MEGGY..
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Hallo Thomas,
wie ich die Rechtslage kenne, ist der gesundheitliche Zustand des Versicherten
am Ende des 3. Unfalljahres entscheidend.
Bisher hat sich Deine PUV also noch nicht falsch verhalten.
Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes bleibt nach obiger Frist unberücksichtigt.
Das heisst, wenn es der versicherten Person danach sehr viel besser geht muss auch
an die PUV nichts mehr zurück bezahlt werden.
Wenn es dem Versicherten jedoch nach den 3 Jahren schlechter (auch viel schlechter)
geht, zahlt die Versicherung auch nicht mehr nach.
Viel wichtiger ist
............................wenn ein Gutachten vorliegt......................
......entspricht dieses dem zeitgleichen Gesundheitszustand..? ..? ..?
Hier gilt,
nur wenn der PUV der durch einen Gutachter festgestellte -Invaliditätsgrad passend -erscheint,
wird auch ordnungsgemäss die Invaliditätsentschädigung ausbezahlt.
Bei mir ging es erst kurz vor dem 3. Unfalljahr bezüglich der PUV los. Aber alles ging gut.
Du hast noch viel Zeit - für Dich vielleicht - leider!
Viele Grüsse
Meggy
wie ich die Rechtslage kenne, ist der gesundheitliche Zustand des Versicherten
am Ende des 3. Unfalljahres entscheidend.
Bisher hat sich Deine PUV also noch nicht falsch verhalten.
Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes bleibt nach obiger Frist unberücksichtigt.
Das heisst, wenn es der versicherten Person danach sehr viel besser geht muss auch
an die PUV nichts mehr zurück bezahlt werden.
Wenn es dem Versicherten jedoch nach den 3 Jahren schlechter (auch viel schlechter)
geht, zahlt die Versicherung auch nicht mehr nach.
Viel wichtiger ist
............................wenn ein Gutachten vorliegt......................
......entspricht dieses dem zeitgleichen Gesundheitszustand..? ..? ..?
Hier gilt,
nur wenn der PUV der durch einen Gutachter festgestellte -Invaliditätsgrad passend -erscheint,
wird auch ordnungsgemäss die Invaliditätsentschädigung ausbezahlt.
Bei mir ging es erst kurz vor dem 3. Unfalljahr bezüglich der PUV los. Aber alles ging gut.
Du hast noch viel Zeit - für Dich vielleicht - leider!
Viele Grüsse
Meggy