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PUV lt. Gutachter kein Schaden, was kann ich tun?

SandraN

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Nov. 2017
Beiträge
22
Ort
NRW
Hallo zusammen,

ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Sandra und bin 47 Jahre alt, seit 2014 EM-Rentnerin. PUV, AUB 2008

Ich brauche bitte Hilfe von euch zu folgendem Sachverhalt:

Am 13.07.15 rutschte ich von einer Treppenstufe ab und knickte it dem rechten Fuß um.
Unfall wurde der Versicherung gemeldet und auch als solcher behandelt.

Untersuchung erfolgte am 16.07.15 im Krankenhaus mit der Diagnose:
Verstauchung und Zerrung des oberen Sprunggelenks und Ganglion Sprunggelenk, rechts. Röntgen und Ultraschall wurden gemacht, anschließend Salbenverband. Aufklährung zur Behandlung des Ganglions habe ich auch bekommen. Sollte den Fuß hoch legen und kühlen, was ich auch gemacht habe.
Zur weiteren "Behandlung" gings zum Hausarzt und dann zum Orthopäden. Beide sagten ich solle weiter Kühlen und hoch legen, sonst nichts.

Die Schmerzen blieben und mein Gelenk fühlt sich instabil an. Erneutes Röntgen durch den Orthopäden am 27.09.16!, außer Spreizfuß sonst unauffälliger Befund. Habe Einlagen bekommen, sonst könnte man nichts machen.

Nachdem die Schmerzen nicht nachgelassen haben und ich gedrängt habe wurde am 19.01.2017! endlich ein MRT gemacht.
Beurteilung:
Z.n. Supinationstrauma vor 1,5 Jahren ist von einer Ruptur des Ligamentum talofibulare anterius und Ligamentum calcaneofibulare, Partialruptur des kranialseitigen Anteils des Ligamentum talofibulare posterius bzw des kaudalen Abschnittes des Ligamentum tibiofibulare anterius auszugehen. Begleitender, lokal begrenzter Gelenkerguss tibiofibular mit Ganglion-Entwicklung, insbesondere unmittelbar unterhalb des M extensor digitorum longus. Keine OSGArthrose. Keine osteochondrale Verletzung bei miimalem Restödem des Knochenmarks der Außennöchelspitze bzw. der Tuber calcanei-Region.

Beim Gutachter war ich am 02.10.17
Aufgrund eines Schwindels bin ich teilweise auf einen Rollator angewiesen. Bei den Schmerzen im Fuß ist er dann auch ganz hilfreich und entlastet auch ein wenig, was ich auch erwähnte, wurde aber nicht mit aufgenommen.
Er stellt fest, dass Gangvarianten und Funktionsvarianten reduziert dargestellt sind, jedoch NICHT UNFALLBEDINGT, sondern aufgrund der anlagenbedingten Erkrankungen.
Neurologisch gibt es eine diffuse Sensibilitätstörung an der Schienbeinvorderseite aber nicht durch den Unfall, da die Störung deutlich oberhalb des Sprunggelenkes ist.
Die spezielle Untersuchung (steht dort so) der Sprunggelenke ergibt links einen altersentsprechenden Normalbefund. Rechts keine wesentliche Schwellung, kein tastbarer Gelenkerguss. Alles Beweglich und frei, keine Instabilität.
Arthrosonographie: kein Gelenkerguss, diffuse Weichteilschwellung oberhalb der Gelenkkapsel, der Bandapparat ist im Seitenvergleich etwas verwaschen dargestellt. Typische Rupturzeichen wie im MRT beschrieben finden sich nicht!

Lange Rede - kurzer Sinn. Die PUV schreibt, dass laut Facharzt die beschriebene Funktionsbeeinträchtigungen nicht durch den Unfall entstanden, sondern die Folge einer unfallunabhängigen Erkrankung sind.

Ich bin ... platt.

Ich habe bis heute immer noch Schmerzen, weiß kaum wo und wie ich abends den Fuß legen soll, weil die Schmerzen dann am schlimmsten sind. Beim Bewegen das Gefühl das dort was klemmt, knicke leicht weg und noch einiges mehr. Aber alles weil ich am Rollator laufe

Kann ich dagegen irgend etwas machen?
Eine Stellung werde ich auf jeden Fall dazu nehmen, aber bringt das überhaupt was?
Besteht überhaupt Aussicht auf eine Entschädigung?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar und sorry das es so lang geworden ist.

Bis dahin LG Sandra
 
hallo SandraN,

willkommen in Forum.

Mein Vorschlag:

lege gegen das Gutachten Widerspruch ein und verlange die Durchführung einer 2 Begutachtung.

Lg. Rolandi
 
Hallo,

ein anderer Weg könnte auch sein, dass du ein Gegengutachten in Auftrag gibst - aber das musst du leider selbst bezahlen.

War das das erste Gutachten nach dem Unfall? Dann kannst du auch dem Gutachten widersprechen. Am besten gehst du mit deinen ärztlichen Befunden und dem Gutachten zu deinem behandelnden Arzt und fragst ihn um seine Meinung. Vielleicht kann/will er dir ja helfen.

