Hallo @All
wer weiß was ;-) hier über die Suche und im iNet bin ich nicht wirklich "schlauer" geworden.
Auszug aus meiner AUB -
"Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als sie der Versicherer bereits
erbracht hat, so ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu Verzinsen."
Sehe ich hier gerade den Wald vor lauter Bämen nicht ? Zählen die 5% ab Erstgutachten oder der Unfall.
Allen ein sonniges Wochenende
Biggimaus
wer weiß was ;-) hier über die Suche und im iNet bin ich nicht wirklich "schlauer" geworden.
Auszug aus meiner AUB -
"Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als sie der Versicherer bereits
erbracht hat, so ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu Verzinsen."
Sehe ich hier gerade den Wald vor lauter Bämen nicht ? Zählen die 5% ab Erstgutachten oder der Unfall.
Allen ein sonniges Wochenende
Biggimaus