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PUV: Recht auf Begutachtung, sobald Feststellung der dauernden Unfallfolgen möglich

Lindgren

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2013
Beiträge
359
Ort
Niedersachsen
Hallo,

es hat etwas gedauert, aber ich habe etwas am Verhalten meiner UV verstanden :D - vermutlich handeln andere UV ähnlich:

Zur Vorgeschichte: Am 13.1.11 als Fußgängerin auf einem Fußgängerüberweg von einem KFZ angefahren, Tibiakopffraktur, OP mit Implantat aus Beckenkamm am 14.1.11.

Meine private Unfallversicherung reagierte nicht auf meine Invaliditätsbescheinigung vom August 11.

In der Bescheinigung der UV wird der Arzt gefragt:
"(Wann) kann durch ein fachärztliches Gutachten die Höhe des Dauerschadens endgültig festgestellt werden?"
Antwort des Arztes: "Prinzipiell ja, allerdings ist das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen".

Inzwischen weiß ich, dass die UV nicht berechtigt ist, den Abschluss der Behandlung abzuwarten. Es muss lediglich der Heilungsprozess so weit fortgeschritten sein, dass eine Feststellung der dauernden Unfallfolgen möglich ist (OLG Hamburg, 5.10.2010, 9 U 24/10, RdNr 50). Damals wusste ich es nicht und wehrte mich nicht.

Es folgten rund 4 Monate nach dieser Bescheinigung innerhalb von 7 Monaten 4 weitere OPs, zuletzt im 7.2012 ein KnieTEP. Dennoch beauftragte die UV erst im Feb. 2013 einen Gutachter, der die Begutachtung (im 3.2013) abbrach: "Das wird noch besser.". Die abschließende Begutachtung verschob er auf 12.2013 (also auf das Ende der 3-Jahres-Frist).

Die UV hatte mir den Begutachtungstermin u. a. mit dem Hinweis angekündigt: "Soweit der Sachverständige es zur Beurteilung der Verletzungen und ihrer Folgen für erforderlich hält, wird er Sie zu einer Nachuntersuchung einbestellen." [einbestellen - hmhmhm]

Damit hatte die UV dem Gutachter "das Heft des Handelns" in die Hand gegeben [vermutlich in unzulässig weitgehender Weise, da er direkten Einfluss auf das Verfahren nehmen konnte, wobei die Frage ist, ob es eine "Nachuntersuchung" geben kann, wenn gar keine Untersuchung durchgeführt wurde], das er auch prompt zu Gunsten der UV nutzte:

Die UV darf nämlich nur mit Abstand von einem Jahr innerhalb der 3-Jahres-Frist nach Unfall neubemessen:

Wenn also die Begutachtung im 3.13 durchgeführt worden wäre, hätte die UV bis zum Ende der 3-Jahres-Frist keine Neubemessung veranlassen dürfen.

So erreichen die UV, dass sie tatsächlich den "Bestzustand" nach 3 Jahren begutachten. Eine etwa tatsächlich zum Ende der 3 Jahre eintretende Besserung geht zu ihren Gunsten statt zu Gunsten des Versicherten.:mad:
 
Hallo Lindgren,

Du hast das sehr gut zusammen gefasst.

Dabei vergisst Du den Fakt, das natürlich die Gesellschaften eine Schadenrücklage bilden und diese auch noch Zinsen erwirtschaften und das Betriebsergebnis erhöhen - denn diese fließen als Rücklage in den Gewinn sind aber bis zum Abschluss des Verfahrens nicht steuerpflichtig.

Bloß einmal als Beispiel 100 schwere Unfälle a 100.000 € Summe, klingelt es da?

Deshalb kann ich einige Leute die sich auf jahrelange Verhandlungen einlassen auch nicht verstehen. Genau das ist das Ziel bei Schadenzahlungen, diese so lang wie möglich hinaus zu zögern. Sobald sich der erste Ärger abzeichnet sollte man fachkundigen Rat einholen. Das spart Kraft für die notwendige Zeit der Behandlung.

