• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV neuer Unfall - gleiches Spiel VHV

VHV stellt sich stumm

So nun haben wir fast alle Informationen zusammen und die Liste der unfallbedingten Beeinträchtigungen wird länger

1. 1/5 Armwert rechts bei Os acromiale Typ Bil. II mit Ossifikation des Ligm. Coracoacromilae und Bruch des Schlüsselbeins - durch OP gesichert (lt. Gutachter eine AC-Gelenkarthrose :mad:)
2. ca. 50 % ausserhalb der Gliedetaxe für HWS Distorsion mit zervikal, zervikalbrachial Syndrom und erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit (mit contusio spinalis)
3. ca. 10 % ausserhalb der Gliedertaxe für SHT (contusio zerebri) mit leichten Funtionseinschränkungen der Hirnleistungsfähigkeit (Vergesslichkeit/retrograde Amnesie)
4. motorische Darmfunktionsstörung (keine natürliche Entleerung mehr möglich) nach stumpfen Bauchtrauma und contusio spinalis
5. leichte Restlähmungen (50% Krafteinbuße) an den Händen und leichte Halbseitenstörung li. nach contusio spinalis und/oder cerebri

Dürfte bei einer Gesamtbetrachtung ca. 60 bis 70 % Invalidität ergeben (da sich einiges überschneidet) und der Verein macht sich noch nicht einmal die Mühe vernünftig zu verhandeln sondern legts wieder auf ein Gerichtsverfahren an.

LG Rajo
 
VHV hat wohl totalen Schreibausfall

Hallo Zusammen,

um die euch die neuesten Entwicklungen mitzuteilen, wegen der Schulter werden wir wohl wieder klagen müssen.

Wir hatten der Schadenabteilung vor einem Monat ein sozialgerichtliches Gutachten vorgelegt, bei dem die unfallbedingten Schäden an der Halswirbelsäule mit zervikal- und zervikalbrachialsyndrom, Darmfunktionsstörung und Halbseitensymptomatik nochmals bestätigt werden und da noch innerhalb der Invaliditätsfrist eingereicht (wie bereits eine Bescheinigung im März 2014) - nochmals Invaliditätsansprüche angemeldet.

Nun folgt, bis heute, das berühmte Schweigen im Walde. Von dem Verhalten her und ich kenne das schon aus anderen Fällen, muss man sich nicht mehr anstrengen mit anderen mit diesen Methoden bekannten Gesellschaften auf eine Stufe zu kommen. Viel tiefer geht es nicht mehr.:eek:

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

einfach nur mühselig!
Wir haben den Termin für`s Regulierungsgespräch. Ich gehe jede Wette ein, dass der kurzfristig von der Gegnerischen abgesagt wird.
Manche begreifen es nie, dass man zu Allem bereit ist!

LG weiterhin
Aramis
 
Danke Aramis,

es ist um so armseliger, wenn man weiß das die VHV damit spekuliert und sich immer wieder darauf berufen, das meine Frau den Unfallhergang nicht schildern kann, da SHT mit Amnesie.
Wie auch, bei dem Aufprall von der Seite.
Sie weiß noch nicht mal, ab sie wirklich mit den Rettungswagen oder dem Hubschrauber ins Krankenhaus ist.
Nach den Protokollen wohl mit dem Hubschrauber... da der Notarzt den Verdacht auf akute Lebensgefahr gesehen hat. Dort wurde sie schon vom Assistenten des D-Arztes abgefangen und noch nicht einmal eine neurologische Abklärung wurde dort vorgenommen.

LG Rajo
 
Hallo Aramis

Ich wünsche Dir natürlich für Deine Verhandlungen im Regulierungsgespräch viel Erfolg. Allerdings glaube ich auch nicht mehr an Wunder :(, obwohl ich die Branche sehr gut kenne.
Es wird immer schlimmer, gerade bei privater BU und Unfällen die höhere Schäden zurück lassen und gerade die großen Deutschen Versicherer mit immer höheren Gewinnen streiten immer mehr.

LG Rajo
 
Hallo Zusammen,

ich hatte ja versprochen weiter zu berichten. Vor kurzem kam die "Lösung und die Einstellung des Beschwerdeverfahrens" beim Ombudsmann.

