Grüß Dich, Meister und grüß Dich auch, Avarisa!
01
Es stimmt, was Avarisa sagt: Man kann jährlich, spätestens zum Ende des 3. unfalljahres Neubemessung verlangen.
Nur: Dann gerät man ja schon wieder in die Finger von einem der ehrenwerten Versicherungsbegutachtungsinstitute, wenn man das von der Versicherung verlangt.
02
Nirgends steht, dass die Begutachtung die Versicherung durchführt. Das darf man auch so machen:
Man beauftragt einen geeigneten Arzt damit, den Schaden neu zu bemessen. Der sollte aber, und da liegt ein Problem, mit einem Juristen zusammenabreiten, der ihm zeigt, auf was es nach den Versicherungsbedingungen ankommt! Sonst wirds Murks.
03
Davon erfährt die Versicherung erst mit Eingang des Gutachtens etwas. Und das macht man so, dass das Gutachten eine knappe Woche vor Ende des 3. Unfalljahres eingeht. Denn nach Ablauf dieses dritten Jahres hat die Versicherung ihr Recht veloren, Dich zu einem Arzt zu schicken, den sich die Versicherung aussucht.
04
Die Sprachstörung macht mich aber wach. Ist da vielleicht eine Wortfindungsstörung drin? Du willst "Beil" sagen heraus kommt "Bett"? Konzentrationsstörung, Merkfähigkeit und Gedächtnis womöglich getroffen?
05
Meggy hat Recht. Melde Dich und belibe mit uns in Kontakt. Der Schachzug, den ich oben skizziert habe, ist durchführbar, aber durchaus schweirig einzufädeln.
Wir helfen Dir schon. Keine Sorge.
ISLÄNDER