Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo liebe Mitforisten,
ich hatte bei der bei meinem Unfall in 1.2011 zuständigen PUV eine spezielle "Beamtenklausel" versichert, wonach 100 % Invalidität vorliegen, wenn aufgrund der Unfallfolgen eine wirksame Versetzung in den Ruhestand erfolgt.
Das ist bei mir der Fall. Bedingungsgemäß hat die PUV bei meinem ehemaligen Dienstherrn nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass die Versetzung in den Ruhestand nur aufgrund der Unfallfolgen vorgenommen wurde. Die PUV hat auch über die Versicherungsbedingungen hinaus eine entspr. Bestätigung des Amtsarztes erhalten.
Die PUV verweigert die Zahlung weiterhin, weil ich die anspruchsbegründende Kausalität nicht nachgewiesen hätte.
Sie seien wie auch ihr Gutachter der Ansicht, dass die Unfallfolgen nicht allein der Grund für die Dienstunfähigkeit seien - sie unterstellen also meinem ehem. Dienstherrn (einer Stadtverwaltung) und dem Amtsarzt Lügen!
Wie dem auch immer sei: die PUV bezieht sich jetzt auf das o.a. Urteil. Im Internet ist nur der Tenor frei zugänglich. Um zu entscheiden, ob ich tatsächlich klage (nachdem die Bafin nichts unternehmen kann, da das Verhalten der PUV nicht zu beanstanden sei), möchte ich gern nachlesen, ob dieses Urteil die Meinung der PUV stützt.
Der Tenor spricht von Arbeitsfähigkeit und "über 3 Jahre" - Regelungen, die weder im Beamtenstatusgesetz noch im Landesbeamtenrecht vorkommen.
Ich frage mich deshalb, ob ein Gericht die Feststellungen des Amtsarztes und die Entscheidung des Dienstherrn durch eigene Willensbildung ersetzen darf, wie offenbar dort geschehen.
Inzwischen wurde bei einer Nach-Begutachtung meine weiterhin volle Dienstunfähigkeit festgestellt. Aber wenn ein Gericht die Feststellungen des Amtsarztes durch eigene Meinung ersetzen darf, wäre das Risiko einer Klage (zu) groß - worauf die PUV sicher hofft.
Danke für Hilfe.
LG
Lindgren
ich hatte bei der bei meinem Unfall in 1.2011 zuständigen PUV eine spezielle "Beamtenklausel" versichert, wonach 100 % Invalidität vorliegen, wenn aufgrund der Unfallfolgen eine wirksame Versetzung in den Ruhestand erfolgt.
Das ist bei mir der Fall. Bedingungsgemäß hat die PUV bei meinem ehemaligen Dienstherrn nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass die Versetzung in den Ruhestand nur aufgrund der Unfallfolgen vorgenommen wurde. Die PUV hat auch über die Versicherungsbedingungen hinaus eine entspr. Bestätigung des Amtsarztes erhalten.
Die PUV verweigert die Zahlung weiterhin, weil ich die anspruchsbegründende Kausalität nicht nachgewiesen hätte.
Sie seien wie auch ihr Gutachter der Ansicht, dass die Unfallfolgen nicht allein der Grund für die Dienstunfähigkeit seien - sie unterstellen also meinem ehem. Dienstherrn (einer Stadtverwaltung) und dem Amtsarzt Lügen!
Wie dem auch immer sei: die PUV bezieht sich jetzt auf das o.a. Urteil. Im Internet ist nur der Tenor frei zugänglich. Um zu entscheiden, ob ich tatsächlich klage (nachdem die Bafin nichts unternehmen kann, da das Verhalten der PUV nicht zu beanstanden sei), möchte ich gern nachlesen, ob dieses Urteil die Meinung der PUV stützt.
Der Tenor spricht von Arbeitsfähigkeit und "über 3 Jahre" - Regelungen, die weder im Beamtenstatusgesetz noch im Landesbeamtenrecht vorkommen.
Ich frage mich deshalb, ob ein Gericht die Feststellungen des Amtsarztes und die Entscheidung des Dienstherrn durch eigene Willensbildung ersetzen darf, wie offenbar dort geschehen.
Inzwischen wurde bei einer Nach-Begutachtung meine weiterhin volle Dienstunfähigkeit festgestellt. Aber wenn ein Gericht die Feststellungen des Amtsarztes durch eigene Meinung ersetzen darf, wäre das Risiko einer Klage (zu) groß - worauf die PUV sicher hofft.
Danke für Hilfe.
LG
Lindgren