meisterlampe
Nutzer
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Hallo,
ich habe eine PUV nach den AUBs 99, die mein Vater für mich abgeschlossen hat. Nun hatte ich einen Unfall und werde wahrscheinlich auch eine Rentenleistung bekommen. Laut dem § 12 I der AUB ergibt sich folgendes:
§ 12 Rechtsverhältnisse am Vertrag beteiligter Personen
I. Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), so steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht dem Versicherten, sondern dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben dem Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Hat jetzt eigentlich mein Vater einen Anspruch für eine Rente, weil ich einen Unfall hatte? Kann nicht sein, oder? Ich meine wir sind uns einig, dass ich die Zahlungen bekomme, es ergeben sich aber in diesem Zusammenhang auch viele andere Fragen:

ich habe eine PUV nach den AUBs 99, die mein Vater für mich abgeschlossen hat. Nun hatte ich einen Unfall und werde wahrscheinlich auch eine Rentenleistung bekommen. Laut dem § 12 I der AUB ergibt sich folgendes:
§ 12 Rechtsverhältnisse am Vertrag beteiligter Personen
I. Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), so steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht dem Versicherten, sondern dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben dem Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Hat jetzt eigentlich mein Vater einen Anspruch für eine Rente, weil ich einen Unfall hatte? Kann nicht sein, oder? Ich meine wir sind uns einig, dass ich die Zahlungen bekomme, es ergeben sich aber in diesem Zusammenhang auch viele andere Fragen:
- Da mein Vater der Rentenberechtigte wäre, werden die Rentenzahlungen auch nur mit seinem Ertragsanteil besteuert?
- Wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn er den Anspruch an mich, eine weitere Person oder einem Unternehmen abtritt?
- Darf er die Invaliditätsleistungen mir einfach geben oder ist das dann eine Schenkung?
- Wie wird das Ganze bei einem Vorschuss behandelt?