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PUV - Schweigepflichtentbindung

bble

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Mai 2014
Beiträge
19
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und habe mich etwas durch das riesen Forum gelesen. Ich habe ein konkretes Anliegen. Ich hatte vor ca. 18 Monaten einen Unfall und bin mit meinem Sprungelenk blöd ungenickt und vermutlich ist durch diese traumatische Einwirkung ein Schaden im Knochen entstanden der laut meinem Arzt vermutlich nicht mehr verheilen wird. Seitdem habe ich Schmerzen insb. beim Treppensteigen und längeren Strecken. Mal mehr mal weniger stark.
Ich habe den Fall meiner privaten Unfallversicherung gemeldet und die haben mir ein Formular für den Arzt geschickt, das habe ich ausfüllen lassen und zurückgeschickt. Nun wollen die das ich eine Auskunftsermächtigung und Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben soll. Ich finde die allerdings sehr umfangreich (siehe weiter unten). Daher habe ich hier schon einige Threads bzgl. des Themas gelesen (insbesondere http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=28255&highlight=Schweigepflicht fand ich interessant).
Ich fühle mich jedoch etwas unsicher bei der Forumlierung. Sollte man nun den Personenkreis einschränken, den Zeitraum, den betreffenden Körperbereich oder alles?
Wie aufwendig wird so eine Sache wenn man es nicht pauschal abgibt?
Sollte man dann aus "einfachheitsgründen" doch lieber die Erklärung unterschreiben?

Vielen Dank für die Hilfe.

bble

Anbei noch die Erklärung meiner Versicherung. Der Name der Versicherung stimmt nicht, aber meine hat 1zu1 den selben Wortlaut - vielleicht kennt die ja jemand und sagt gleich - NICHT unterschreiben oder die ist ok so :confused:

Auskunftsermächtigung und Schweigepflichtentbindungserklärung
Hiermit entbinde ich alle Ärzte, Angehörige anderer Heilberufe sowie Bedienstete von Krankenanstalten, die mit der Heilbehandlung betraut worden sind oder die in den zur Anspruchsbegründung vorgelegten Unterlagen genannt sind, gegenüber der Zurich Insurance plc NfD von ihrer Schweigepflicht. Diese Erklärung gilt zur Prüfung von Leistungsansprüchen auch über meinen Tod hinaus.
Ich ermächtige andere Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger, Behörden und sonstige Institutionen, die aus Anlass des oben bezeichneten Unfalls/Schadenfalls tätig wurden oder zukünftig tätig werden, der Zurich Insurance plc NfD die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Sofern zur medizinischen Beurteilung der Unfallfolgen auf unfallunabhängige Erkrankungen und Vorschädigungen eingegangen werden muss, bezieht sich meine Erklärung auch hierauf.
Weiterhin ermächtige ich meinen Arbeitgeber, der Zurich Insurance plc NfD Informationen über meinen dortigen Tätigkeitsbereich zur Verfügung zu stellen.
Die erhobenen Gesundheitsdaten können von der Zurich Insurance plc NfD im erforderlichen Umfang zur Prüfung der geltend gemachten Ansprüche an externe berufskundliche oder medizinische Gutachter übermittelt werden, welche ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen.
Diese Auskunftsermächtigung- und Schweigepflichtentbindungserklärung kann von mir jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Ich bin nicht verpflichtet, die vorstehende pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben. Von der Möglichkeit, stattdessen die von der Zurich Insurance plc NfD für die Anspruchsprüfung benötigten Unterlagen auf konkrete Einzelanforderung hin auch auf eigene Initiative und Verantwortung selbst zu beschaffen bzw. im Einzelfall über eine Entbindung von der Schweigepflicht nach
freiem Ermessen zu entscheiden, mache ich jedoch keinen Gebrauch.
 
Hallo bble,

herzlich willkommen hier im Forum.

Ja, diese umfangreiche Schweigepflichtsentbindung kenne ich.....