lhre Beschwerde gegen die VHV Allgemeine Versicherung AG

Sehr geehrter Herr ......,
am 8. September 2014 hatte ich lhnen geschrieben, dass ich mich mit einer Rückfrage an den Versicherer gewandt habe. Diese betraf die Berücksichtigung der bisherigen Einschätzung des Herrn Dipl. med. ..... (Neurologe) vom 5. März 2014. DerVersicherer erklärt sich nun bereit, den Befund von Herrn .... (Neurologe) aufzugreifen und ihn um eine ausführlichere äztliche Stellungnahme zu bitten. Sollte sich hieraus der Verdacht erhärten, dass eine unfallbedingte lnvalidität auf neurologischem Fachgebiet im Raum steht, würde der Versicherer ein Zusammenhangsgutachten in Auftrag geben, in dem dann auch zum Umfang der unfallbedingten lnvalidität Stellung genommen werden könnte. Hiermit sind in aller Regel Arzte überfordert, weil sie zwar auf lhrem Fachgebiet durchaus Spezialisten sein können, dennoch mit den Bemessungskriterien der privaten Unfallversicherung selten vertraut sind. All dies wird lhnen der Versicherer auch in einem gesonderten Schreiben mitteilen, dies hat mir Herr ...... in einem Telefonat vom 17. September 2014 angekündigt.
Da lhre Beschwerde eben diese Berücksichtigung neurologischer Dauerschäden zum Gegenstand hatte und hierzu nun der Versicherer die Bereitschaft gezeigt hat, seine Leistungspflicht erneut zu überprüfen, gehe ich davon aus, dass damit zunächst einmal das Ombudsmannverfahren abgeschlossen werden kann. lch kann gegenwärtig im Sinne des Schlichtungsgedankens für die Parteien nichts tun, halte dies auch nicht für erforderlich, da noch keine endgültige ablehnende Entscheidung des Versicherers bezogen auf diesen Teilaspekt des Gesamtsachverhaltes vorliegt. Entsprechend habe ich den Versicherer mit gleicher Post über die Beendigung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt.
Bei der angeblichen Einschätzung vom 05.03.2014 handelt es sich um eine Invaliditätsanmeldung der neurologischen Folgen mit Formblatt der Gesellschaft.

Es wurde keine Leistungsprüfung vorgenommen, sondern wegen angeblichen Formfehlern eine Anerkennung der Invaliditätsanmeldung mehrfach abgelehnt.

Man beachte, das das Ombudsmannverfahren ein schriftliches ist und stellt die Beschwerde ohne Lösung auf eine telefonische Auskunft des Versicherers hin ein.

Ein Anschreiben der VHV liegt mir inzwischen vor, von erneuter Leistungsprüfung, Rücknahme der Leistungsablehnung oder sonstigen Leistungserklärungen kein Wort!
Man erklärte sich bereit, den Neurologen einmal anzuschreiben.

Ich habe mir wirklich noch einmal den "Spaß" gemacht und die Schlichtung über den Ombudsmann Berlin versucht (weil wir in Kürze noch eine weitere fristgemäße Invaliditätsbescheinigung für weitere Schäden einreichen), hier handelt es sich auch in dem Moment um eine rein rechtliche Wertung der bereits im März/April eingereichten Anmeldung, denn medizinische Sachverhalte waren in der schlichtung nicht zu prüfen, ein unabhängiges Gutachten wurde durch uns zugereicht bei dem erhebliche Schäden an der HWS fachärztlich nochmals bestätigt wurden (Orthopäde).

Erspart Euch die Mühe eine Schlichtung über den Ombudsmann zu erreichen.

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

leider sind die wohl auch gekauft:mad:

Trotzdem liebe Grüße an dich und deine Frau
Gitti
 
Danke Gitti,

weißt Du, wenn private Unfallversicherungen und die Bedingungen mir nicht bekannt wären (war eine der mündlichen Prüfungen zum Versicherungskaufmann), dann wäre das ja noch verständlich.

Aber wenn man veruscht, auf diese Art und Weise Beschwerden zu lösen, dann ist es nicht verwunderlich, das die Beschwerdestatistiken beim Ombudsmann angeblich zurück gehen.

Solch einen Blödsinn zu formulieren, das ist schon der Hammer wenn der Versicherer gemäß VVG (Versicherungsvertragsgesetz) innerhalb von 3 Monaten ein Anerkenntnis abzugeben hat §187 VVG.

§ 187
Anerkenntnis


(1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlage der zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt. Wird eine Invaliditätsleistung beantragt, beträgt die Frist drei Monate.
(2) Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder haben sich Versicherungsnehmer und Versicherer über Grund und Höhe des Anspruchs geeinigt, wird die Leistung innerhalb von zwei Wochen fällig. Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, hat der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers einen angemessenen Vorschuss zu leisten.

http://dejure.org/gesetze/VVG/187.html

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

wir hatten auch etwas Probleme mit den PUV`s :mad: naja, die Amputation ließ
sich nicht leugnen, aber die zusätzlichen Körperschäden wurden sehr verniedlicht! Die Amputation wurde grade so bezahlt.
Als wir das Abschlußgutachten forderten ( viel mehr Infos + einen neuen Anwalt hatten), zickten die PUV`s schon herum... doch wegen dem Unfallhergang gab es überhaupt keine Diskusion!

