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PUV und Invaliditätsabfindung

sixpence4

Nutzer
Registriert seit
2 Okt. 2007
Beiträge
14
Hallo an alle, vor allen an Luise, die immer so schön Antwortet!

Hatte 11/05 Wegeunfall zur Arbeit!
BG alles abgeschlossen, bez. Rente habe 35%.

Doch meine PUV, habe 2
eine mit AUB 99 30.700€ mit 500 Progression, sowie
AUB 2000 mit 55.000 € ohne Progression!

Mein re Bein war von oben bis unten verletzt!
Oberschenkelbruch
Tibiakopffraktur
Fersenbeintrümmerbruch
Muskelverlegung aus Wade, in Fuß wegen Durchlutung
Hautverpfalnzung an dem inneren Srunggelenk wegen absterbenden Gewebes
Muskelschwund re Bein
Taubheit an Narben Unterschenkel(Neuroproblem)
sowie
Schlüsselbeinbruchg mit OP li Schulter.

meine PUV sind sich einig, berechnet nach Beinwert, 2/10 Entschädigung
OSG ist zu 50% beweglich anstatt 20 Grad beweglichkeit noch 10Grad
USG ist zu 1/10 noch brauchbar lt Gutachten BG

Habe beide Inv. Angebote abgelehnt, jetzt wollen die PUV ein eigenes Gutachten machen.

2/10 Beinwert wären 14% und Schulter 3,5%, also zusammen 17,5%

Ist dies reell?
Antworten oder Meinungen wären super, und wie verhällt es sich wenn ich eigenen Gutachten machen lasse

sixpence4
 
Puv

Halo sixpence,

ja ja die lieben Versicherungen.

Also erstmal grundsätzlich Trennung zwischen BG und PUV

BG ermittelen MdB oder GdE, die PUV nach der sogenannten Gliedertaxe.

Schau mal in Deine Bedingungen rein.

So und dann ist ja noch die Frage, inwieweit bist Du noch beeinträchtigt bzw. bleibst Du noch beeinträchtigt?

Bis zu drei Jahre nach dem Unfall können die PUV's durch die Einschaltung eigener Gutachten ermitteln wieviel nach der Gliedertaxe noch übrig ist.

Es gibt sehr viel Literatur zu dem Thema, wie eine Bemessung nach der Gliedertaxe vorzunehmen ist. Schau Dich hier mal um, Bereich private Versicherungen.

Du kannst natürlich auch ein Gutachten erstellen lassen, nur ob das anerkannt wird, bleibt offen.

Lass Dich von doch von der Versicherung begutachten, warte das Gutachten ab, dagegen angehen kannst Du dann immer noch. Aber nimm Dir einen Anwalt. Spezialist ist da aber wichtig.


Lieben Gruß
 
danke reikja,
das mit BG war mir klar, es gimg mir hauptsächlich um das Angebot in Höhe von 17,5%, ist doch ein Witz oder
 
Puv

Hallo Sixpence,

ob das ein Witz der Vers. ist, bleibt abzuwarten, zum Lachen ist es sicher nicht.

Nur ist so, daß ledigliche Funktionsunfähigkeit u. o. Verlust versicherungstechnisch verwertet werden. Leichte Funktionsstörungen bleiben dabei außer acht.

Frage doch einmal nach, wie sie ermittelt haben. Weil eigentlich ist jeder Beinabschnitt nach Gliedertaxe getrennt zu ermitteln, sofern wirklich Funktionsunfähigkeit vorliegt.

Nimm mal Deine Schulter: Schlüsselbeinbruch ist operiert, soweit so gut.

Hast Du jetzt noch Beeinträchigungen? und wenn ja, wie gravierend.

Ich kann Dir nur sagen, bei meinem Partner lag auch eine Schlüsselbeinverletzung vor, ohne OP im Koma verheilt. Gleichzeitig schwere Gehirnerschütterung mit Prellung Hinterkopf. Auch im Koma verschlafen ( 5 Wochen ).
2. Halswirbel war angebrochen ohne Verdrehung. Auch verschlafen.