Es steht aber auch deutlich drin:
Ich bin nicht verpflichtet, die vorstehende pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben.

Warum solltest du es also tun? Im folgenden Satz steht doch genau, was für die Ermittlung der PUV genügt.

Also würde ich die Wörtchen "jedoch keinen" im folgenden Text streichen und die Erklärung dann zurücksenden:

Von der Möglichkeit, stattdessen die von der Zurich Insurance plc NfD für die Anspruchsprüfung benötigten Unterlagen auf konkrete Einzelanforderung hin auch auf eigene Initiative und Verantwortung selbst zu beschaffen bzw. im Einzelfall über eine Entbindung von der Schweigepflicht nach freiem Ermessen zu entscheiden, mache ich jedoch keinen Gebrauch.

Aber du schreibst von einem Unfall vor 18 Monaten. Wann hast du denn die Invaliditätsbescheinigung deines Arztes an die PUV geschickt? Innerhalb der 15-Monatsfrist? Oder hast du in deinem Vertrag eine andere Frist?

Hat die PUV bereits die Erklärung abgegeben, dass sie leisten wird? Das ist - einschließlich einer Aussage über die Höhe - bei beantragter Invaliditätsleistung innerhalb 3 Monaten, sonst innerhalb eines Monats erforderlich, sobald alle Unterlagen zur Prüfung vorliegen:
§ 187 Anerkenntnis
(Versicherungsvertragsgesetz)
(1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlage der zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt. Wird eine Invaliditätsleistung beantragt, beträgt die Frist drei Monate.
(2) Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder haben sich Versicherungsnehmer und Versicherer über Grund und Höhe des Anspruchs geeinigt, wird die Leistung innerhalb von zwei Wochen fällig. Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, hat der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers einen angemessenen Vorschuss zu leisten.)

In der Invaliditätsbescheinigung bitte alle Folgen angeben (lassen), da die PUV nur für die geltend gemachten leisten muss. Notfalls innerhalb der 3-Jahres-Frist weitere Folgen "nachschieben".

Ich habe eine private BU-Versicherung, die sich fairerweise für jeden Arzt bezogen auf die Unfallfolgen eine Einzelschweigepflichtentbindung geben lässt. So behälst du den Überblick, und die Versicherung kann dennoch prüfen. Und aufwändig ist das gar nicht.

Die PUV wird nämlich versuchen - jetzt denke ich mal "böse" - nachzuweisen, dass der Fuß vorgeschädigt war, so dass sie u. U. ganz leistungsfrei wird. Vorschäden muss nämlich die PUV beweisen. Du musst nicht beweisen, dass kein Vorschaden vorlag.

Wieder aus dem Versicherungsvertragsgesetz:
§ 182 Mitwirkende Ursachen
Ist vereinbart, dass der Anspruch auf die vereinbarten Leistungen entfällt oder sich mindert, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, hat der Versicherer die Voraussetzungen des Wegfalles oder der Minderung des Anspruchs nachzuweisen.

Mit der weitgehenden Schweigepflichtentbindung dürfte die PUV nach meinem Dafürhalten auch deine KV befragen:
Ich ermächtige andere Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger, Behörden und sonstige Institutionen, die aus Anlass des oben bezeichneten Unfalls/Schadenfalls tätig wurden oder zukünftig tätig werden, der Zurich Insurance plc NfD die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die PUV
würde so u. U. Hinweise auf Vorschäden bekommen. Die musst du der PUV aber nicht "frei Haus liefern".

Deshalb rate ich dringend, keine generelle Schweigepflichtentbindung abzugeben.

Gutes Gelingen wünscht
Lindgren
 
VIELEN DANKE schon mal!
Ja, ich habe eine andere Frist. Bei mir sind es 21 Monate glaub ich. Ich habe ein Schreiben der Versicherung das ich bis 6 Juni 2014 eine evtl. dauerhafte Einschränkung anzeigen muss.

