• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV zur Regulierung aufgefordert

Lapierre

Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2012
Beiträge
51
Hallo liebe Forumsmitglieder.
Nachdem nun die ärztlche Behandlung abgeschlossen ist, das Gutachten der BG erstellt wurde und eine vorläufige MdE erteilt wurde gehe ich nun das Thema PUV an.
Neben dem BG-Gutachten habe ich mir ein privates GA erstellen lassen, das ich der PUV mit der Aufforderung zur Regulierung des Schadens mitgeschickt habe.
Ich weiß, dass MdE, GdB und Gliedertaxe nichts (bzw. nur teilweise) miteinander zu tun haben.
Mein (spezieller) Fall ist in der Gliedertaxe nicht beschrieben. Ich habe meine Hand bzw. meine Finger noch, habe aber auf Grund der Ausfälle beider Nerven (medianus und ulnaris ab Handgelenk) erhebliche Einschränkungen (massiver Sensibilitätsverlust, aufgehobene Schutzsensibilität, Bewegungseinschränkung, Kraftverlust, Verlust der Feinmotorik, Krallenfehlstellung). Außerdem funktioniert nur noch eine Arterie, was bedeutet, dass die Hand relativ schnell kalt wird.

Hat jemand (ich denke da speziell an Meggy;)) Erfahrung wie die PUV dies einstufen könnte?

Liebe Grüße

Lapierre
 
Hallo La Pierre,

lies dir mal folgenden Anhang durch. Ich denke bei Dir wird wahrscheinlich Hand im Handgelenk , d.h. 55 % richtig sein.

In dem beigefügten PDF Dokument findest du auch ziemlich am Schluss das
Kapitel Teilfunktionsstörungen.


Thimonreiten


P.S. Welchen Gutachter hast du nun genommen für deine Sache?
 

Anhänge

  • Besonderheiten gutachterl.Beurt.PUV.pdf
    166.1 KB · Aufrufe: 58
Invaliditätsgrad PUV

Hallo Lapierre,

Dein Unfall war im August 2011, eigentlich hättest Du jetzt noch kein
privates Gutachten (dieses musst Du leider auch selbst bezahlen) erstelllen
lassen müssen. Die einfache Bestätigung Deines Arztes (ca. 10 €, die Dir
die Versicherung auch erstattet hätte) wäre zur Bestätigung der Invalidität
(= verbleibende Dauerfolgen) ausreichend gewesen.

Die PUV wird auf Dein Verlangen hin jetzt einen Gutachter beauftragen der
Deine Invalidität (die auf Dauer verbleibt) bemessen wird.

Welche verbleibenden Funktionsbeeinträchtigungen Deiner Hand (auch Arm)
dieser Arzt erkennt musst Du leider jetzt noch abwarten.

Bei mir hat die endgültige Bemessung der Invalidität (3 Gutachten) etwas mehr
als 3 Jahre gedauert.

Melde Dich bitte mit dem Ergebnis des Gutachtens wieder um dieses zu prüfen.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, stelle sie, werde Dir gerne antworten.


Viel Glück und alles Gute

Meggy
 
Hallo Thimonreiten und Forumsmitglieder,


gibt’s eine andere Möglichkeit das zu lesen ?
(leider habe ich kein zugriff auf diese Datei).
Ich habe ähnliche Einschränkung ( Skiunfall -Schulter und Arm, 2 OP-s und 2 Narkosenmobilisierung und über 100 KG hinter mir ) ,im August ist meine I PUV BGA und ich würde mich gern vorab informieren was auf mich zukommt ?
Ich habe gegoogelt - und nix gefunden… :(
Danke !
Vg an Euch
doro
 
hallo doro

hier die Angaben zu dem oben genannten Artikel:

Besonderheiten der gutachterlichen Beurteilung für die Private Unfallversicherung
Autoren: Dr. med Peter Tändler und Dr. med Frank Schröter
Erschienen in der Medizinische Sachverständige 99 (2003) No 4

Der 6-seitige Artikel wurde erstellt, anlässlich des 8. Jahrestagung des Initiativkreises Medizinische Begutachtung am 2.11.2002, wo Dr. Tändler einen Vortrag gehalten hat.

Vielleicht helfen dir die Angaben und du kannst danach googeln und ihn so doch irgendwie lesen.

LG Teddy
 
Hallo La Pierre,

P.S. Welchen Gutachter hast du nun genommen für deine Sache?

Hallo Thimonreiten.
Bezüglichdes GA schicke ich dir eine PN. Möchte den Namen hier nicht öffentlich machen.
Besten Dank für deinen Link. Werde mir den Text bei dem heutigen Schmuddelwetter mal durchlesen.

