Guten Abend,
ich benötige nochmals Hilfe.
Die Unfallversicherung hat sich nun gemeldet und ich habe keine Ahnung was am Besten ist und ich tun soll??
Folgendes haben die geschrieben:
Unsere beratenden Ärzte haben sich dem gutachterlichen Votum angeschlossen, jedoch zu Ihren Gunsten eine Empfehlung zur Beurteilung der Invalidität ausgesprochen. Hintergrund der Bedenken sowohl des Gutachters als auch unserer beratenden Ärzte war, dass ein unfallbedingter Dauerschaden nach den vorliegenden Befunden nicht abzubilden war.
Wir wollen Ihnen selbstverständlich kein Unrecht tun und erneut den medizinischen Sachverhalt überprüfen lassen.
Hierzu wollen wir Ihnen zwei Alternativen aufzeigen:
1) Wie mit unserem Abrechnungsschreiben mitgeteilt, können Sie den Grad der Invalidität jährlich überprüfen lassen. Dies gilt nach dem Unfall 3 Jahre lang - also bis zum 13.07.2018. Sollte ein geringerer Invaliditätsgrad festgestellt werden, möchten wir Sie jedoch ebenfalls nochmals auf die Möglichkeit der Rückforderung der ggf. zu viel gezahlten Invaliditätsleistung hinweisen.
2) Andernfalls können wir gerne unsere beratenden Ärzte die von Ihnen freundlicherweise geschilderten Bedenken nebst der überlassenen medizinischen Unterlagen zur erneuten Beurteilung vorlegen. Um einen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den von Ihnen geklagten Beschwerden herstellen zu können ist es dann jedoch auch erforderlich, dass Sie uns noch die Aufnahmen der bildgebenden Verfahren (nach Möglichkeit auf CD) zukommen lassen.
Ich habe das Gefühl, die wollen von einem Folgeschaden nichts wissen. Soll ich jetzt nochmal eine Begutachtung machen lassen oder sollen die das ganze ihren Ärzten nochmal vorlegen??
Danke schonmal für eure hoffentlich zahlreichen Tips.
LG Sandra
ich benötige nochmals Hilfe.
Die Unfallversicherung hat sich nun gemeldet und ich habe keine Ahnung was am Besten ist und ich tun soll??
Folgendes haben die geschrieben:
Unsere beratenden Ärzte haben sich dem gutachterlichen Votum angeschlossen, jedoch zu Ihren Gunsten eine Empfehlung zur Beurteilung der Invalidität ausgesprochen. Hintergrund der Bedenken sowohl des Gutachters als auch unserer beratenden Ärzte war, dass ein unfallbedingter Dauerschaden nach den vorliegenden Befunden nicht abzubilden war.
Wir wollen Ihnen selbstverständlich kein Unrecht tun und erneut den medizinischen Sachverhalt überprüfen lassen.
Hierzu wollen wir Ihnen zwei Alternativen aufzeigen:
1) Wie mit unserem Abrechnungsschreiben mitgeteilt, können Sie den Grad der Invalidität jährlich überprüfen lassen. Dies gilt nach dem Unfall 3 Jahre lang - also bis zum 13.07.2018. Sollte ein geringerer Invaliditätsgrad festgestellt werden, möchten wir Sie jedoch ebenfalls nochmals auf die Möglichkeit der Rückforderung der ggf. zu viel gezahlten Invaliditätsleistung hinweisen.
2) Andernfalls können wir gerne unsere beratenden Ärzte die von Ihnen freundlicherweise geschilderten Bedenken nebst der überlassenen medizinischen Unterlagen zur erneuten Beurteilung vorlegen. Um einen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den von Ihnen geklagten Beschwerden herstellen zu können ist es dann jedoch auch erforderlich, dass Sie uns noch die Aufnahmen der bildgebenden Verfahren (nach Möglichkeit auf CD) zukommen lassen.
Ich habe das Gefühl, die wollen von einem Folgeschaden nichts wissen. Soll ich jetzt nochmal eine Begutachtung machen lassen oder sollen die das ganze ihren Ärzten nochmal vorlegen??
Danke schonmal für eure hoffentlich zahlreichen Tips.
LG Sandra