Dann musst du auf jeden Fall genau alle Punkte des Gutachtens zerpflucken, die nicht richtig sind.

Auf jeden Fall hast du innerhalb der Drei-Jahres-Frist bei der PUV das Recht auf eine weitere Begutachtung. Und hier kannst du dir (glaube ich) sogar den Gutachter selbst aussuchen (aber leider auch bezahlen). Ansonsten schlägt dir auf Verlangen die PUV wieder einen Gutachter vor.

Aber auf jeden Fall ist das Gutachen innerhalb der Drei-Jahres-Frist auch noch einmal möglich und wichtig.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, kannst du dich auch einmal anwaltlich beraten lassen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
hallo Sandra,

zunächst fällt natürlich der verlauf und die sehr verzögerte feststellung des tatsächlichen schädigungsausmasses auf. aber das hast du ja schon selbst festgestellt. das wäre ggf. in einer gesonderten beurteilung abzuklären. dir geht es hier um die aussagen im gutachten.

zunächst brauchst du die vorausgehenden unterlagen der behandlung aller ärzte und kliniken in gänze (gesamte patientenakten mit befunden, diagnosen, berichten, bilder), um überhaupt die aussagen im GA prüfen zu können.
die widersprüche, die sich nun aus der (scheinbar bei dir vorhandenen) mrt-untersuchung und dem GA ergeben, sowie die weiteren feststellungen des sachverständigen (SV) sollten in einer gegendarstellung der versicherung aufgezeigt werden. ebenso das weitere untersuchungsergebnis hinsichtlich der aussagen zu neurologischen defiziten und eben der Arthrosonographie.

ist dir bekannt, welcher fachrichtung der SV angehört? zu vermuten wäre wohl orthopädie/chirurgie. fraglich sind daher die aussagen zu neurologischen und radiologischen belangen.
darüber hinaus ist fraglich, welchen aussagewert die feststellung aus dieser Arthrosonographie ggü. einer mrt überhaupt hat. ich finde kurzfristig wenig aussagefähiges, aber der excelent-artikel im wikipedia beschreibt sehnen als nur bedingt zugänglich. zudem scheint es hier keine standardisierte u/o gemeinhin anerkannte ausbildung zu geben, so dass es wohl mehr von den individuellen fähigkeiten abhängt.
dann kommt es natürlich auch darauf an, mit welcher technik (alter, auflösung) der SV arbeitet. hier wird man aber zunächst nur bei der gegendarstellung spekulieren können, auch wenn eine untaugliche technik grundsätzlich bis zum gegenbeweis erst mal nicht auszuschliessen ist.

eine frage noch: wurde das untersuchungsbild grafisch festgehalten? dann solltest du es dir auch zum GA dazu aushändigen lassen. nur so kann es von unbefangener dritter seite beurteilt werden. ist es nicht festgehalten und nur visuell gewertet worden sein - na, da kann eben auch viel behauptet aber im gegenzug auch bestritten werden.

gruss


Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rolandi, @Rudinchen, @Sekundant

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Ja es war die erste Begutachtung und nein ich habe keine Rechtschutzversicherung (seit März nicht mehr-heul). Ein eigenes GA in Auftrag zu geben, dazu fehlen mir leider die finanziellen Mittel. Als Frührentnerin ist die Rente ziemlich...

Kann ich mir die Akte von der Versicherung anfordern, um auch zu sehen was von denen weiter geleitet wurde und da schonmal zu vergleichen?
Den Bericht vom ersten Röntgen und MRT liegt mir vor inkl. Bildern auf CD.
Bericht vom Orthopäden sollte ich auch bekommen. Ob der allerdings mit mir die Sache bespricht ist fraglich. Er wurde zuerst als GA angefragt und er hat abgelehnt. Werde ihn aber trotzdem fragen.
Beim Neurologen habe ich in der kommenden Woche einen Termin wg. einer anderen Erkrankung. Würde eine Untersuchung und Stellungnahme von ihm jetzt noch was nützen, wenn ich es in meiner geplanten Stellungnahme/Widerspruch mit aufführe?
Fachrichtung des GA: Facharzt für Chirurgie, Sportmedizin, Chirotherapie, Akupunktur.
Rufe morgen direkt beim GA an und lasse mir alle gemachten Bildaufnahmen aushändigen.

Wie viel Zeit kann ich mir mit dem Widerspruch/Stellungnahme lassen und sollte ich darin auch schon eine erneute Begutachtung verlangen?

Vielen Dank schon einmal für die super Hilfe und einen schönen Abend noch.

LG Sandra
 
Guten Morgen Sandra,

ich kann meinen Vorschreibern nur recht, zu Sekundant Angabe wegen Fax und Sendenachweis beruht auf Erfahrung, die Ärzte geben nichts gerne heraus aus dem man Ihnen einen Strick drehen kann.

Bruce Lee sagte einst: "Man greift nur den an der denn Ball hat!"

