• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV - Was tun wenn ich mit dem Gutachten nicht zufriedenem bin?

Hallo Julian,

ich darf noch etwas aus meiner eigenen Erfahrung nachtragen. Ich hatte selbst vor geraumer Zeit im re Knie 2 Meniskusrisse, die operativ behoben wurden. Der GA hat dann bei mir im Knie einen Dauerschaden von 1/20 !!! festgestellt. Sicher muss jeder Fall individuell beurteilt werden, aber mir scheinen bei Dir die 1/20 nicht so ganz falsch zu sein.

Grüße

Dieter
 
Danke euch für die Rückmeldung.
Es handelt sich allerdings nicht um eine Meniskusverletzung, sondern um einen Innenbandriss und einer Patellaluxation.
Im Gutachten ist auch nicht alles aufgenommen worden, wann ich erzählt habe. Zum Beispiel die Instabilität wird gar nicht erwähnt.

hab’s nun einem Anwalt gegen. Ich finde 1/20 super gering
 
Eine Frage noch. Festgestellt wurde nun eine Invalidität von 1/20.

Gibt es hier Erfahrungen ob beispielsweise ein Gegengutachten 3/20 belegen kann?

Oder ist das zu weit entfernt von 1/20?

kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es bei einem neuen Gutachten solche Differenzen gehen kann.
Hat da jemand Erfahrungen mit?

und eine weitere Frage lautet, wenn ich einen Gegengutachten erstellen lasse, wo beispielsweise 3/20 rauskommen, kann der PUV das das wieder abstreiten und nochmal ein neues Gutachten anfordern?
 
Hallo Julian,

was sagt eigentlich Dein behandelnder Arzt zu der Einschätzung von 1/20 ? Frag den doch, der hat ja wohl kein eigenes wirtschaftliches Interesse !!

Grüße

Dieter
 
hallo Julian,

Grundllegen einmal ist die wichtigste Angabe in dem Gutachten ob nach Ablauf der 3 Jahres Frist ein neues Gutachten erstellt werden soll oder ob die 1/20 Endschaden sind!

Ein Rechtsanwalt ist eigentlich kein Fehler, aber das beste was er aktuell erwirken kann ist nach 3 Jahren ein neues Gutachten! Den bis zum 3 Jahr kann noch eine Besserung eintreten.

Liest sich jetzt Blöd ist es vielleicht auch: Was für Diagnosen hast du von Fachärzten? am besten Chefarzt oder ähnliches!

Deine schwammigen Angaben bringen dir nichts, überhaupt nichts! Der Gutachter meist kein Fachspezialist (bei dir für Knie) schaut was die zuvor behandelnden Ärzte geschrieben haben und versucht diesen nicht zu wieder sprechen!

Der Gutachter handelt nicht als Arzt und stellt keine eigenen Diagnosen, sondern ermittelt einen Istzustand der Beweglichkeit, er fragt dich nach deiner Medikation uns du sagst ich brauch nur noch die hälfte an IBU usw. und er macht Schlussfolgerungen! Er selbst weis nicht wie man sich an so eine Verletzungen gewöhnen kann, zb. andere Schuhe, Treppen am Geländer gehen usw. aber du brauchst weniger Medikamente = weniger Schmerzen = weniger Einschränkungen.

Wenn dir nicht ein Chefarzt, oder ähnliches, sagt das dein Knie Kernschrott ist kannst du 15 Monate nach dem Unfall keinen Blumentopf gewinnen!

Mach dir einen Termin in einer Fachklinik, schau das in der Diagnose angegeben ist ob von einer Besserung auszugehen ist und reiche die Diagnose bei deiner PUV ein, mit der Angabe das eine Begutachtung nach der 3 Jahresfrist zu empfehlen ist! Alles andere ist mumpitz.

Herrlichehrlich

GSXR
 
Hallo, aus Erfahrung kann ich dir sagen wenn du mehr willst kommst du um einen Anwalt und anschließend eine Gerichtsverhandlung nicht rum.
Versicherungs Gutachten 2/10 beinwert Gerichts Gutachten 6/10 beinwert.
Mfg
 
Das habe ich getan :)
Danke für die hilfreiche Antwort.

was hattest du für eine Verletzung?
 
Top