nach Ablauf dieses dritten Jahres hat die Versicherung ihr Recht veloren, Dich zu einem Arzt zu schicken, den sich die Versicherung aussucht.

04
Die Sprachstörung macht mich aber wach. Ist da vielleicht eine Wortfindungsstörung drin? Du willst "Beil" sagen heraus kommt "Bett"? Konzentrationsstörung, Merkfähigkeit und Gedächtnis womöglich getroffen?

05
Meggy hat Recht. Melde Dich und belibe mit uns in Kontakt. Der Schachzug, den ich oben skizziert habe, ist durchführbar, aber durchaus schweirig einzufädeln.
Wir helfen Dir schon. Keine Sorge.

ISLÄNDER
 
Sers. Isländer
ist immer wieder toll wie Du Dich einbringst für uns Unfallopfer, Danke an dieser Stelle.
Aber Freund "meister1" gehört wohl leider zu den Kandidaten, die nur eine Frage stellen und nachdem die beantwortet wurde, nie wieder ins Forum zurückkehren. Letzte Anmeldung war am 17.12.2012.
Davon gibt es leider immer wieder einige, abgreifen und verschwinden.
Von daher freue ich mich immer über diejenigen, die dem Forum auch länger treu bleiben und ihre Erfahrungswerte weitergeben oder als Anwalt etc. ehrenamtlich ihre Hilfe zur Verfügung stellen.

LG Lara
 
Hallo Zusammen,

kleine Ergänzung noch zu Isländers Ausführungen:

Nach dem neuem VVG muss die Gesellschaft ihr Recht zu einer Neubemessung (§ 188 VVG) in Zusammenhang mit der Leistungserklärung ausdrücklich erklären.
Gibt es woe so oft keine Leistungserklärung kann die PUV auch auf keiner Neubemessung bestehen.

Es ist immer empfehlenswert, sich mit seinem Anwalt bei der genannten Grundlage auf eine Klage auf die Erstinvalidität oder Neubemessung abzustimmen (Isländer weiß sicherlich, was ich denke) ;)
 
Hallo,
nunmehr habe ich beide Gutachten vorliegen, orthopädisch/chirurgische und neurologisches. Beide Gutachter haben am Ende erklärt das es wohl keine Besserung mehr eintreten wird.
Jetzt meine Frage, was steht mir noch bevor bei der Aussage: Deutliche Entkalkung des gesamten Fußes mit deutlicher Minderung des Mineralsalzgehaltes.

LG
avarisa
 
Top