Da es über deinen Knöchel saubere Berichte gibt wäre es eine Idee über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse zu gehen denn die Krankenkasse gibt die Folgekosten sicher gerne an die BG ab. Kenne mich hier aber nicht so gut aus!

Ich lege sehr viel Wert auf Experten Meinungen, also immer eine Instanz höher als der Sachverständige, so Schaue ich nach Diagnosen von Fachärzten. Ich musste bitter lernen das wenn dein örtlicher Orthopäde sagt "heben Sie nichts schweres und Sie bekommen weniger Rückenschmerzen" das dies so ist, aber einen Gutachter nicht interessiert und dieser ruhig angeben kann das 20 kg kein Problem sind. Ich brössle meine neuen Diagnosen immer komplett mit Hilfe des Internet auf, mein Arzt schaut zwar komisch wenn ich Ihn etwas Frage, hilft mir aber viel.

Ich wünsche dir viel Erfolg.


MfG


GSXR
 
Hallo,

Du schreibst, dass Du seit diesem Jahr keine Rechtsschutzversicherung mehr hast. Dein Unfall war aber 2015. Wenn Du zu diesem Zeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung hattest, kommt diese auch für die jetzigen Kosten auf, da es ja ein versichertes Ereignis war, welches jetzt zum Streit führt.

Gruß von der Seenixe

PS. Also jetzt nix "heul" sondern alles richtig gemacht....
 
Hallo an alle Erfahrenen,

danke schon mal für eure Antworten.

Kurz zur Info:
Gutachter wurde angeschrieben, mal sehen was kommt.
Bei Orthopäden muss ich noch nachfragen und die Rechtsschutzvers. rufe ich morgen an.

Würde eine Untersuchung beim Neurologen und Stellungnahme von ihm jetzt noch was nützen?

Wie viel Zeit kann ich mir mit dem Widerspruch/Stellungnahme lassen und sollte ich darin auch schon eine erneute Begutachtung verlangen?

Danke für eure Hilfe

LG Sandra
 
Hallo,

Alle ärztlichen Befunde, die deine Schädigungen belegen und einen Unfallzusammenhang herstellen können dir helfen!

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo,

Schau bitte in Deine Versicherungsunterlagen. Dort steht der späteste Termin zur Begutachtung von Unfallfolgen. Sollte 3 Jahre nach Unfall sein. Dann hast Du noch bis 12.07.2018 Zeit was gegen das Gutachten zu unternehm,en. Der PUV teilst Du momentan nur mit, dass Du mit der Bewertung im Gutachten nicht einverstanden bist und eine erneute Begutachtung verlangst. Schriftlich das ganze und und am besten per Einschreiben wegen des Nachweises.
Dann suchst Du Dir einen Arzt. Nach den Versicherungsbedingungen solltest Du Dir den Gutachter für das erneute Gutachten suchen dürfen - bitte genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Gutachten muß dann bis zum Ablauf der 3-Jahresfrist vorliegen, also nicht zu lange warten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo an ALLE

Seit November hat sich einiges getan und hier kommt ein kleines Update dazu:

Die Unfallversicherung hatte ich angeschrieben und auf eine erneute Begutachtung bestanden, worauf mir die Versicherung schrieb sie geben die Unterlagen zu ihrem Facharzt und warten auf eine Stellungnahme.
Von dem ersten "Gutachter" habe ich die Unterlagen und die Bilder auf CD bekommen. Mein behandelnder Orthopäde ist leider weiterhin nicht gesprächsbereit, da es laut seiner Meinung eine Arthrose ist an der man nichts machen kann. Danach war ich in der örtlichen Fußambulanz und bin mit dem dortigen Arzt überein gekommen, dass eine Spiegelung des Sprunggelenks angebracht ist um zu sehen was dort los ist. Irgendwo müssen die Schmerzen ja her kommen. Einen Termin dafür bekomme ich Freitag.

Heute kam ein Brief der Unfallversicherung und der beratende Facharzt hat folgendes festgestellt:
dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung des rechten Fußes um 1/15 von 40 %, festgestellter Gesamtinvaliditätsgrad: 2,67 %.
Ich kann den Grad der Invalidität in der nächsten Zeit noch jährlich überprüfen lassen. Dies gilt nach dem Unfall 3 Jahre lang. Sollte sich der Invaliditätsgrad verringern, können sie zu viel geleistete Zahlungen zurück fordern.
Zahlung war heute schon auf dem Konto.

Nun macht es mich stutzig (wen wundert das), dass plötzlich ein Arzt nach Aktenlage zu diesem Ergebnis kommt. Ich habe das Gefühl die wollen mich damit nur beruhigen.
Die Spiegelung des Sprunggelenks werde ich auf jeden Fall machen lassen. Kann ich das Ergebnis der Unfallversicherung einreichen und wie ist das mit einer weiteren Begutachtung. Muss ich das dann erneut anfragen und die Unfallversicherung schickt mich dann wieder zu irgendeinem Arzt?

Wie ist eure Meinung dazu? Danke schonmal für weitere hilfreiche Meinungen.

LG Sandra
 
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