Mein Mann konnte dazu ja auch keine Angaben machen! Er hat auf der Strasse liegend kurz gemeckert 'ob jetzt Alle bescheuert sind?' selbst dass weiß er nur weil er durch diverse Zeugenaussagen dran erinnert wurde....

Das Verhalten der Versicherungen ist unterirdisch!
Nun habe ich einige Versicherungsvertreterund Schadenensregulierer im Freundeskreis, unglaublich was die mit den eigenen, loyalen Mitarbeiter im Schadensfall so anstellt:eek:

Alles Gut weiterhin und lG
Aramis
 
Hallo,

vielen Dank für Eure lieben Zeilen.

Ich bin schon immer so an die ganze Sache ran gegangen, das ich keine Freundschaft zu den guten Herren und Damen aufbauen muss. Aber wenn es schon lächerlich wird, was da sowohl von der Versicherung als auch vom Ombudsmann kommt, dann kann auch mir so langsam die Hutschnur hoch gehen.
Gott sei Dank bin ich nicht an diese Gesellschaft gebunden.

LG Rajo

Übrigens habe ich jetzt die Invaliditätsbescheinigungen mit sämtlichen Auswirkungen komplett und aus diesen geht hervor:

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Aus den Invaliditätsfeststellungen sind nunmehr unfallbedingte Schädigungen der kompletten linken Körperhälfte, der motorischen Darmfunktion, der rechten Schulter, der HWS mit Auswirkungen auf beide Arme und Schultern sowie interkraniale Verletzungen bestätigt und die Dauerhaftigkeit im Sinne der Unfallbedingungen festgestellt worden[/FONT]


[/FONT]
 
Hallo zusammen,

lest Euch den Schwachsinn durch.....
Wohlgemerkt will die VHV eine ärztliche Bescheinigung für die Ärztliche Invaliditätsbescheinigung (Formblatt der VHV) haben und sucht Gründe das weiter abzulehnen. Also eine Bescheinigung für die Bescheinigung....

Sie baten um Erläuterung aus welchem Grund wir Herrn (Neurologe) bislang nicht direkt angeschrieben haben. Für eine ordnungsgem§Be Anmeldung
von Invaliditätsansprfichen ist nicht der Versicherer, sondern der
Versicherungsnehmer verantwortlich. Die bislang eingereichte Anmel—
dung sehen wir auch weiterhin für nicht formgerecht an. Die Gründe
haben wir bereits genannt. Mit dem Ombudsmann haben wir uns aber
in der Form geeinigt, dass wir einen Arztbericht nach Aktenlage
anfordern. Wir haben Sie auBerdem mehrfach darum gebeten, sich selbst
um eine Stellungnahme des Herrn (Neurologe) zu bemühen. Eine eindeutige
Stellungnahme des Arztes haben wir leider nicht erhalten. Die von
Ihnen eingereichten Befunde ließen einen eindeutigen Rückschluss auf
einen Unfallzusammenhang jedoch nicht zu. Wir werden nun die
ärztliche Stellungnahme abwarten.

Der Grund für die Ablehnung ist die Behauptung, das der Neurologe eine Invaliditätsbescheinigung ohne Untersuchung ausgestellt hat, obwohl auf der Anmeldung der Tag an dem der Befund erhoben wurde (gleich dem Ausstelltag der Bescheinigung) dokumentiert ist!

Schlimmer gehts immer
 
Hallo Zusammen,

das Spiel geht weiter.

Ich hatte bei der VHV ja bereits im August ein unabhängiges Gutachten mit Anspruchstellung eingereicht, das erhebliche Schädigungen der HWS beschreibt und auch dem Unfall zuordnet.

Antwort bisher keine!

Um auf Nummer Sicher zu gehen und weil ich die "Geflogenheiten" kenne habe ich im Sept. dazu dann eine dritte Invaliditätsbescheinigung innerhalb der Anmeldefristen eingereicht (per Fax, Mail und Post :D).

Antwort bisher keine!

So sehen die Geflogenheiten bei den "Experten" der VHV aus.

Wohlgemerkt, der Unfall ist nun über 18 Monate her, die erste Invaliditätsanmeldung im März 2014 (neurologische Folgen mit Halbseitenstörung), die zweite im April 2014 (re. Schulter), die dritte im September 2014 (HWS mit zervikal- und zervikobrachialsyndrom und motorische Darmstörung)

Die Anträge auf angemessenen Vorschuss wurden sage und Schreibe mit 1000,- € (was 2 % der Grundsumme beträgt) beglichen und um jede Zahlung von Krankenhaustagegeld, Rehageld u.s.w. wurde monatelang diskutiert!

LG Rajo
 
Top