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PUV neuer Unfall - gleiches Spiel VHV

Rajo1967

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Okt. 2013
Beiträge
2,608
Ort
MV
Hallo Zusammen,

ich hatte schon mal kurz angedeutet, das es wieder Probleme mit unserer Unfallversicherung gibt.

Anfang März hatte ich eine neurologische Invaliditätsbescheinigung zum Unfall meiner Frau vom letzten Jahr eingereicht, bei der bei der Dauerhaftigkeit ein Kreuzchen fehlte - könne nicht anerkannt werden. Dieses Kreuz wurde dann durch den Neurologen nachgeholt und wieder eingesendet. Jetzt wird wieder die Form beanstandet, da die Gesellschaft der Meinung ist, das der Neurologe den Befund ja garnicht selbst erhoben hat - obwohl der 03.03.2014 als Datum der Befunderhebung drauf steht. Er nimmt eine Rückenmarkschädigung (contusio spinalis) als Ursache der Schädigungen an, auch das passt der Gesellschaft nicht!
Man will eine neue Invaliditätsbescheinigung und eine Stellungname des Neurologen - ist das nicht der Oberhammer, wenn man den behandelnden Fachärzten schon Lügen unterstellt?

Zwischenzeitlich wurde noch eine orthopädische Invaliditätsbescheinigung für die Schulter eingereicht. Auch hier meint man, das die Schädigungen nicht oder nur teilweise durch den Unfall verursacht worden seien!
Tja und (angemessene) Vorschüsse zahlen sie erst recht nicht, weil man ein Zusammenhangsgutachten erstellen lassen will. Ja aber zu was haben sie nicht begründet.
Was soll man zu soviel Dreistigkeit noch sagen?

LG Rajo
 
Hinfallen - aufstehen - Krone richten - weitermachen

Hallo Rajo,

Ich möchte dir bzw.euch einfach nur Mut machen durchzuhalten und nicht aufzugeben - mehr kann ich dazu leider nicht tun. Aber zum Aufgeben bist du wohl auch nicht der Typ.

Durch deine umfangreiche Erfahrung konntest du schon viele Ratschläge weiter geben - dafür herzlichen Dank.

Dann wird es also eine Zeit weiteren Erfahrungsammelns geben, die dir bzw.euch weiterbringt und aus der du gestärkt und mit noch mehr Wissen herauskommen wirst.

Ich wünsche dir/euch weiterhin viel Durchhaltevermögen, gute Nerven, Weisheit und die Fähigkeit (oder das Glück), die richtigen Informationen zur richtigen Zeit zu finden.

LG
Lindgren
 
Hallo Rajo,

kann mich Lindgren nur anschließen! >Hinfallen - aufstehen - Krone richten - weitermachen< und noch schauen, ob es jemand gesehen hat:)

Wir haben - zum Glück- nur die gegnerische HPV zu beackern!
Ähnlich wie bei dir / euch bin ich die treibende Kraft, also ahne ich, was du leistest: Hut ab!

Danke für deinen Einsatz! Deiner Frau gegenüber, aber auch für deine Tipps die uns weiterhelfen!

LG
Aramis
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für die lieben und aufmunternden Worte. Das kann man schon mal gebrauchen :)

Ich habe mir jetzt einfach mal die Schreiben zur Invaliditätsanmeldung meiner Frau von 2011 (Folgen der Borreliose) durch gelesen und was soll ich Euch sagen, sie haben einen fast identischen Inhalt!

Solche Formulierungen wie:

"Wir gehen nicht von einem Zusammenhang mit dem Unfallerignis aus", "ein Zusammmenhang ist nicht zu sehen", "wir gehen von keiner bleibenden Invalidität aus" u.s.w.
Das kurz nachdem man die Invaliditätsfeststellungen der Fachärzte eingereicht hat, die man dort natürlich überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Man hat sich doch tatsächlich dazu durchgerungen unglaubliche 2 % der VS Summe als Invaliditätsvorschuss zu zahlen, obwohl man davon ausgeht das keine unfallbedingte Invalidität eingetreten ist!