Nein, anerkannt haben sie bisher noch nichts. Nur das mein Antrag fristgerecht eingegangen ist und in mit diesem Schreiben eben auch diese Schweigepflichtentbindung.

Wenn ich jetzt widerspreche mit dem vorgeschlagenem Text - wie geht es denn dann weiter. Sagen die mir. Ok wir brauchen ALLE Unterlagen zu ihrem Sprungelenk der letzten X Jahre, außerdem die Aussagen der Y Ärzte usw. Die können ja alles möglich anfordern oder gibt es dort auch Beschränkungen bzw. was muss ich "erlauben" damit mir kein Betrug oder unterlassene Hilfestellung vorgeworfen werden kann... Aber ich weiß auch nicht warum die PUV meinen Arbeitgeber kontaktieren können will.... :eek:

Aber das hilft schon mal zu wissen das es eigentlich viel zu viel ist was die pauschal an Infos wollen.
 
Hallo bbe,

welcher Antrag ist dort eingegangen? Hast Du eine Invaliditätsbescheinigung durch einen Arzt ausfüllen lassen?

Ganz ganz wichtig! der 6. Juni ist bald!

LG Rajo
 
Ok, nochmal als kleinen Nachsatz zum Nachdenken....:confused:

Hast Du bis zum 06 Juni 2014 keine ärztliche Invaliditätsfeststellung (dem Grunde nach) vornehmen lassen, dann wird es Wahrscheinlich zu einer Leistungsablehnung kommen:eek:

Denn das ist Voraussetzung für die Leistungspflicht des Unternehmens - Vertragsbestandteil und vor keinem Gericht in Deutschland wirst Du dann Ansprüche durchsetzen können, wenn das nicht gemacht wurde - nur mal so als Denkanschupser vor der größten Hürde.
 
Hallo,

also vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich glaub da muss ich nochmal nachfragen, nicht das ich jetzt voll Mist baue. Ich glaube schon das ich das gemacht habe. Mein Problem war etwas das der Arzt nie wirklich rausgerückt hat ob es jetzt dauerhaft ist oder nicht... Hier mal die ganze Geschichte:
Mein Unfall war am 9.9.2012 (Sonntag). Ich bin gleich am 10.9 zu meinem Orthopäden, Chirurgen und Unfallarzt des Vertrauens. Der meinte Bänderriss aber da ist noch was, da müsste aber ein Experte draufschauen und MRT machen. Also bin ich zu einer Sportklinik überwiesen worden. Seitdem war ich auch nur noch bei diesem Arzt in Behandlung nicht mehr bei "meinem" Orthopäden.

In der Sportklink haben sie im September noch einen Check gemacht und dort festgestellt, dass ich vermutlich dauerhafte Einschränkungen haben werde man aber erstmal noch den Schwellungen abklingen lassen muss und weiter beobachten (OP wurde erstmal aufgrund meines Alters um die 30 nach hinten geschoben). Ich habe den Unfall daraufhin meine PUV mittels eines Formulars gemeldet. Diese wollten von mir wissen ob es dauerhaft ist. Ich schrieb zurück das der Arzt das noch nicht abschließend beurteilen kann. Es gab dann nochmal eine Kontrolle im Dezember 2012 und September 2013. Da hat der mir gesagt das er glaubt, dass es dauerhaft sein wird. Daraufhin habe ich die PUV informiert das es dauerhaften Schaden vorliegt. Sie hatten mir daraufhin ein Formular gegeben das der Arzt im Ende März 2014 ausgefüllt hat (bei meinem nächsten Termin) dort hat er u.a. auch angekreuzt "dauerhafte Invalidität". Dieses Formular habe ich zurückgeschickt und dann die oben genannte Schweigepflichtvereinbarung erhalten mit folgendem Text im Anschreiben:

anliegend erhalten Sie das un nunmehr vorliegende Attest des behandelnden Arztes. Hieraus können Sie entnehmen, dass eine dauernde Beeinträchtigung Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit aufgrund des oben genannten Unfallereignisses bestätigt wurde. Somit ist die bedingungsgemäße Frist hierfür erfüllt.

