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PUV - Was tun wenn ich mit dem Gutachten nicht zufriedenem bin?

JulianH

Mitglied
Registriert seit
19 März 2019
Beiträge
67
Hallo zusammen,
ich hatte ein Gutachten im November für meine PUV. Es ging um mein Knie.

Mit der festgelegten Invalidität bin ich absolut nicht einverstanden.

Was habe ich nun für Möglichkeiten?

Gegengutachten? Wird das überhaupt anerkannt?

Danke euch
 
Hallo JulianH,

zunächst einmal: Warum bist Du mit der Einschätzung der Invalidität nicht zufrieden. Hältst Du sie für zu niedrig? Wurden falsche Grundwerte verwendet?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Julian,

mit Deinen ungenügenden Angaben zur Verletzung, verbleibenden Schäden, den beauftragen Gutachter und er Einschätzung kann man so nichts
sagen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Julian

Hast du deinen Versicherungsvertrag studiert, was darin für diesen Fall geregelt ist?

War es das erste Gutachten? Wie lange ist der Unfall her?

LG
 
Hallo Julian,

ich würde erstmal eine genaue Schilderung Deines Verletzungsbildes liefern; dann, was der Gutachter der PUV für einen Invaliditätsgrad festgestellt hat. Erst dann ist eine ungefähre Einschätzung hier möglich. Dann solltest Du mal in Deine Bedingungen schauen, welche Möglichkeiten Du in einem solchen Fall hast, wenn die Meinungen auseinander gehen. In aller Regel steht in den Bedingungen, dass Du die Möglichkeit hast, ein Gegengutachten zu initiieren. Das muss aber expressiv verbis in den AUB stehen, es gibt Bedingungen, die das NICHT vorsehen. Also Achtung! Ich kann nur sagen, dass es gängige Gepflogenheiten der PUV ist, die Unfallfolgen ihrer Kunden in den Keller schätzen zu lassen, dafür stehen der Asserkuranz auch leider immer genügend Mediziner zur Verfügung. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Ich halte Dir die Daumen.

Dieter
 
Zunächst einmal herzlichen Dank für die Antworten.
Ich schildere meinen Fall etwas genauer und hoffe noch genauere Einschätzungen von euch zu bekommen.

Unfall war vor ca. 14 Monaten. Beim Sport ist das Knie raus gesprungen und das Innenband gerissen

keine op.

noch heute habe ich folgende Probleme:
Länger gehen, Knie wird dick.
Instabilität. Knicke oft nach innen weg.
Treppen gehen schmerzt
Wenn ich länger sitze, habe ich Probleme beim aufstehen
wetteränderung merke ich sofort
Beugen geht nicht wie vorher
In die Knie gehen geht auch nur teilweise

mir ist bewusst das es schwammige Aussagen sind. Hoffe damit könnt ihr was anfangen.

allerdings erscheinen mir 1/20 doch extrem wenig.

in meinen Versicherungsbedingungen finde ich nichts zum Thema Gegengutachten.

was meint ihr?
 
Hallo Julian,

wieso glaubst Du, dass 1/20 zu wenig sind? Ist in Deinen Versicherungsbedingungen etwas anderes zum Thema "Kniebandriss mit nachfolgenden Einschränkungen der Beweglichkeit des Knies" zu finden? Wenn Du die 1/20 anzweifelst und in Widerspruch gehst, musst Du dies auch begründen. Dies könnte zum Beispiel damit erfolgen, indem Du aus den Versicherungsbedingungen dazu zitierst (falls dazu etwas anderes in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurde).

Da keine OP erfolgte, wäre mal zu klären, ob das Innenband wieder von allein zusammen gewachsen ist. Oder trägst Du eine Knieschiene als Stabilisierung?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Danke für die Rückmeldung.

es kann nicht sagen ob das Innenband wiederhergestellt ist.
Ich kann nur sagen was ich aktuell noch für Probleme habe. Sieht in meinem letzten Beitrag.
die Frage war für mich ob durch die Beschwerden nicht 1/20 zu wenig ist.
reines Gefühl.
In meinen Bedingungen steht nichts anderes
 
Hallo Julian,

von einem Sporttherapeuten, der Fußballer betreut, weiß ich, dass ein Riss des Innenmeniskus tatsächlich von allein heilen kann. Allerdings dauert das ca. 430 Tage ohne Belastung.

Du solltest noch mal ein MRT oder eine Arthroskopie machen lassen, meine Empfehlung.

Viele Grüße Jani
 
Hallo Julian,

in aller Regel steht in den AUB, dass sowohl der Versicherer als auch der Versicherte den Grad der Invalidität jährlich neu bemessen lassen kann. Das Recht steht dem Versicherten meist 3 Jahre zu. Kuck mal unter "Wann sind die Leistungen fällig" in Deinen Bedingungen nach. Dort müsste sich was finden lassen, was in diese Richtung geht.


Grüße


Dieter
 
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