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PUV lt. Gutachter kein Schaden, was kann ich tun?

Guten Abend,

ich benötige nochmals Hilfe.

Die Unfallversicherung hat sich nun gemeldet und ich habe keine Ahnung was am Besten ist und ich tun soll??

Folgendes haben die geschrieben:
Unsere beratenden Ärzte haben sich dem gutachterlichen Votum angeschlossen, jedoch zu Ihren Gunsten eine Empfehlung zur Beurteilung der Invalidität ausgesprochen. Hintergrund der Bedenken sowohl des Gutachters als auch unserer beratenden Ärzte war, dass ein unfallbedingter Dauerschaden nach den vorliegenden Befunden nicht abzubilden war.
Wir wollen Ihnen selbstverständlich kein Unrecht tun und erneut den medizinischen Sachverhalt überprüfen lassen.
Hierzu wollen wir Ihnen zwei Alternativen aufzeigen:
1) Wie mit unserem Abrechnungsschreiben mitgeteilt, können Sie den Grad der Invalidität jährlich überprüfen lassen. Dies gilt nach dem Unfall 3 Jahre lang - also bis zum 13.07.2018. Sollte ein geringerer Invaliditätsgrad festgestellt werden, möchten wir Sie jedoch ebenfalls nochmals auf die Möglichkeit der Rückforderung der ggf. zu viel gezahlten Invaliditätsleistung hinweisen.
2) Andernfalls können wir gerne unsere beratenden Ärzte die von Ihnen freundlicherweise geschilderten Bedenken nebst der überlassenen medizinischen Unterlagen zur erneuten Beurteilung vorlegen. Um einen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den von Ihnen geklagten Beschwerden herstellen zu können ist es dann jedoch auch erforderlich, dass Sie uns noch die Aufnahmen der bildgebenden Verfahren (nach Möglichkeit auf CD) zukommen lassen.

Ich habe das Gefühl, die wollen von einem Folgeschaden nichts wissen. Soll ich jetzt nochmal eine Begutachtung machen lassen oder sollen die das ganze ihren Ärzten nochmal vorlegen??

Danke schonmal für eure hoffentlich zahlreichen Tips.

LG Sandra
 
Hallo Sandra,
hast Du schon mal geprüft, ob Dir (aufgrund der geringen Frührente) Verfahrenskostenhilfe zusteht?
Falls die Klärung mit der Rechtschutzversicherung dauert und evtl. auch eine Klage erfordert.
Eine Beratung bei einem Anwalt scheint angebracht.
Kopf hoch und Mut
wünscht Dir
Spice
 
Hallo Sandra,

hast Du nach der Spiegelung mit einem Arzt Deines Vertrauens gesprochen?
Wie hoch nimmt dieser Arzt jetzt den Invaliditätsschaden an? Du hast wirklich nicht mehr viel Zeit. Der Arzt muß Dir auf Grund seiner Begutachtung einen höheren Invaliditätsgrad bescheinigen. Dann hast Du die Chance in einem Gerichtsverfahren, wo ein vom Gericht beauftragter Gutachter noch einmal ein Gutachten erstellt, eine höhere Invalidität bescheinigt zu bekommen und eine gerechte Entschädigung.
Das Angebot der Versicherung soll Dir eigentlich auf der einen Seite Angst machen (Entzug von Leistungen) oder in der 2. Variante die Versicherung in eine bessere Position bringen.
Deine Entscheidung ist es also, ob Du kämpfen willst oder dich mit der Situation abfindest. Die Entscheidung kann Dir leider niemand abnehmen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Spice
Hallo Seenixe

Konnte mich leider nicht anmelden, daher jetzt erst eine Antwort. An einen Anwalt und Gerichtsverfahren habe ich bis heute noch nicht gedacht.

Ich dachte mir (vielleicht bin ich ja naiv was sowas angeht), dass die ruhig eine Begutachtung machen können, wie zu 1. vorgeschlagen. Vor der Spiegelung hatte ich "nur" ein Ganglion, Schmerzen und leichte Bewegungseinschränkungen. Heute, nach der Spiegelung, ist das Ganglion entfernt und mein Fuß gelähmt. Ein geringerer Invaliditätsgrad kann das doch nicht werden - oder??

Würde eine Bescheinigung von meinem Hausarzt reichen?? Er ist für mich die zentrale Stelle und absolute Vertrauensperson. Muß ich dann die Bescheinigung an die Versicherung schicken?
Termine für Untersuchungen und Termine bei Fachärzten dauern alle sehr lange. Meine Neurologin hat jetzt erstmal 14 Tage Urlaub.
Ich krieg schon wieder Panik, was mach ich denn nun?