Da ist ja die Ergo nach dem was ich hier so gelesen habe noch Kindergarten dagegen. Die lassen ja erstmal Gutachten in Ihrem Sinne erstellen, bevor sie mit solchem Schwachsinn kommen.

LG Rajo
 
Hallo Zusammen,

ich will Euch mal ein paar Details aus den Antwortschreiben der VHV zu gemüte führen.

Die änztliche FeststeIlung zu Invaliditätsansprüchen haben wir erhalten.
Sie haben den Anspruch form- und fristgerecht bzgl. der Schulterbeschwerden angemeldet.
Die Invaliditätsanmeldung des Neurologen vom 05.03.2014 können wir nicht als formgerecht angemeldet anerkennen. Letztmalig wurde Ihne Ehefnau vom Neurologen ..... am 02.05.2013 untersucht. Es ist daher für uns unerklärIich wie der Arzt bestätigen kann, dass auf neurolgischem Fachgebiet unfallbedingte Dauerfolgen eingetreten sind.
Weiterhin wird wieder nur ein Verdacht auf Contusio spinalis bestätist. Ggf. reichen Sie eine Stellungnahme des Facharztes ein.
Den Befund des Internisten bzgl. der Darmbeschwenden haben win zur Kenntnis genommen. Eine Invatiditätsanmeldung hienzu liegt uns allerdings nicht vor.
Das Krankenhaustage- und Genesungsgeld vom .... bis ....2014 erstatten wir Ihnen ohne Anerkennung einen rechtlichen Verpflichtung, weil wir davon ausgehen dass der Aufenthalt nicht oder nur teilweise auf den UnfaIl zurückzuführen ist. Im Rahmen eines ZusammenhangsGutachtens werden wir .....
Wohlgemerkt war das bereits die dritte "Quängelei" an der neurologischen Invaliditätsbescheinigung in der eindeutig steht, das der Befund am Tag der Ausstellung erhoben wurde und die OP war an der gleichen Schulter zu der auch die Invaliditätsbescheinigung eingereicht wurde.

LG Rajo
 
Hallo.


Um den Invaliditätsanspruch durch zusetzen wäre es gut wenn man auch nach Ausheilung zum Arzt geht oder sich auch Therapien verschreiben läßt.
Das gilt natürlich nicht nur bei der BG ,UV sondern auch ber de4r EMR sowie GdB wie will man sonst beweisen das es noch Einschränkungen gibt wenn man nicht zum Arzt geht der es bestätigt und das möglichs ein D Arzt oder Facharzt wie Schmerztherapeut ,Neurologe und Psychater.
Grad wenn man um einiges kämpfen muß bleibt es manchmal eins auf der Strecke weil die Therapien aufs ganze gehen.
Ich lasse mir nicht immer extra meine Probleme mit der Funktionsstöhrung des Knietep bestätigen weil meine KG bei Geräten auch das mit beinnhalltet.
Habe mir von meinen Arzt aber jetzt mal bestätigen lassen wegen was er mir meine Therapien verschreibt und hoffe das das auch dann reicht.
LG SONJA
 
Hallo Sonja,

sie war bis Jan 14 im D-Arzt Verfahren und es wurden EAP u.s.w. verschrieben. Es sind Invaliditätsanmeldungen schriftlich und mit dem Inhalt sachlich so wie sie gefordert werden.
Auch jetzt werden Physio, Medikamente u.s.w. verschrieben. Es wurde Rehatagegeld für den Zeitraum der EAP durch die PUV geleistet u.s.w.
Selbst in dem kopierten TExt steht drinnen, das 2014 noch eine Operation erfolgte. Wie kommst Du darauf das keine Behandlungen stattgefunden haben?

Das ist riesengroßer Schwachsinn was die dort schreiben. Es gibt keinen "leeren Zeitraum" denn selbt die D-Arzt Untersuchungsbefunde liehen dort vor.

LG Rajo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rajo


Weil im Bericht steht das der Invaliditätsanspruch vom Neurologen nicht anerkannt wird weil die letzte Untersuchung am 2.5.2013 war.Hat der Neurologe die Medis und Therapien verschrieben oder war es ein anderer Arzt.
Der Arzt kann dann ja schlecht Dauerfolgen feststellen wenn es die letzte Zeit bei ihn keine Untersuchungen gemacht wurden.Grad ne Nervenmessung wäre aussage kräftig.
Vielleicht habe ich es falsch verstanden oder aber ne mehr alles im Kopf.

