Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und habe mich etwas durch das riesen Forum gelesen. Ich habe ein konkretes Anliegen. Ich hatte vor ca. 18 Monaten einen Unfall und bin mit meinem Sprungelenk blöd ungenickt und vermutlich ist durch diese traumatische Einwirkung ein Schaden im Knochen entstanden der laut meinem Arzt vermutlich nicht mehr verheilen wird. Seitdem habe ich Schmerzen insb. beim Treppensteigen und längeren Strecken. Mal mehr mal weniger stark.
Ich habe den Fall meiner privaten Unfallversicherung gemeldet und die haben mir ein Formular für den Arzt geschickt, das habe ich ausfüllen lassen und zurückgeschickt. Nun wollen die das ich eine Auskunftsermächtigung und Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben soll. Ich finde die allerdings sehr umfangreich (siehe weiter unten). Daher habe ich hier schon einige Threads bzgl. des Themas gelesen (insbesondere http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=28255&highlight=Schweigepflicht fand ich interessant).
Ich fühle mich jedoch etwas unsicher bei der Forumlierung. Sollte man nun den Personenkreis einschränken, den Zeitraum, den betreffenden Körperbereich oder alles?
Wie aufwendig wird so eine Sache wenn man es nicht pauschal abgibt?
Sollte man dann aus "einfachheitsgründen" doch lieber die Erklärung unterschreiben?
Vielen Dank für die Hilfe.
bble
Anbei noch die Erklärung meiner Versicherung. Der Name der Versicherung stimmt nicht, aber meine hat 1zu1 den selben Wortlaut - vielleicht kennt die ja jemand und sagt gleich - NICHT unterschreiben oder die ist ok so
Auskunftsermächtigung und Schweigepflichtentbindungserklärung
Hiermit entbinde ich alle Ärzte, Angehörige anderer Heilberufe sowie Bedienstete von Krankenanstalten, die mit der Heilbehandlung betraut worden sind oder die in den zur Anspruchsbegründung vorgelegten Unterlagen genannt sind, gegenüber der Zurich Insurance plc NfD von ihrer Schweigepflicht. Diese Erklärung gilt zur Prüfung von Leistungsansprüchen auch über meinen Tod hinaus.
Ich ermächtige andere Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger, Behörden und sonstige Institutionen, die aus Anlass des oben bezeichneten Unfalls/Schadenfalls tätig wurden oder zukünftig tätig werden, der Zurich Insurance plc NfD die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Sofern zur medizinischen Beurteilung der Unfallfolgen auf unfallunabhängige Erkrankungen und Vorschädigungen eingegangen werden muss, bezieht sich meine Erklärung auch hierauf.
Weiterhin ermächtige ich meinen Arbeitgeber, der Zurich Insurance plc NfD Informationen über meinen dortigen Tätigkeitsbereich zur Verfügung zu stellen.
Die erhobenen Gesundheitsdaten können von der Zurich Insurance plc NfD im erforderlichen Umfang zur Prüfung der geltend gemachten Ansprüche an externe berufskundliche oder medizinische Gutachter übermittelt werden, welche ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen.
Diese Auskunftsermächtigung- und Schweigepflichtentbindungserklärung kann von mir jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Ich bin nicht verpflichtet, die vorstehende pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben. Von der Möglichkeit, stattdessen die von der Zurich Insurance plc NfD für die Anspruchsprüfung benötigten Unterlagen auf konkrete Einzelanforderung hin auch auf eigene Initiative und Verantwortung selbst zu beschaffen bzw. im Einzelfall über eine Entbindung von der Schweigepflicht nach
freiem Ermessen zu entscheiden, mache ich jedoch keinen Gebrauch.
ich bin neu hier und habe mich etwas durch das riesen Forum gelesen. Ich habe ein konkretes Anliegen. Ich hatte vor ca. 18 Monaten einen Unfall und bin mit meinem Sprungelenk blöd ungenickt und vermutlich ist durch diese traumatische Einwirkung ein Schaden im Knochen entstanden der laut meinem Arzt vermutlich nicht mehr verheilen wird. Seitdem habe ich Schmerzen insb. beim Treppensteigen und längeren Strecken. Mal mehr mal weniger stark.
Ich habe den Fall meiner privaten Unfallversicherung gemeldet und die haben mir ein Formular für den Arzt geschickt, das habe ich ausfüllen lassen und zurückgeschickt. Nun wollen die das ich eine Auskunftsermächtigung und Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben soll. Ich finde die allerdings sehr umfangreich (siehe weiter unten). Daher habe ich hier schon einige Threads bzgl. des Themas gelesen (insbesondere http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=28255&highlight=Schweigepflicht fand ich interessant).
Ich fühle mich jedoch etwas unsicher bei der Forumlierung. Sollte man nun den Personenkreis einschränken, den Zeitraum, den betreffenden Körperbereich oder alles?
Wie aufwendig wird so eine Sache wenn man es nicht pauschal abgibt?
Sollte man dann aus "einfachheitsgründen" doch lieber die Erklärung unterschreiben?
Vielen Dank für die Hilfe.
bble
Anbei noch die Erklärung meiner Versicherung. Der Name der Versicherung stimmt nicht, aber meine hat 1zu1 den selben Wortlaut - vielleicht kennt die ja jemand und sagt gleich - NICHT unterschreiben oder die ist ok so
Auskunftsermächtigung und Schweigepflichtentbindungserklärung
Hiermit entbinde ich alle Ärzte, Angehörige anderer Heilberufe sowie Bedienstete von Krankenanstalten, die mit der Heilbehandlung betraut worden sind oder die in den zur Anspruchsbegründung vorgelegten Unterlagen genannt sind, gegenüber der Zurich Insurance plc NfD von ihrer Schweigepflicht. Diese Erklärung gilt zur Prüfung von Leistungsansprüchen auch über meinen Tod hinaus.
Ich ermächtige andere Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger, Behörden und sonstige Institutionen, die aus Anlass des oben bezeichneten Unfalls/Schadenfalls tätig wurden oder zukünftig tätig werden, der Zurich Insurance plc NfD die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Sofern zur medizinischen Beurteilung der Unfallfolgen auf unfallunabhängige Erkrankungen und Vorschädigungen eingegangen werden muss, bezieht sich meine Erklärung auch hierauf.
Weiterhin ermächtige ich meinen Arbeitgeber, der Zurich Insurance plc NfD Informationen über meinen dortigen Tätigkeitsbereich zur Verfügung zu stellen.
Die erhobenen Gesundheitsdaten können von der Zurich Insurance plc NfD im erforderlichen Umfang zur Prüfung der geltend gemachten Ansprüche an externe berufskundliche oder medizinische Gutachter übermittelt werden, welche ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen.
Diese Auskunftsermächtigung- und Schweigepflichtentbindungserklärung kann von mir jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Ich bin nicht verpflichtet, die vorstehende pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben. Von der Möglichkeit, stattdessen die von der Zurich Insurance plc NfD für die Anspruchsprüfung benötigten Unterlagen auf konkrete Einzelanforderung hin auch auf eigene Initiative und Verantwortung selbst zu beschaffen bzw. im Einzelfall über eine Entbindung von der Schweigepflicht nach
freiem Ermessen zu entscheiden, mache ich jedoch keinen Gebrauch.