Das hat in den letzten Jahren Dimensionen angenommen, die jenseits von Gut und Böse sind.
Dazu kommen bei vielen Gesellschaften erfolgsabhängige Bonifikationen.
Also um so mehr an Geld in den Unternehmen gehalten wird, um so höher der "Verdienst" der Angestellten im Innendienst!

LG Rajo
 
Könnten deutliche Zinsforderungen die Zahlungen der UV beschleunigen?

Hallo Rajo1967,

die von dir genannten Fakten stimmen wohl.

Ob es die Auszahlung zustehender Leistungen beschleunigen würde, wenn die Versicherten konsequent prüfen, ob die UV in ihrem Verfahren in Zahlungsverzug ist, z. B. indem sie den/die Versicherte/n darauf hingewiesen hat, dass sie zunächst nur Vorschüsse zahlt und die endgültige Bemessung auf das Ende der 3-Jahres-Frist verschiebt?

Ich habe dazu an anderer Stelle etwas bzgl. eines Urteils des OLG Hamburg vom 5.10.10 (9 U 24/10) geschrieben: Ich habe die Hoffnung, dass die Anwendung dieser Entscheidung mit der Folge einer Verzinsung der bestehenden Forderung (5 % über dem Basiszins) die UV unter Druck bringt und die Zahlungen beschleunigt.

Zudem: Wenn man als Versicherte/r hinsichtlich des Verzugs der UV und damit des Anspruchs auf eine solche "Rendite" sicher ist, kann man einen Rechtsstreit doch relativ gelassen ertragen (sofern die übrige Finanzlage ausreichend ist).

Oder bin ich da zu positiv gestimmt oder verstehe etwas falsch?
 
Ich hatte das andere auch gelesen.

Den Gesellschaften tut nur weh, was Geld kostet. Mal ganz ehrlich - dort bist Du nur eine Vertragsnummer und so verhalten sich viele Sachbearbeiter dort dann auch.

Ich bin ja auch seit Jahren im Streit und seit 1,5 Jahren in Klage, da alle Leistungen abgelehnt wurden (meine Frau versicherte Person).

Selbst jetzt, als durch das Landgericht alle von uns vorgebrachten Fakten bestätigt wurden (die 3-Jahres-Frist endet Anfang 2014) und ein Beweisbeschluss vorliegt, wird ein Haufen Unsinn durch die Gegenseite vorgetragen.
Es wird auf Behauptungen geritten ohne Beweise vorlegen zu können und man streitet sogar die eigenen Bedingungen immer wieder ab.
Dem Richter reichte es wohl schon und hat eine Verfügung erlassen, aber der Vertreter der Gegenseite reitet immer weiter auf diesem Thema - ohne Einsicht oder rechtliche Grundlage.
Da fässt Dir echt am Kopf.

Die Zinsen bekommst Du (5 % über dem Basiszins) nur bei einem rechtskräftigen Urteil. Viele vergessen aber, das es auf Differenzsummen auch eine vertragliche Verzinsung gibt - nochmals 5 %.
Damit sind das 2013 also für nicht geleistete Summen im Rechtsverfahren 10,38 % Zinsen.....
Bei meinem Verfahren kommt da schon allein aus dieser Berechnung ein Mittelklassewagen zusammen.

Aber die Versicherung ist immer noch der Meinung, das sie nicht zahlen müßte (trotz medizinischer Fachberichte, die auch den medizinischen Aspekt in allen Fachbereichen belegen), im Gegenteil - sie unterstellt vom Orthopäden über Neurologen, Immunologen bis hin zu HNO-Facharzt (inkl. Reha Bericht und Gutachten der DRV), das diese manipuliert oder von falschen Sachverstand getragen wären......

Es fehlt ein Gesetz, der genau diese Vorgehensweise unter empfindliche Strafen stellt - gibt es in den USA schon seit Jahren, seit dem gibt es dort diese Versleppungstaktiken nicht mehr.

LG Rajo
 
Hallo Rajo1967,

es tut mir leid, dass du diese Erfahrungen machst.

