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PUV reagiert nicht auf gesetzte Frist = Anerkenntnis der Schuld?

biggimaus

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Juni 2016
Beiträge
146
Hallo @All ,

wie bei so vielen. Waren im schriftlichen Dialog mit der PUV.
Auf eine Antwort von uns, auf ein Schreiben der PUV am Thema vorbei Antwort, hatten wir eine Frist von 10Werktagen auf unser Schreiben gesetzt.

Fristsetzung und weiterhin einfordern der wie wir meinen offenen rest Summe. Haben Gutachten vorliegen die dies Untermauern, Höhe des Schaden (Invalidität).

Kann das versteichen der von uns gesetzten Frist als Schuldanerkentnis gewertet werden?

3jahres Frist ist abgelaufen und es geht nun ans eingemachte, Endabrechnung.

LG
Biggimaus
 
Hallo biggimaus,

ich bin nur ein Laie!
Aber meiner Meinung nach kannst du Fristen setzen so lange du willst!
Wenn du eine Frist setzt, dann willst du ja etwas erreichen und schreibst in etwa.... wenn bis da und dahin nicht bezahlt wird, reiche ich Klage ein, oder so ähnlich!
Wenn der Beklagte dann nicht reagiert, liegt es an dir wie es weiter geht!
Aber ein Eingeständnis aus einer Fristverstreichung kannst du nicht ableiten!
Ist aber alle meine pers. Meinung!
 
Hallo,

ja, da wird nur der Klageweg bleiben. Sie ignorieren Dich wie schon viele Andere es vorher erfahren mußten.
Wozu benötigst Du ein Schuldanerkenntnis?
Haben Sie denn Deinen Unfall bestritten?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Micha
Hallo Seenixe ,

Danke für eure Antworten. Hatte ich mir auch irgendwie so gedacht , auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt ;-)

Nein Unfall wurde als solches nicht bestritten. Schuldanerkenntnis eventuell das falsche Wort, was ich damit meinte das damit unsere Forderung an die PUV anerkannt ist.

LG
Biggimaus
 
Hallo Biggimaus,

wie Dir seenixe schrieb, bleibt Dir nur der Klageweg. Ein Nichtreagieren ist lediglich als Ignoranz zu werten, aber definitiv nicht als Schuldeingeständnis.

Wenn bereits eine Klage anhängig wäre und die Gegenpartei nicht zur Verhandlung erscheint, kann der Kläger ein Versäumnisurteil beantragen. Soll heißen, in dem Falle würde der Gegner ohne Gegenwehr vom Gericht verurteilt. Dasselbe gilt übrigens auch umgekehrt.

Das Nichtreagieren der Versicherung berechtigt aber zur Klage. Weil nur so kannst Du ja Dein Recht durchsetzen. Das ist deshalb so wichtig, weil Du ja auch die Kosten der Klage vom Gegner ersetzt haben möchtest.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär

Auch Dir ein Danke.

Ignoranz dein Name sei Versicherungen ...

Bisher haben wir noch nicht geklagt, wollten es vermeiden aber nun ... so sei es ...


Herzliche Grüße
Biggimaus
 
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