Unfall vom 02.04.2013
Die ärztliche Feststellung zu Invaliditätsansprüchen bzgl der Darm- und HWS—Beschwerden haben wir erhalten. Sie haben den Anspruch form— und frlstgerecht angemeldet.
Wir werden ein Jahr nach Unfalltag, also Anfang April 2015 ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben. Wlr kommen rechtzeitlg auf Sie zu
Wir überwelsen Ihnen 1n den nachsten Tagen 17,49 EUR
— Erstattung Attestgebühren —
Einen welteren Vorschuss werden wlr nlcht erbrlngen.
Mit der anderen Idee, das bekommen wir bestimmt mal hin, aber für "einen" lohnt sich der Weg doch nicht
Das ist die Höhe, erst wird behauptet das der Neurologe eine Invaliditätsbescheinigung ausgestellt hätte (Wohlgemerkt war die von Anfang April 2014) ohne eine körperliche Untersuchung - also wurde Betrug unterstellt und nun hat man sich wieder einen Punkt heraus gesucht, wie auch schon bei den anderen Schädigungen, das alles nicht vom Unfall kommen würde.Die ärztliche Stellungnahme zur Feststellung von Invaliditätsan-
ansprüchen des Neurologen vom 10.11.2014 haben wir zur Kenntnis
genommen. Die Anmeldung erfolgte damit form- und fristgerecht.
Die Schweigepflichtentbindung für Dr. ...... haben wir erhalten.
Wir werden ein Gutachten in Auftrag geben und gleichzeitig einen Auf-
trag für ein neurologisches Zusatzgutachten erteilen, um den unfall-
bedingten Grad der Invalidität bzgl. der neurolgischen Beschwerden
(inkl. der Beeinträchtigungen im Darmbereich) zu ermitteln.
Nur vorsorglich weisen wir daraufhin, dass bereits vor dem Unfall
neurologische Beschwerden vorlagen und davon einige Symptome eine
psychische Ursache haben. (s. Ihr Schreiben vom 13.07.2012)
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn
diese durch einen Unfall verursacht wurden, sind gem. Ziff.
5.2.6 AUB 2010 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Aus diesen Gründen werden wir keine weitere Abschlagzahlung vor-
nehmen. Wir werden die ärztlichen Gutachten abwarten, um in Erfahrung
zu bringen welche dauerhaften Beschwerden tatsächlich auf den Unfall
zurückzuführen sind.
Wir überweisen Ihnen in den nächsten Tagen 17,49 EUR.
In unserem Schreiben vom 24.10.2014 haben wir Ihnen die Zahlung
zugesagt. Aufgrund eines EDV-Fehlers wurde die Überweisung nicht
veranlasst. Wir bitten um Entschuldigung.
3.4 Psychische und nervöse Störungen durch einen
Unfall
Ergänzend zu Ziffer 5.2.6 AUB gilt vereinbart, dass für
die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die
im Anschluss an einen Unfall eintreten, dann Versicherungsschutz
besteht, wenn und soweit diese Störungen
auf eine durch den Unfall verursachte organische
Erkrankung des Nervenssystems oder eine durch den
Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
Differentialdiagnostisch grenzte schon Freud die von der Symptomatik her recht ähnlichen, jedoch von der Entstehung zu unterscheidenden organisch bedingten Pseudoneurasthenien und die depressiven bzw. zyklothymen Störungen vom allgemeinen neurasthenischen Beschwerdebild ab.
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