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PUV - Klage - Invaliditätsbescheinigung

biggimaus

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Juni 2016
Beiträge
144
Hallo @All

Mir geht seid einigen Tagen meine/unsere Vorbereitungen für die Klage PUV durch den Kopf.

Meine Fragen an euch ? Wer hat schon alles eine Klage gegen den Versicherer eingereicht?
Hat der Anwalt vorher versucht, sich außergerichtlich mit der Versicherung zu einigen?

Wie viel Platz war in der Invaliditätsbescheinigung um eure erlittenden Schäden aufzuschreiben.
In meiner Bescheinigung waren es ganze 5cm ;-)



LG
Biggimaus
 
Hallo,
wurdest Du denn schon im Auftrage der PUV begutachtet? Was meinst Du mit Invaliditäsbescheinigung? Meinst Du die Invaliditätsfeststellungen, die einer Deiner Ärzte getroffen hat und die Du innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Schadensereignis der Versicherung vorlegen mußt?

Wenn Du die Invaliditätsfeststellungen eines Deiner Ärzte meinst, dann habe ich dazu in letzter Zeit zwei Posts geschrieben, die das erklären. Bitte mal nachsehen, dann muß ich nicht alles 3 mal beschreiben.

Bitte etwas konkreter werden.

Gruß Bobb
 
Hallo @biggimaus,
natürlich sollte der Anwalt vor Klageeinreichung Kontakt zur PUV gehabt haben. In der Invaliditätsbescheinigung werden nur die Haupteinschränkungen kurz aufgeführt. Die Einschätzung des konkreten Invaliditätsgrades bleibt einem ärztlichen Gutachten vorbehalten.
Hat die PUV einen Schaden erst einmal generell anerkannt, wird sie auch eine Begutachtung in Auftrag geben.
Unsere Klage gegen die PUV zog sich einschließlich Berufung über 13 Jahre hin. Also auch hier ist ein langer Atem gefordert.

Wichtige Antworten gibt aber Dein Vertrag, der sich wirklich von Vertrag zu Vertrag grundlegend unterscheiden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo bobb

Danke für deine Antwort.

Ja, mir ging/geht es um die Ärztliche Feststellung / bescheinigung das eine bleibende Invalidität innerhalb der Frist (je nach Vertrag) eingetreten ist.
Meine Intention war/ist, den Versuch zu ermitteln, wie hier die Versicherer gern tricksen. Keiner verunfallten Person ist letztlich klar, wie wichtig gerade diese Bescheinigung ist. Das was an Schäden hier nicht genannt wird, wird/muß auch später nicht reguliert werden.

Wie soll ein Arzt, der ja Mediziner und kein Jurist ist, a. sich unbedingt dieser Tragweite des Formulars bewusst sein und b. auf einen Spalt von 5cm bei einem Polytrauma alle verbleibenden Schäden aufschreiben.

Von daher "einfach" die allgemeine Frage, wie andere Versicherungen ihr Formblatt zur ärtzlichen Feststellung gestalten.

Gruß
Biggimaus
 
Hallo Seenixe

Danke für Deine Antwort. Ja, viele Anwälte nehmen Kontakt zur Versicherung auf. Nur kommt dabei eine außergerichtliche Einigung dabei raus oder ist dieser Schritt vergebene Liebesmüh?

Puh 13Jahre, hoffentlich habt Ihr gewonnen.

Lieben Gruß
Biggimaus
 
Hallo @biggimaus,

Erfolg? Nach einem Unfall immer eine zwiespältige Sache. Wir haben nicht erreicht, dass es eine monatliche Rente wurde....wir sind bei 49 % Invalidität stehen geblieben.
Die außergerichtlichen Verhandlungen zeigen zumindest die Ausgangslage für die Klage auf. Es bringt Dir auch die Argumente zur Klagebegründung.
Reden bzw. schreiben hilft zu erfahren, weshalb die Unfallfolgen nicht anerkannt wurden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo biggimaus,

dann nehme ein neutrales von Dir selbst erstelltes Formular auf dem mehr Platz ist. Dein Arzt - kann auch Dein Hausarzt sein - muß die beeinträchtigten Gliedmaßen grob beschreiben z.B. Handgelenk stark bewegungseingeschränkt in alle Richtungen, Schmerzen, keine Belastung.

Alles aufführen ist richtig, denn nur das wird dann auch vom SV der PUV begutachtet werden. Dein Arzt kann auch mehr als nötig feststellen - er kann auch falsche Angaben machen, doch er darf keine Beeinträchtigung bzw. bei einem Polytrauma eben keinen bleibenden Schaden vergessen.

Gruß Bobb
 
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