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PUV - Versicherungsleitung/ Angebot

Tüddel

Nutzer
Registriert seit
1 Feb. 2012
Beiträge
1
... 2. Versuch

Für meine 87 jährige – noch sehr aktive (!) – Mutter.
Ärztliches Attest:
Nach einer Schulterverletzung besteht ein Dauerschaden mit Bewegungs- und Belastungseinschränkung des linken Armes.
Antwort (Auszüge) der Versicherung:
…Wir bieten Ihnen deshalb sofort xxx € an. Das entspricht einer Gebrauchsbeeinträchtigung des linken Armes von 1/10. Auf alle weiteren Prüfungen verzichten wir.
….. Unser Angebot gilt 4 Wochen
…Vergleich und Abfindungserklärung: Gegen Zahlung des genannten Betrages erkläre ich alle Ansprüche auf Zahlung der Invaliditätsentschädigung für endgültig abgefunden!
Unsere Fragen:
- Was bedeutet die Abfindungserklärung für ggf. später eintretende Schäden?
- Ist ein „ 1/10 Angebot“ eine gebräuchliche Regelungsabwicklung? Oder eine schnelle Schadenbegrenzung/ -abwicklung?
Für Unterstützung und Informationen bedanken wir uns schon einmal vorab!

Grüße aus dem Norden der Republik
Tüddel
 
Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum.
In Deinem Vertrag mit der PUV steht sicher drin, das die späteste Feststellung von Schäden 3 Jahre nach Unfall erfolgt. Dabei sind dann eventuelle Spätfolgen mit zu berücksichtigen. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt weder eine Feststellung noch eine Berücksichtigung. Die Feststellung nach Invalidität (1/10) ist in der PUV richtig und üblich. Die entsprechende Grundlage ist in den Verträgen enthalten. Ob der Wert von 1/10 oder eher 1/5 angemessen ist kann Dir nur ein Arzt Deines Vertrauens sagen. Da sind verschiedenste Faktoren zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass die Versicherungen aber eher runterrechnen als zu Gunsten der Verletzten.

Gruß von der Seenixe
 
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