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PUV: Welcher Invaliditätsgrad bei Hüftkopfnekrose

H2O

Mitglied
Registriert seit
23 Aug. 2012
Beiträge
42
Bei einer Hüftkopfnekrose, die auf Dauer zu einem künstlichen Hüftgelenk führt, wie hoch wäre aus eurer Sicht in etwa der Invaliditätsgrad? 2/10 des Beinwertes oder 3/10 des Beinwertes oder....? Die Beweglichkeit des Beines ist bereits jetzt eingeschränkt, Rennen, langes Laufen etc. ist z.B. nicht mehr möglich.
 
Hallo H20,

auch wenn Du einen Beitrag von mir bereits negativ ausgelegt hast
(Santiago de Compostella) antworte ich Dir.

Unter anderem habe ich eine Humeruskopfnekrose (Oberarmkopf-Nekrose).

Das 2. Gutachten hat bereits die Implantation eines künstlichen Schultergelenks
angedeutet (Inverse Prothese).

Hier die Ergebnisse der Gutachten (jeweils im Auftrag der PUV erstellt):

1. Gutachten 6/10 = 42 % Invalidität

2. Gutachten 2/ 7 = 20 % Invalidität

3. Gutachten 4/10 = 28 % Invalidität


Mein (sofort nach Unfall) inplantiertes künstliches Hüftgelenk (Hüft-Tep) wurde
bei 2 Gutachten mit 7/20 = 24,5 % Invalidität bewertet.

Arm/Beinwert ist bei meiner PUV (wie üblich) jeweils 70 %.


Viele Grüße

Meggy
 
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Hallo Meggy,

vielen lieben Dank für dein Feedback trotz meiner erlichen Bemerkung. Zum Thema "Santiago de Compostella" kann ich nur sagen, dies ist nun mal meine Meinung und dies hatte nichts mit dir als Person zu tun.

Also noch einmal vielen lieben DANK für die hilfreiche Rückmeldung!
 
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