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PUV - Zinsen ab welchen Zeitpunkt ?

biggimaus

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Juni 2016
Beiträge
146
Hallo @All

wer weiß was ;-) hier über die Suche und im iNet bin ich nicht wirklich "schlauer" geworden.

Auszug aus meiner AUB -
"Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als sie der Versicherer bereits
erbracht hat, so ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu Verzinsen."

Sehe ich hier gerade den Wald vor lauter Bämen nicht ? Zählen die 5% ab Erstgutachten oder der Unfall.

Allen ein sonniges Wochenende
Biggimaus
 
Hallo Biggimaus,
das sollte ab Feststellung der höheren Invalidität fällig werden.
Bedeutet: PUV stellt Invalidität von 30% fest und zahlt diese aus. Beim Gutachten am Ende der 3 Jahresfrist werden nun 40% Invalidität festgestellt. Gibt es erst mal einen Nachschlag und dann wird dieser Betrag ab Fälligkeit der Entschädigung Erstfeststellung des Schadens entsprechend verzinst. Die Frage ist bei Klage wird ab Anhängigkeit auch 5 % über dem Basiszinssatz verzinst, ob dies dann noch drauf kommt kann ich leider nicht sagen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe

MERCIE .... hast mal wieder Licht ins Dunkle gebracht ....

Wünsche Dir einen sonnigen Sontag

Grüße Biggimaus
 
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