So, bis heute, Unfall ist 10 Monate her, hat er Probleme mit linkem Arm dergestalt, daß er den Arm nur eingeschränkt bewegen kann. Nun hat er aber auch noch Verletzungen am linken Arm.Z. B. kann er den sogenannten Dachgriff nicht mehr auf beiden Seiten, Schürzengriff nur eingeschränkt, die Fingerspitzen nicht überschmerzempfindlich bei nicht mehr kompletten Faustschluß.
Die Frage ist nun, inwieweit der Schüsselbeinbruch überhaupt noch bewertet wir.
Das Schlüsselbein tut ihm nicht mehr weh.

Also ich denke, der Schlüsselbeinbruch wird gar nicht mehr bewertet. Unsere GA werden sich wohl andere Schauplätze suchen und die sind bei uns reichlich vorhanden.

Wir warten erstmal die bereits angemeldete Untersuchen der privaten UV ab, dann sehen wir weiter. Es ist ja letztendlich so, wir wissen bis heute nur, was der Verunfallte kann bei relativ ruhig verlaufenden Tagen, was er wirklich kann, wenn Arbeiten wieder ansteht, steht noch auf einem anderen Blatt. Unsere erste Begutachtung wird noch während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit stattfinden.

Wichtig ist eigenlich nur.....Ruhe bewahren und nicht die Nerven verlieren.
Hier kommt das Sprichwort in der Ruhe liegt die Kraft wirklich zum Tragen.

Du hast ja schon abgelehnt, ich würde dennoch um Begründung bitten und Fragen warum die einzelnen Beinabschnitte der Gliedertaxen nicht Grundlage der Berechnung waren. Hierzu gibt es sogar juristisches Material, schau Dich mal im Forum um.

Ist doch erstmal nur eine Frage:))).

Viel Erfolg und viel Glück wünschen wir Dir
 
Provokation oder Nichtwissen? Fragen über Fragen

Hallo Sixpence4,

was möchtest Du hier abziehen? Wenn sich der Inhaber eine Versicherungsagentur hier im Forum für Unfallopfer HILFE holen muß (oder ist es eine reine Provokation?), dann ist dies schon sehr bedenklich. Mich verwundert, was und wer so alles eiAgentur aufmachen kann. Ich dachte doch tatsächlich, dass dazu eine solide Ausbildung gehört, scheinbar aber nicht.
Schon in den ersten Schulungen hat man doch seine Ansprechpartner und kann sich über die Leistungen und Verfahren informieren und bekommt entsprechende Hinweise. Wenn Du 2005 einen Unfall hattest, dann solltest Du auch genügend Möglichkeiten gehabt haben. :mad:
Im FAQ-Bereich solltest Du genügend Hinweise finden, wie man damit umgehen kann. Falls es aber Provokation ist, dann TROLLE Dich. Wir werden Dich auf jedem Fall im Auge behalten.

Gruß von der Seenixe
 
Was is denn jetzt los, hab ich irgendjemanden was getan?

Seit dem Unfall, hatte ich mit PUV nur den Schriftverkehr, wenn es um das Krankenhaustaggeld ging!
Invalidität erst nach BG Gutachten hieß es immer wieder, dies ist nun da, und was die PUV anbieten ist nach meiner Ansicht ein Witz!

Erstens wollte ich dies mal kommunizieren, weitehin um Ratschläge bitten, denn so oft, hoffe ich und das für alle, möchte bestimmt niemand solche Probleme wegen eines Unfalles haben, oder ?

Warum so angegiftet seenixe
 
Hallo Sixpence4,
Warum ich so angegiftet bin? Weil Du zum Beispiel kein Wort über die Versicherungsagentur, deren Mitbesitzer Du zu sein scheinst, verlauten läßt. Auch als Du jetzt konkret darauf angesprochen wirst. Und es ist schon ein Unterschied, ob und warum jemand Hilfe benötigt.
Also zu Deinem Fall. BG und PUV haben nichts, aber auch garnichts miteinander zu tun. Das eine ist die gesetzliche Unfallversicherung, geregelt in SGB VII und das andere ist die private Unfallversicherung, die sich nach den abgeschlossenen Bedingungen AUB realisiert. Beide haben auch sehr unterschiedliche Bewertungsbedingungen und der Verweis auf das BG-Gutachten ist der größte Quatsch, den ich bisher gehört habe, da dies unzulässig ist. Dies wegen den unterschiedlichen Bedingungen. Wenn Du also die Liebenswürdigkeit besitzen würdest und Deine AUB mitteilen, dann würde man sicher feststellen, dass eine endgültige Bewertung der Invalidität erst zum Ablauf des 3. Jahres vornimmt und die Bestimmung der Invalidität durch Gutachten (entweder von Dir oder die PUV in Auftrag gegeben) festgestellt wird.
Bis zu diesem Zeitpunkt hast Du ja noch ein wenig Zeit und kannst Dich sachkundig machen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ich denke die Sache ist damit geklärt,
aber das mit PUV und dem BG Gutachten war wirklich so, ich tel. mit denen, als Aussage kam immer wieder "Wenn BG Gutachten da bitte zusenden".
Dann kamen die Unfallreg. hatten das BG Gutachten auswerten lassen, und machten darauf ihr Angebot!