LG Sandra
 
Hallo,

ist keiner mehr im Forum unterwegs der helfen kann?

LG Sandra
 
Halllo SandraN,

was hast du seit dem 12.6. (s. Beitrag #25) inzwischen unternommen?
Hast du der Versicherung die CD zukommen lassen? (s. Vorschlag der Versicherung - ob dem zuzuraten ist, weiß ich nicht)
Hast du einen Arzt deines Vertrauens aufgesucht und dir eine höhere Invalidität als bisher festgestellt bescheinigen lassen? (s. Vorschlag v. Seenixe, Beitrag #28)

Was hast du hinsichtlich der Rechtsschutzversicherung unternommen? (s. S. 1 dieses Themas)
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du sie erst nach dem Unfall gekündigt, sodass sie m.W. in Anspruch genommen werden kann.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

ich habe mich seit 12.06. nicht mehr bei der Versicherung gemeldet.

Zum Beitrag #28 von Seenixe hatte ich noch Fragen:
Würde eine Bescheinigung von meinem Hausarzt reichen?? Er ist für mich die zentrale Stelle und absolute Vertrauensperson.
Oder muss / sollte es eine Bescheinigung vom Orthopäden sein?
Muß ich dann die Bescheinigung an die Versicherung schicken?

Ich habe es so verstanden, dass ich der Versicherung mitteilen soll, ob ich 1. eine neue Begutachtung lassen mache oder 2. die Versicherung es deren Ärzte nochmal vorlegt.
Eine erneute Begutachtung kann doch nicht falsch sein - oder? Der Folgeschaden ist schließlich ein gelähmter Fuß!

Bei der Rechtsschutzversicherung hatte ich angerufen und sie meinten dafür wären sie nicht zuständig, müsste die neue RS machen. Da bin ich aber noch dran.

Es ist alles zum k..... und die Zeit rennt mir davon.
Bitte, ich brauche dringen nochmal eure Hilfe.

LG Sandra

Nachtrag: die derzeitig vorhandenen Berichte von Ärzten liegen der Unfallversicherung vor. Ein von der Neurologin gefordertes MRT (Oberschenkel bis unter das Knie) wurde falsch gemacht. Die haben das Becken bis zum mittleren Oberschenkel gemacht. Einen weiteren MRT Termin habe ich erst am 11.07.18. Hoffe, dass es dann richtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo SandraN

vorweg ich kenne mich mit Unfallversicherung nicht aus.

Aber wenn du von der Versicherung ein Gutachten machen lässt, hast du danach die Möglichkeit zu klagen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ist dein Risiko überschaubar.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

also teile ich der Unfallversicherung mit, dass ich eine erneute Begutachtung wünsche und warte dann ab was kommt. Je nach dem was das Gutachten ergibt, kann ich ja dann einen Anwalt einschalten.

Ich hoffe das ist der richtige Weg, weiß sonst nicht weiter.

Danke für deine Hilfe, vielleicht melden sich ja noch andere hier.

LG Sandra
 
Hallo SandraN,

auch ich kenne mich mit PUV nicht aus. Das vorweg.

Ich sehe nur, dass die Zeit verrinnt und die Frist bald abläuft.
Soweit ich es verstehe, ist nichts mehr möglich an Änderungen, wenn die Frist abgelaufen ist,
Deshalb verstehe ich deinen Druck, aber ich wäre schon längst bei Hausarzt und Orthopäden gewesen oder hätte Dringlichkeitstermine erbeten und anstehen. Warum solltest du deren Berichte nicht einreichen?! Wenn du das kurzfristig noch nachholen kannst: Warum nicht?
Ich vermute, das alleine wird nicht genügen.

Ich hoffe, es liest jemand mit Erfahrung in PUV mit und kann dir dazu - welches Handeln nun noch passend und dringlich geboten ist - etwas raten.
(Bedenke: das sind Tipps, keine Rechtsberatung; viele haben eigene Erfahrungen.)

Hast du deinen Vertrag vorliegen? Was steht da bei "Nachbegutachtung", kannst du das abtippen?

Ob es gut ist, die CD einzureichen, was dir die PUV u.a. vorschlägt, weiß ich nicht. Mit Glück bekommst du auch dazu einen Rat von erfahrenen Mitlesern.

LG
 
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