• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV und BU zahlen nicht

Thekla

Nutzer
Registriert seit
15 Apr. 2007
Beiträge
22
Mein Freund hatte im letzen Jahr einen schweren Unfall- April 07. Jetzt geht es um die Arbeitsleistung, wurde von der Reha auf 3 - 6 h eingestuft.
Jetzt will die BU nicht zahlen da er ja nicht BU ist. Sein Arbeitgeber nimmt ihn evtl wieder allerdings mit Gehaltsabzug. Von der BG ist auch etwas zu verwarten allerdings haben wir den MdE noch nicht. GdB hat er 80 %. Kann doch nicht sein das man für einen schweren Unfall bestraft wird, sein Leben lang weiter voll arbeiten muß bzw. nebenjobben ohne Ende. Das packt er sowieso nur ein paar Monate, der Mißerfolg ist garantiert. Die BG ist ab Sept draußen und dann stehen wir alleine da. Hat jemand einen Tipp. Danke.

Thekla
 
Hallo Thekla,
warum zahlt die PUV nicht?
Habt Ihr Invalidität angemeldet?
War Dein Freund schon beim Gutachter für die PUV?

Ist die BU eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was sagt dein Freund, kann er wirklich schon 3-6 Std/Tag arbeiten?

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Thekla,

so einfach kann sich die BU-Versicherung m. W. nicht aus der Zahlungs-
verpflichtung stehlen. Soweit ich es noch von dem Fall meiner Frau weis,
besteht auch eine Möglichkeit eine hälftige BU-Rente zu bekommen.

Allerdings sollte dann die zumutbare Tätigkeit unter 4 Std. pro Tag
liegen. Lies mal in den AGB der BU-Versicherung nach, ob euer Vertrag
dies hergibt. Ansonsten könnten sich ja mal die Versicherungsexperten
hier im Forum mal dazu äussern.

Gruß
kbi1989
 
hallo, thekla

seht mal in den vertrag.
normal gibt es ab 50% eine bu-rente (voll), ohne verweis auf eine andere tätigkeit.
es gibt auch staffelverträge.
hat mit der bg nichts zu tun!

mfg
pussi
 
Probleme

Hallo,
seine Vers würden zahlen wenn er einen MdE über 51 % bekommt. Frühestens im Sept gibts ein Gutachten. Aber er müßte unter 6 h arbeiten. Im Moment macht er ein Praktikum und arbeitet 8 h.Einigermaßen. Er ist jeden Abend geladen und läßt sich bei mir aus. Er ist überarbeitet, kann aber nicht zugeben. Er will seinen Chef nicht enttäuschen. Er kapiert es nicht. Sein Arbeitgeber nutzt ihn aus, hat jetzt eine gratis Arbeitskraft durch das Praktikum und danach würd er ihm nur einen Bruchteil für ganztags bezahlen. Ich red mit Engelszungen auf ihn ein das er leichter wäre, er würde unter 6 h arbeiten, dann ist er auch nicht so belastet. Nebenbei würden die Vers etwas zahlen. Das Problem ist jetzt das wir noch keinen MdE wissen und er auch nichts von Teilrente wissen will. "Er ist kein alter Mann" (Ende 30). Er müßt noch um die 30 J arbeiten und da ist das Scheitern vorprogramiert. Er wär der Erste der nach diesen schweren Verletztungen wieder ganztags arbeitet. Vor einigen Monaten dachte die BG noch über Vollrente nach.
Thekla
 
Hallo Thekla,

das Verhalten Deines Freundes ist zwar ehrenwert aber im gesundheit-
lichen Sinne völlig kontraproduktiv. Er ist doch nicht verpflichtet auf Kosten seiner Gesundheit, sich so ausnutzen zu lassen.

Du schreibst, die Versicherung würde zahlen, wenn er eine MDE über 51
% bekommt. Da wär ich mir aber nicht so sicher! Berufsunfähigkeit hat
nichts mit einer MDE-Einschätzung zu tun. Berufsunfähigkeit im versiche-
rungsrechtlichen Sinne bedeutet, dass die zuletzt ausgeübte berufliche
Tätigkeit überwiegend nichtmehr zu mehr als 50 % ausgeübt werden kann.
D. h., dass er konkret in seinem letzten als auch in einem Verweisungsbe-
ruf ausserstande ist, eine 50 % ige berufliche Tätigkeit zu erbringen.

Nur diese Kriterien sind maßgeblich um eine private BU-Rente zu erhalten.
Dass die BU-Versicherung auf die MDE-Einschätzung über 51 % verweist,
liegt in der Natur der Sache, da davon auszugehen ist, dass er Sie im BG-
Verfahren wahrscheinlich nicht erhalten wird. Deshalb würde ich mir die
Vertragsbedingungen der BU-Versicherung nochmals genau ansehen, und
dann darauf pochen, sollte ein sogenannter Staffelvertrag vorliegen, dass
die BU-Versicherung sich auch an ihre eigene Vertragsbedingungen hält.

Gruß
kbi1989
 
Top