LG SONJA
 
Hallo Sonja,

meinst Du im Ernst, das ich Invaliditätsfesststellungen einreiche, ohne medizinische Belege und Ablaufbefunde dort vorzulegen? Vom Notarztprotokoll über Befunde der D-Ärzte, OP Befunde, EAP Berichte u.s.w. liegt dort vor. Die letzte Befunderhebung war zur Ausstellung der Invaliditätsbescheinigung, kennst Du einen Arzt (gerade Neurologen) der das ohne eine körperliche Untersuchung tun würde!

Die Ablehnung basiert auf puren unhaltbaren Behauptungen.

LG Rajo
 
Hallo Zusammen,

da wir im Moment so überhaupt keine Lust auf ein sechstes Gerichstverfahren haben und die VHV bei den Ablehnungen bleibt, habe ich auch wenn ich kein Ergebnis erwarte nochmals den Ombudsmann eingeschaltet (alle guten Dinge sind drei).

Da die Ablehnung der neurologischen Invaliditätsanmeldung rechtswidrig ist und auch die orthopädische Invaliditätsanmeldung zwar anerkannt wurde, aber mit gleichem Schreiben in Frage gestellt wurde wird es wohl wieder vor Gericht landen.

In dem OP Bericht zur Schulter steht ja eindeutig drinnen, keine degenerativen Veränderungen und Ossifikation des Ligmentum coracoarcromiale (knöchernde Umbauten der Bänder) - das ist dann der Grund eine Zusammenhangsbegutachtung in Auftrag zu geben. Zu was, dazu schweigt man dort....
Es liegen der VHV durch die vorhergehende Borreliose Gutachten von 6 Wochen vor dem Unfall auf orthopädischen und neurologischen Gebiet vor, bei denen sowohl die betroffene Schulter als auch die HWS / Hirntätigkeit voll funktionstüchtig und ohne Einschränkung sind.

Aber das Verhalten kennen wir ja schon aus dem Verhalten zu den Folgen der Borreliose wozu das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Hier hatten wir im Feb. 2011 eine Invaliditätsbescheinigung eingereicht.

LG Rajo
 
Hallo alle miteinander,

auch hier gibt es Neuigkeiten.
Wir haben mehrfach den Nachweis (unter anderem mit einer gerichtlichen Bescheinigung an das SG - paralleles Verfahren) erbracht, das meine Frau als versicherte Person eben an diesem Tag der Invaliditätsfeststellung auch beim feststellenden Neurologen und auch weiterhin zur Behandlung und Untersuchung war.
Das die Invaliditätsfeststellung dort vorliegt wurde ja mehrfach bestätigt und immer wieder auf den Punkt herumgeritten, das der Neurologe die Invaliditätsfeststellung angeblich ohne Untersuchung ausgestellt hatte und hierfür möchte man einen Nachweis!

So, was meint ihr was jetzt kam? Die von Ihnen eingereichten Befunde und Schreiben des Neurologen können nicht als Invaliditätsfeststellung anerkannt werden, da kein Bezug zum Unfall herzustellen ist. Es liegt keine formgerechte Invaliditätsanmeldung vor.

Tolle Gesellschaft - sowas ist mir auch noch nicht passiert..........

LG Rajo
 
Hallo Zusammen,

das Spiel geht in eine neue Runde.
Das Gutachten liegt vor und wir haben bezüglich der Schulter wieder eine neue Diagnose - AC Gelenkarthrose mit fehlender kausaler Unfallschädigung (man bemerke bei Verkehrsunfall) und vorher völlig intakten Schultergelenk.

BG wars eine degenerative Schandenlage bei Tendinopathie

Die behandelnden Ärzte diagnostizierten (durch OP gesichert) eine Ossifikation des ligmentum coracoacromiale ohne degenerative Veränderungen

nu der Gutachter der eine AC Gelenkarthrose als 100 % Mitwirkung behauptet bei 1/5 Armwert....

LG Rajo
 
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