Bitte übersenden Sie uns die anliegende Schweigepflichtentbindungserklärung unterschrieben zurück. Wir werden dann ein Gutachten zur Feststellung des Invaliditätsgrades in Auftrag geben.


Hab ich jetzt irgendwas falsch gemacht?
 
Entbindung von der Schweigepflicht

Hallo bble,

nein, Du hast nichts falsch gemacht. Es ist bisher noch alles in Ordnung.

Zur Schweigepflichtsentbindung füge ich hier einen früheren Beitrag ein:


habe mal in meinen Versicherungsbedingungen (private Unfallversicherung)nachgelesen

zu 1. Text (mein Vertrag)

Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt
oder untersucht haben, müssen ermächtigt werden, uns alle erforderlichen Auskünfte
zu erteilen. Dis gilt auch für andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden.

Lese mal nach was in Deinen Bedingungen steht.

zu 2.

Der Versicherungsvertrag ist für die Versicherung und den Versicherungsnehmer bindend.

So wurde der Vertrag geschlossen.

zu 3.

Nach meiner Unfallanzeige erhielt ich von meiner PUV ein Schreiben mit (unter anderem)
folgendem Text:
Als Anlage erhalten Sie zur Unfall-Schaden-Anzeige eine Erklärung zur Entbindung
von der Schweigepflicht. Bitte kreuzen Sie eine der beiden Möglichkeiten an (Ja/Nein)
und reichen Sie uns diese Erklärung ein. Ohne die Entbindungserklärung ist keine
Bearbeitung möglich.

Habe die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben (hatte auch gesundheitlich nichts
zu verbergen)

Wie die Bearbeitung weitergeht, wenn obiges nicht geschieht ? -? -?


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo bble,

zwar schreibt die PUV von einem "Attest" und nicht von einer Invaliditätsbescheinigung; aber da sie bestätigt, dass "eine dauernde Beeinträchtigung Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit aufgrund des oben genannten Unfallereignisses bestätigt wurde. Somit ist die bedingungsgemäße Frist hierfür erfüllt.", müsste nach meinem Dafürhalten sicher sein, dass sie Leistungen entsprechend des Invaliditätsgrades erbringen werden, der sich aus einem Gutachten ergeben wird.

Dennoch stehe ich auf dem Standpunkt, dass du die weitgehende Schweigepflichtentbindung nicht abgeben musst. Genau das steht da ja auch drin: Ich bin nicht verpflichtet, die vorstehende pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben.

Es ist der PUV zumutbar, sich für jeden Einzelfall eine Schweigepflichtentbindung von dir geben zu lassen.

Du kannst ja - um das Verfahren nicht zu verzögern - gleich dazu schreiben, dass du den Gutachter, den die PUV mit der Begutachtung deiner Unfallfolgen beauftragen wird, bzgl. der dabei festgestellten Unfallfolgen von der Schweigepflicht gegenüber der PUV befreist.

@Meggy:
Zu deinem Zitat:

Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, müssen ermächtigt werden, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dis gilt auch für andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden.

Wenn der Vertrag es vorsieht (und das dürfte die Regel sein), müssen natürlich Schweigepflichtentbindungen (= Auskunftsermächtigungen) erteilt werden.

Das heißt aber nicht, dass im Vorherein einfach alle Ärzte usw. generell ermächtigt werden müssen, sondern dass dies auf Wunsch der PUV im Einzelfall dann geschehen kann, wenn sie Auskünfte benötigt (="erforderliche Auskünfte").

Die Regelung "auch aus anderen Anlässen" in dieser Schweigepflichtentbindung macht übrigens deutlich, dass die PUV an Hand anderer Diagnosen nach Vorschäden suchen wird, um so aus ihrer Zahlungsverpflichtung zu kommen. Denn beweispflichtig für Vorschäden ist ja sie (§ 182 VVG).

