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PUV neuer Unfall - gleiches Spiel VHV

Weiterhin absolute Funkstille, es kümmert den Verein ein Scheiß was in Verträgen, VVG und sontigen Gesetzgebungen geregelt ist.

LG Rajo
 
Hallo Ihr lieben "Mitstreiter",

die Gesellschaft hüllt sich weiterhin in Schweigen. Es ist jetzt 1,5 Monate her, das ich das Schultergutachten mit Fakten (Op-Bericht u.s.w.) bei dem eine angebliche AC-Gelenkarthrose (die noch nicht einmal im Ansatz vorhanden war) zu 100 % Mitwirkung schuld sein soll, widerlegt habe.
Zu den neurologischen Schäden nach wie vor keine weiteren Bearbeitungen.

Die Invaliditätsanmeldungen liegen nunmehr seit ca. 6,5 Monaten dort vor und es wird wohl tatsächlich nichts anderes bleiben als wieder gerichtlich gegen die VHV vor zu gehen.
 
Hallo Zusammen,

es wird immer dreister mit den Verhaltensweisen, gerade ist die Post durch und es kam die Bestätigung der Anmeldung zu Invalidität.
Wohlgemerkt liegt seit Mitte August dort ein Gutachten vor, was den Schädigungsumfang sowie die Ursache beschreibt und die Anmeldung erfolgte vor über einem Monat.....

Unfall vom 02.04.2013

Die ärztliche Feststellung zu Invaliditätsansprüchen bzgl der Darm- und HWS—Beschwerden haben wir erhalten. Sie haben den Anspruch form— und frlstgerecht angemeldet.
Wir werden ein Jahr nach Unfalltag, also Anfang April 2015 ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben. Wlr kommen rechtzeitlg auf Sie zu
Wir überwelsen Ihnen 1n den nachsten Tagen 17,49 EUR
— Erstattung Attestgebühren —
Einen welteren Vorschuss werden wlr nlcht erbrlngen.
 
Hallo Zusammen,

nun geht das Spiel der VHV weiter.

Man hatte sich nach 5 Monaten (wohl auf Anraten des Ombudsmannes) dazu bequemt den Neurologen, der die Invaliditätsbescheinigung ausgestellt hat, einen Befund zu Invalidität anzufordern.

Ergebnis, aktuell eingeschätzte Folgen des Unfalles - Invalidität - wird auf neurologischem Gebiet (SHT und HWS neurologische Folgen - Hemiparese u.s.w.) aktuell mit 40 % Einschränkung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit ausserhalb der Gliedertaxe bewertet........

Zusammen mit der Schulter, die man ja ebenfalls wegen einer 100 % Mitwirkung einer AC-Gelenkarthrose (die nicht einmal operativ zu finden war) bereits abgelehnt hat, sind das aktuell 56 %..........

Da fehlen jetzt noch die knöchernden Verletzungen an der HWS mit Bewegungseinschränkungen und die Darmlähmung..........

Zahlung bisher darauf .................................................................... keine
 
Oh oh Rajo,

ich lese hier schon von Anfang an mit, ich kann Dir ja mal als nicht Fachmann einen Tipp geben, den Du anderen auch immer gibst: Anschreiben und einen Vorschuss fordern für das bereits festgestellte. ;)

Ich weiss das es nicht lustig ist, aber Deine Schreibweise ist es dennoch.

Halte die Ohren steif und lass nicht locker... wer zuerst von uns beiden gewonnen ht, muß dem Anderen einen ausgeben...

Deal?
 
Hey Glückloser,

das ist bereits mehrfach passiert. Wenn die Invalidität fest steht, dann ist´s kein Vorschuss mehr ;).

Die haben sage und Schreibe 2 % der Versicherungsleistung als "Vorschuss" geleistet und das nach dem 1. Jahr nach dem Unfall und waren noch so dreist diesen "großzügigen Vorschuss" mit der Kulanz zu begründen, da sie nicht davon ausgehen, das überhaupt eine Invalidität eingetreten ist oder eintreten wird.

Alles schreibe ich auch nicht :)

Mit der anderen Idee, das bekommen wir bestimmt mal hin, aber für "einen" lohnt sich der Weg doch nicht
 
Hallo Zusammen,

heute erreichte mich folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr ......!
Die ärztliche Stellungnahme zur Feststellung von Invaliditätsan-
ansprüchen des Neurologen vom 10.11.2014 haben wir zur Kenntnis
genommen. Die Anmeldung erfolgte damit form- und fristgerecht.
Die Schweigepflichtentbindung für Dr. ...... haben wir erhalten.
Wir werden ein Gutachten in Auftrag geben und gleichzeitig einen Auf-
trag für ein neurologisches Zusatzgutachten erteilen, um den unfall-
bedingten Grad der Invalidität bzgl. der neurolgischen Beschwerden
(inkl. der Beeinträchtigungen im Darmbereich) zu ermitteln.

Nur vorsorglich weisen wir daraufhin, dass bereits vor dem Unfall
neurologische Beschwerden vorlagen und davon einige Symptome eine
psychische Ursache haben. (s. Ihr Schreiben vom 13.07.2012)
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn
diese durch einen Unfall verursacht wurden, sind gem. Ziff.
5.2.6 AUB 2010 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Aus diesen Gründen werden wir keine weitere Abschlagzahlung vor-
nehmen. Wir werden die ärztlichen Gutachten abwarten, um in Erfahrung
zu bringen welche dauerhaften Beschwerden tatsächlich auf den Unfall
zurückzuführen sind.