Liebe Grüße
Lapierre


Hallo Lapierre,

Dein Unfall war im August 2011, eigentlich hättest Du jetzt noch kein
privates Gutachten (dieses musst Du leider auch selbst bezahlen)
Viel Glück und alles Gute

Meggy

Hallo Meggy.
Auch dir vielen Dank für deinen Beitrag.
An das GA bin ich relativ "günstig" rangekommen. Ich hatte den Hintergedanken, dass die PUV dieses vielleicht als Grundlage nehmen würde. Außerdem habe ich es an Versorgungsamt geschickt als Anlage zu meinem Antrag auf GdB.
Auf dein Angebot für weitere Hilfe komme ich gerne zurück.
Thimonreiten schreibt ja, dass wohl der Handwert, also 55%, die Grundlage sind. Die entscheidende Frage wird ja sein wieviel % davon ermittelt werden. Bin ja mal gespannt wie es weitergeht.
Wenn die PUV mir ein Schreiben zur Begutachtung schickt werde ich mit Sicherheit nochmal Fragen haben.

Liebe Grüße

Lapierre
 
Hallo Forumsmitglieder.

Nachdem sich bei mir mal wieder etwas getan hat, möchte ich über den aktuellen Stand berichten.

Meine PUV hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie meine Befundberichte zu einem Dr. M. aus S. schickt. Dieser soll eine Bewertung vornehmen. Auf Grund dieser Bewertung will mir die PUV einen Vorschuß zahlen.

Muss ich etwas Bsonderes beachten?

Bei Neuigkeiten werde ich wieder berichten.

Gruß

LaPierre
 
Hallo LaPierre

das sind doch gute Nachrichten von der PUV.

Für ein Gutachten zur Feststellung des Invaliditätsgrades ist es jetzt noch zu früh.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo LaPierre

Für ein Gutachten zur Feststellung des Invaliditätsgrades ist es jetzt noch zu früh.


Viele Grüsse

Meggy

Hallo Meggy.

Ja ich weiß, das wird wohl kurz vor Ablauf der 3-Jahresfrist erstellt.

In einem anderen Beitrag hast du ja ganz aktuell von einer Frage eines anderen Nutzers geschrieben. Es geht dabei um eine Rückzahlung des von der PUV gezahlten Vorschusses. Ich kann diesen Beitrag aber nirgendwo finden.

Da mir die PUV ja auch einen Vorschuss zahlen will ist diese Thema natürlich sehr interssant für mich.

Gruß

LaPierre
 
Hallo LaPierre,

schreibe gerade mit dem Tablet, leider kann ich bei der Suchfunktion nichts eingeben.

Probiere mal (ich meine erinnern zu können)
"Rückforderung PUV"
"Rückzahlung PUV"

Unter den heutigen Beiträgen kannst Du auch unter "Selber Gutachter?" zu dem Thema lesen.

Bisher ist jedoch (jedenfalls nicht mir) noch nichts bekannt, dass schon einmal an die PUV
zurück bezahlt wurde.

Mache Dir darüber auch keine Gedanken mehr, die Versicherungen zahlen eigentlich immer viel
weniger voraus als es dem Verunfallten eigentlich zusteht.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo LaPierre

das sind doch gute Nachrichten von der PUV.

Für ein Gutachten zur Feststellung des Invaliditätsgrades ist es jetzt noch zu früh.


Viele Grüsse

Meggy

Hallo zusammen.

In meinem Fall gibt es Neuigkeiten, die sehr überraschend für mich sind. Zunächst einmal war ja geplant, dass die PUV eine Beurteilung nach Aktenlage in Auftrag gibt dann eine Vorauszahlung leistet.

Nun ist alles anders gekommen. Der GA meinte wohl, dass auf Grund der komplexen Verletzung eine Beurteilung nach Aktenlage nicht durchgeführt werden kann und ich mich persönlich vorstellen muss.

Nun habe ich (14 Monate nach Unfall) einen Anruf von der PUV erhalten und man hat mich um schriftliche Mitteilung meiner Kontodaten gebeten. Ich habe dann gefragt ob es um die angekündigte Vorauszahlung ginge, worauf mir der Sachbearbeiter geantwortet hat: "Nein, es geht um eine abschließende Zahlung".

Was ich davon jetzt halten soll weiß ich allerdings nicht. Noch kenne ich keine Fakten (weder GA, noch Begründung der PUV).

Muss nun abwarten bis ich was offizielles in Händen habe und schätze mal, dass ich dann dringenden Beratungsbedarf habe.

Liebe Grüße

Lapierre
 
Top