Zu deinem weiteren Zitat:
Ohne die Entbindungserklärung ist keine Bearbeitung möglich.

Das finde ich ziemlich frech.

Wenn die Schweigepflichtentbindung gar nicht gegeben werden würde, könnte wegen Verletzung von Obliegenheiten - Auskunftspflichten fallen unter Obliegenheiten - eine Leistungsfreiheit der PUV eintreten, aber doch nicht "einfach so", indem dann einfach die Bearbeitung des Falles abgelehnt wird!

Aus dem Versicherungsvertragsgesetz:
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

(1)...
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
(4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
(5) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit zum Rücktritt berechtigt ist, ist unwirksam.

§ 31 Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

(1) Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.
(2) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem Dritten zu, hat auch dieser die Pflichten nach Absatz 1 zu erfüllen.

Die PUV von bble räumt ja selbst in ihrer Schweigepflichtentbindung ein, dass sie keinen Anspruch auf die weitgehende Version hat: Ich bin nicht verpflichtet, die vorstehende pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben.

Ich würde sie deshalb nicht abgeben, auch nicht, wenn man nach eigenem Dafürhalten "nichts zu verbergen" hat.

Gutes Gelingen!
Lindgren
 
Hallo ihr Lieben,

nochmals vielen Dank! Da bin ich ja froh das ich noch nichts verbockt habe. Ich würde denen dann heute folgenden Brief schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich Gebrauch von der Möglichkeit, statt einer pauschalen Schweigepflichtentbindung die von Ihnen für die Anspruchsprüfung benötigten Unterlagen auf konkrete Einzelanforderung hin auch auf eigene Initiative und Verantwortung selbst zu beschaffen bzw. im Einzelfall über eine Entbindung von der Schweigepflicht nach freiem Ermessen zu entscheiden.

Den von Ihnen bestellten Gutachter, welcher mit der Begutachtung meiner Unfallfolgen beauftragt wird, befreie ich hiermit von der Schweigepflicht gegenüber der XX Versicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Geht das so in Ordnung? Ich hatte früher schon mal ein paar Bänderzerrnugen und Bänderrisse an diesem Fuß. Mache ich mich da jetzt irgendwie strafbar? Ich habe aber alles damals wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen angegeben in den Gesundheitsfragen. Es kann ja auch sein, dass der Schaden früher schon da war. ich habe aber die Schmerzen erst seit diesem Unfall... Sollte ich vielleicht besser gar nichts machen? Bin jetzt ein bisschen verunsichert.

Liebe Grüße und vielen Dank!

bble
 
Hallo,

Du hast doch den Hinweis des Gutachters. Besorge Dir die Unterlagen für die Begutachtung. Vorlegen mußt Du nur die Unterlagen, die für Dich sprechen und die Unfallbedingtheit bestätigen.

Alles andere kannst Du eh nur auf Dich zukommen lassen. Du weißt nicht, an was für einen Gutachter Du kommst, bei meiner Frau war der Schaden an der Schulter dann plötzlich eine 100 % Mitwirkung einer AC-Gelenkarthrose obwohl in MRT Befunden und durch ASK operiert, keiner je eine AC-Gelenkarthrose gefunden hat.

Ja der Gutachter ging sogar soweit, ein adäquares Unfallereignis (schwerer Verkehrsunfall) auszuschließen - obwohl das überhaupt nicht seiner Kompetenz bei der PUV obliegt! Gerichtsverfahren vorprogrammiert!

LG Rajo
 
ok, danke für die Rückmeldung.

Kann man die alten Forumseinträge also nicht einsehen?

Hmm, das klingt ziemlich nach gutem Willen des Gutachters, im Prinzip kann ich mir dann ja das ganze Prozedere sparen wenn am Ende sowieso einer sagt, nö, kein Schaden... :mad:

Aber der Tipp mit den Unterlagen die nur mich unterstützen ist gut. Ist es denn wirklich legal Berichte vorzuenthalten wenn der Gutachter "möglichst viele" haben möchte?
 
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