Mir würde das alles ggf. noch bevorstehen (bin ja erst am Anfang). Bei mir zahlt derzeit weder die private UV, noch trotz Gefährdungshaftung und eindeutiger Schuld die Haftpflicht des Autofahrers, der mich als Fußgängerin umgefahren hat. Auch die BU hat ihre Zahlung eingestellt.

Deine (und andere) Erfahrungsberichte sprechen für die zögerliche Zahlung der Versicherungen. Andererseits erfahren wir in diesem Forum auch wenig über die Verfahren, die schnell und zur Zufriedenheit der Versicherten abgeschlossen wurden.

Ich versuche deshalb (jedenfalls noch), von einem schnellen Abschluss meiner Verfahren auszugehen.

Das wünsche ich auf jeden Fall dir.
 
Ich wünsches es Dir, aber aus meiner beruflichen Erfahrung heraus wird es immer seltener. Es gibt Gesellschaften die immer noch sauber arbeiten.
Dazu gehören aber nicht die "großen deutschen" Versicherungen, die gerade bei größeren Summen immer schlimmer werden.
Hier ist genau der Trend zu sehen, der oft bemängelt wird - aber aus Darstellungen des GDV nicht zu sehen sei.

Wenn dem tatsächlich so wäre, warum wird dann so agressiv gegen gesetzliche Regelungen geredet? Das ist ja kein neues Problem, aber eines das akut zu nimmt.

Wir führen gerade zwei Zivilverfahren gegen R+V und VHV, Allianz wird nächstes Jahr folgen müssen. Da hast Du 3 große Beispiele.

LG Rajo
 
Hallo Lindgren,

mein Unfall ( soweit man es so nennen will )war Sommer 2010 .
Bis heute konnte ich keine Begutachtung erreichen. Mein Anwalt hat gerade
wieder den Sachstand angefragt.
 
Dann wünsche ich euch gute Nerven, jederzeit alle Fristen usw. im Blick und das Entdecken für eure Verfahren geeigneter Vorentscheidungen, auf die ihr euch beziehen könnt.
 
Hallo
Wenn ich ein Unfall am 3/2012 hatte und in der Zwischenzeit mehrere Operationen hatte und die letzte Op im 03/2014 geplant ist,wann kann ich Begutachtet werden? Meine Unfallversicherung will erst kurz vor der 3 Jahresfrist Begutachten.( 02/2015)
Was aus meiner Sicht ein Nachteil wäre.
Gruß Thomas
 
Hallo Thomas,

wenn Du bereits eine Invaliditätsbescheinigung durch einen Facharzt eingereicht hast (dort stehen die eingetretenen Schäden dem Grunde nach drin) und das länger als 3 Monate her ist, dann würde ich mal Druck machen.

Für eine erste Invaliditätsfeststellung oder wenn die Heilbehandlung noch bis zum Ende der 3-Jahres-Frist andauert einen angemessenen Vorschuss, benötigt die Versicherung kein Gutachten.
Das steht meist nirgends in den Bedingungen.

Übrigens, wenn die Behandlung über die 3 Jahre hinaus andauert, dann ist der Gesundheitszustand am Ende der 3-Jahres-Frist entscheidend.

LG Rajo
 
Hallo Rayo
Vorschuss hatte ich bekommen und es wurde zweimal bescheinigt das ein dauerhafter Schaden bleiben wird.In der letzten Bescheinigung des Orthopäden schrieb dieser das erst in 16 Monaten beguchtachtet werden könnte.( wegen Op 03/2014) .
Muß das Heilverfahren immer vor einer Heilbehandlung abgeschlossen sein?
Was ist wenn das Heilverfahren am ende der 3 Jahresfrist noch nicht abgeschlossen ist?
Was ist wenn eine verschlechterung unmittelbar nach der 3 Jahresfrist eintrifft,also z.b Begutachtung 02/2015 und eine Verschlechterung tritt 06/2015 ein.
Dann wäre die Versicherung fein raus ?
Kann man eine Begutachtung verlangen auch wenn das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist ?
Gruß Thomas
 
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