Wir überweisen Ihnen in den nächsten Tagen 17,49 EUR.
In unserem Schreiben vom 24.10.2014 haben wir Ihnen die Zahlung
zugesagt. Aufgrund eines EDV-Fehlers wurde die Überweisung nicht
veranlasst. Wir bitten um Entschuldigung.
Das ist die Höhe, erst wird behauptet das der Neurologe eine Invaliditätsbescheinigung ausgestellt hätte (Wohlgemerkt war die von Anfang April 2014) ohne eine körperliche Untersuchung - also wurde Betrug unterstellt und nun hat man sich wieder einen Punkt heraus gesucht, wie auch schon bei den anderen Schädigungen, das alles nicht vom Unfall kommen würde.
Der Neurologe hat eine aktuelle Invalidität auf Grund der neurologischen Schädigungen (SHT und Verdacht auf contusio spinalis) von 40 % ausserhalb der Gliedertaxe bescheinigt. Ohne Bedrücksichtigung der orthopädischen Schädigungen an der HWS mit Minderbelastbarkeit u.s.w., der re. Schulter, der motorischen Darmstörung ......
Damit wurde bisher jede der Invaliditätsanmeldungen in Frage gestellt, Vorerkrankungen behauptet und auch Betrug unterstellt!

Dazu kommt noch die Klausel aus dem Vertrag:

3.4 Psychische und nervöse Störungen durch einen
Unfall
Ergänzend zu Ziffer 5.2.6 AUB gilt vereinbart, dass für
die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die
im Anschluss an einen Unfall eintreten, dann Versicherungsschutz
besteht, wenn und soweit diese Störungen
auf eine durch den Unfall verursachte organische
Erkrankung des Nervenssystems oder eine durch den
Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.

Es bestand einmal ein "Verdacht auf eine Persönlichkeitsstörung", die aber von allen anderen Gutachten ins Nirvana geführt wurden......

Weiter abwärts geht es mit dieser Gesellschaft wohl kaum.
 
Naja, das man sich windet um um eine Zahlung zu kommen, ist ja Tagesordnung bei jeder Versicherung, für mich persönlich wären da die 17,49 EUR wohl mehr ein Aufhänger und an Frechheit wohl nicht mehr zu überbieten.

Ich an Deiner Stelle würde in der Situation die Versicherung anschreiben mit dem Wortlaut " Bezüglich der 17,49 Euro, bitte ich Sie, für diesen Betrag eine gute Flasche Wein zu kaufen und diese als Gruß von mir für Ihre tolle Gesellschaft auf den Tisch der Geschäftsleitung zu stellen." Mit freundlichen bla bla bla

So langsam verstehe ich es nicht mehr, das hier die Gerichte oder der Staat mal nicht auf den Tisch haut und sagt, bis hier her und nicht weiter!
 
Hallo Glückloser,

wie Recht Du doch hast.

Ich hatte jetzt auch das komplette Schreiben mit Anhängen auf die sich bezogen wird und hab mich vor lachen gerade so mal eben in die Ecke geschmissen.

Wir führen ja immer noch das Gerichtsverfahren wegen der Borreliose, bei der zunächst abgestritten wurde das sie überhaupt vorläge und dann nach der Beweisaufnahme die "Taktik" geändert wurde, das die Folgen nicht von der Borreliose kommen.

Nunmehr meint der SB der VHV mit Vorerkrankungen kommen zu können. Einerseits wäre das rein psychische ja vorher da gewesen weil eine Pseudoneurasthenie nach Borreliose diagnostiziert wurde

http://de.wikipedia.org/wiki/Neurasthenie
Differentialdiagnostisch grenzte schon Freud die von der Symptomatik her recht ähnlichen, jedoch von der Entstehung zu unterscheidenden organisch bedingten Pseudoneurasthenien und die depressiven bzw. zyklothymen Störungen vom allgemeinen neurasthenischen Beschwerdebild ab.

und zweitens wäre ja die leichte distal betonte Polyneuropathie, die aber auch rein garnichts mit Rückenmarksschäden oder SHT zu tun hat, ja auch schon vorhanden.
Beides wird vor Gericht mit Sturheit seit Jahren abgestritten.

Ich habe mich für das angebotene Beweisschreiben der Beklagten für die Folgen der Borreliose bedankt :D
 
Hallo Zusammen,

das Spiel der VHV geht in die nächste Runde......

Wollt euch nur mal kurz berichten, warum im Moment die Zahlungspflicht fast zwei Jahre nach dem Unfall und den vorliegenden Invaliditätsbescheinigungen weiterhin abgelehnt wird:

"wir wissen ja noch nichts von Vorschäden, deshalb zahlen wir nicht!"
 
so, nu ist auch die Einschätzung der Schäden ausserhalb der Gliedertaxe vorbei.

Ich denke, das das der Gesellschaft so garnicht passen wird. Näheres wenn wir einen schriftlichen Befund in der Hand haben.
Nur soviel, keine Mitwirkungen und keine Vorschäden an den betroffenen Extremitäten.
Ich hatte der PUV vor 9 Monaten einen Vergleichsbetrag angeboten, der bei ca. 60 % Gesamtinvalidität liegt - das war ihnen wohl zu wenig :D
 
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