Eine Vers. Schriftlich, die habe ich schon ewige Zeit, ist bei Zurich, die andere ist eine Gruppenunfall über meinen ehem. AG, von der ich keine Infos bekomme, da ich nicht Vertragsinhaber bin, und der Kontakt zu meinem ehem. AG ist auch vorbei, seit dem er mich in meinem Krankenstand im Krankenhaus nach Unfall gekündigt hat!

Von denen die Victoria, war einer selber da, und hat Angebot gemacht.
Nachdem ich dann abgelehnt hatte, wollte er mehr bieten, doch dann war mir ein neues Gutachten doch lieber.

2/10 Beinwert +3,5% für Schlüsselbei

li. Schlüsselbein, Schmerzen beim schlafen und strecken des Armes
Oberschenkelbruch
Tibiakopffraktur
Fersenbeintrümmerbruch
Muskelverlegung aus Unterschenkel in Ferse, zw. Durchblutung
div. neurologische Ausfälle Fußbreich
Hautverpflanzug Innenknöchel
Narben am kpl. re. Bein
Muskelschwund
Arthrose

meiner Meinung nach wären 5/10 eher ok.

sixpence4
 
Hallo Sixpence4,
Wichtig ist auch bei der Privaten Unfallversicherung, welche Schäden verblieben sind. Dies ist das einzige Kriterium. Bei einer Haftpflicht, wenn es um Schadensersatz geht, dann spielen Anzahl, Schwere, Operationen eine Rolle, bei der PUV nur die zum Stichtag festgestellten Schäden. Ich kann Dir also nicht sagen, 5/10 sind oki, es kommt schon auf die verliebenen Schäden an. Wenn Du ein vernüftiges Gutachten zum Termin 3 Jahre erstellen läßt, dann lohnt sich auch der Gang vor ein Zivilgericht. Und die Versicherung wird schlechte Karten haben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Sixpence4,

hier kommt Luise, die immer so schön antwortet.

Für Knochenbrüche und Hautverpflanzungen

Oberschenkelbruch
Tibiakopffraktur
Fersenbeintrümmerbruch
Muskelverlegung aus Wade, in Fuß wegen Durchblutung
Hautverpflanzung an dem inneren Sprunggelenk wegen absterbenden Gewebes
Muskelschwund re Bein
Taubheit an Narben Unterschenkel(Neuroproblem)
Schlüsselbeinbruch mit OP li Schulter​

gibt es keine Invaliditätsleistungen, nur für bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigungen

Für die bleibende Beeinträchtigung des Sprunggelenks steht Dir eine Invaliditätsleistung zu. Ob mit 2/10 Beinwert der Invaliditätsgrad ausreichend bewertet ist, kann ich nicht sagen, jedenfalls ist er falsch. Der Invaliditätsgrad für die Beeinträchtigung des Sprunggelenks bemisst sich nicht nach dem Beinwert (70 %), sondern nach dem Fußwert (Fuß im Fußgelenk 40 %)

OSG ist zu 50% beweglich anstatt 20 Grad Beweglichkeit noch 10Grad
USG ist zu 1/10 noch brauchbar lt Gutachten BG​
Könnte mit ¾ Fußwert = 30 % - 35 % bewertet werden. Hinzu noch 3,5% für das Schlüsselbein.

War das schön genug ?

Gruß
Luise
 
Danke Luise,

nochmal zum Bein

Schlafstörungen, wenn ich auf re. Seite liege, eigentlich unmöglich, wegen Tibiakopf habe ich Probleme bei Kniebeugen, oder sowieso wenn ich in Hocke gehe.

Wie ist es mit den Neurologischen Ausfällen, sowie mit meiner Psyche wegen der Narben, zeige mein Bein kaum mehr, sieht echt scheiße aus!

sixpence4
 
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